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Erklärung der Berliner GenStA im Abgeordnetenhaus zum Fall Maja T. – mehr Fragen als Antworten

Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft (GenStA) hat sich zu den Vorgängen betreffend die Auslieferung von Maja T. im Berliner Abgeordnetenhaus erklärt. Die Erklärung wirft dabei aber mehr Fragen auf als sie beantwortet. Die Angelegenheit bedarf daher weiterer Aufklärung durch das Parlament und kann mit den bisherigen Antworten der GenStA keinesfalls als abgeschlossen gelten.Erwartbar war die Erklärung der GenStA dahingehend, dass man ja formale Garantien aus Ungarn bekommen habe, man vor allem als GenStA ja nichts vom Antrag bei dem BVerfG gewusst habe und dass es dann, als man von diesem erfahren habe, leider zu spät gewesen sei, man keine Einflussmöglichkeiten mehr gehabt…

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PRESSEMITTEILUNG zur Auslieferung von Maja T.:

Den Behörden ausgeliefert? Behörden müssen effektiven Grundrechtsschutz ermöglichen statt ihn zu vereiteln Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft war in der Nacht zum 28.06.2024 nach Presseberichten in ein Vorgehen mindestens des sächsischen LKA federführend eingebunden (sie schreibt in ihrer Pressemitteilung selbst, sie habe die Auslieferung umgehend veranlasst), das offenbar auf die Vereitelung von Rechtsschutz einer deutschen Person gegenüber ihrer Überstellung nach Ungarn gerichtet war. Auch mit einigen Tagen Abstand konnte dieser Eindruck nicht entkräftet werden, sondern wurde durch die erfolgten Presserecherchen leider eher noch verstärkt.Die deutschen Behörden sind nun aufgerufen alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um diesen Vorgang rückgängig zu machen und weiteren Schaden…

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