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Richtlinien für die Gewährung von Mitteln aus dem Ermittlungsfonds

 

Die Mittelvergabe erfolgt durch den Vorstand nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel und unter Berücksichtigung der Vereinsziele. Es sind dabei die nachfolgenden Kriterien zu berücksichtigen:

  1. Der Antragsteller ist Mitglied der Vereinigung Berliner Strafverteidiger und selbst in dem Verfahren, für welches Unterstützung beantragt wurde, als Verteidiger tätig.
  2. Es liegt eine wirtschaftliche Bedürftigkeit des Mandanten vor (Anlehnung an PKH / VKH, jedoch keine starre Bindung).
  3. Die Unterstützung der Verteidigung ist nach den Vereinszielen geboten und eine Mutwilligkeit nicht erkennbar.
  4. Die Förderungswürdigkeit ist schlüssig dargelegt.
  5. Die Verteidigungskosten selbst werden grundsätzlich nicht übernommen.
  6. Teilförderungen sind möglich.
  7. Über Anträge auf Mittelbewilligung entscheidet der Vorstand mit 2/3 Mehrheit durch Beschluss.
  8. Ein klagbarer Anspruch auf Mittelgewährung besteht nicht.
  9. Ist der Antragsteller selbst Vorstandsmitglied, so nimmt er an der Beratung und Beschlussfassung über den Antrag nicht teil.
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