Wochenendseminar (§ 15 FAO) in Bad Saarow: „Der Zeugenbeweis“ am 11./12. September 2015
Einladung zur Fortbildungsveranstaltung (§ 15 FAO):
„Der Zeugenbeweis –
Von der Wahrheit, der Pflicht und anderen Fehlleistungen“
am 11./12. September 2015 in Bad Saarow,
Heimbildungsstätte der Caritas,
Karl-Marx-Damm 59, 15526 Bad Saarow
In diesem Jahr wird es um den Zeugenbeweis gehen mit einem besonderen Augenmerk auf die aktuellen Bestrebungen zur Reform der StPO, die sich – manchen Meinungen zufolge – darin erschöpfen soll, die Hauptverhandlung um Regeln zu bereinigen, die einen zügigen Prozess hindern und damit Verurteilungsmöglichkeiten erleichtern; beispielsweise indem weniger strenge Voraussetzungen dafür geschaffen werden, Vernehmungsprotokolle von Zeugen in der Hauptverhandlung zu verlesen. In der Arbeitsgruppe I beschäftigen wir uns mit Polizeizeugen und der Frage, ob sie angesichts ihrer wachsenden exponierten Stellung im Strafverfahren – z. B. ihre Auswahl- und Interpretationshoheit zu überwachter Telekommunikation bei gleichzeitigem „Erfolgsinteresse“ noch als neutral bewertet werden dürfen. In der Arbeitsgruppe II geht es um das Spannungsverhältnis zwischen der wissenschaftlich fundierten Erkenntnis der eingeschränkten Zeugentüchtigkeit einerseits und dem richterlichen Bedürfnis andererseits, trotz dieser Erkenntnisse die Verurteilung von Angeklagten auf Zeugenaussagen derart unkritisch zu stützen.
Wird der Zeuge aus der Hauptverhandlung verdrängt?“
- RiLG Dr. Ulf Buermeyer – LG Berlin
- Prof. Dr. Helmut Frister – Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
- Rechtsanwalt Stefan Conen – Berlin
Bahnhofsplatz 3, 15526 Bad Saarow.
- Staatsanwältin Susann Wettley – StA Berlin
- RiLG Dr. Ulf Buermeyer – LG Berlin
- KD Oliver Tölle – Der Polizeipräsident in Berlin / PPr-St 6
- Rechtsanwalt Ulrich v. Klinggräff – Berlin
Moderation: Rechtsanwältin Dr. Kersten Woweries – Strafverteidigerin Berlin
Arbeitsgruppe II
- Ri´inLG Dr. Ariadne Ioakimidis – LG Berlin
- Prof. Dr. Max Steller – Institut für Forensische Psychiatrie / Charité Berlin N.N.
- Rechtsanwalt Hansgeorg Birkhoff – Berlin
Tagungsbeitrag:
- 80,00 € für Mitglieder, die noch nicht länger als 2 Jahre zugelassen sind
- 100,00 € für sonstige Mitglieder
- 150,00 € für Nichtmitglieder
- jeweils Kaffee und Kuchen in den Pausen
- alkoholfreie Getränke
- das Abendessen (exclusive Getränke) am 11. September 2015
- das Mittagessen am 12. September 2015
Bei Rückfragen senden Sie bitte ausschließlich eine E-Mail an info@strafverteidiger-berlin.de.