Diskussionsveranstaltung: „(Un-)Vereinbarkeit von Strafverteidigung und Nebenklage“ – am 9. Juli 2015
Einladung zur Diskussionsveranstaltung
„(Un-)Vereinbarkeit von Strafverteidigung und Nebenklage“
am Donnerstag, den 9. Juli 2015 um 19.00 Uhr
in der Dorotheenstädtischen Buchhandlung
Turmstraße 5, 10559 Berlin
RA Udo Grönheit und RA Stefan Conen
Moderation: RA’in Dr. Kersten Woweries
Die Stärkung der Rechte der Nebenklage durch verschiedene Reformgesetze der letzten Jahre hat dazu beigetragen, dass vermehrt Nebenkläger im Strafprozess auftreten. Nebenklagevertretungen werden immer öfter von ehemaligen oder parallel noch als solchen tätigen Strafverteidigern übernommen, welche die Opfervertretung als auch finanziell lukratives Betätigungsfeld entdecken. Nebenklagevertreter begreifen ihre Rolle dabei zunehmend als auf Verurteilung abzielender Gegenpart der Verteidigung und agieren im Prozess auch entsprechend. Es soll darüber diskutiert werden, ob sich Strafverteidigung und Nebenklagevertretung miteinander vereinbaren lassen, ob es Grenzen für die Ausübung von Nebenklagemandaten durch Strafverteidiger gibt und wie solche Mandate generell gehandhabt werden sollten.
Es diskutieren RA Udo Grönheit und RA Stefan Conen. Die Diskussion wird von RA’in Dr. Kersten Woweries moderiert.
Teilnahmegebühren werden nicht erhoben. FAO-Bescheinigungen werden nicht erteilt.
Um Anmeldung per E-Mail: info@strafverteidiger-berlin.de oder Fax: 030/347 812 66 wird höflich gebeten.