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Fortbildung: „Entschädigung für rechtswidrige Haft nach Art. 5 Abs. 5 EMRK – eine von Strafverteidigern nahezu ungenutzte Möglichkeit“

Die Hamburger Strafverteidigerin Dr. Iris-Maria Killinger wird zum Thema „Haftentschädigung für rechtswidrige Untersuchungshaft nach Art. 5 Abs. 5 EMRK“ vortragen. Die Referentin wird darlegen, dass Art. 5 Abs. 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention das deutsche Haftentschädigungsrecht maßgeblich beeinflusst.
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Presseerklärung zur Vorstandswahl 2015

Am 23. Januar 2015 fand die diesjährige Mitgliederversammlung der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e. V. statt. Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e. V. hat auf ihrer Mitgliederversammlung einen neuen Vorstand gewählt. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:   Herr RA Martin Rubbert…

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23.01.2015: Jahresmitgliederversammlung 2015

Am 23.01.2015 in Senatssaal der Humboldt-Universität Berlin, Unter den Linden 6, 10117 Berlin : ACHTUNG: Neuer Veranstaltungsort ! Einladung zur Jahresmitgliederversammlung am Freitag, den 23. Januar 2015 um 19:00 Uhr, im Hörsaal 2049 im Hauptgebäude der Humboldt-Universität Berlin, Unter den…

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11.12.2014: Befangenheitsrecht (Veranstaltung)

Am 11.12.2014 in Dorotheenstädtische Buchhandlung: Einladung zur Fortbildungsveranstaltung (§ 15 FAO) Befangenheitsrecht am Donnerstag, den 11. Dezember 2014 um 19.30 Uhr in der Dorotheenstädtischen Buchhandlung Turmstraße 5, 10559 Berlin Rechtsanwalt Stefan Conen Die Veranstaltung will neben einem Überblick über die…

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