Fortbildung: „Entschädigung für rechtswidrige Haft nach Art. 5 Abs. 5 EMRK – eine von Strafverteidigern nahezu ungenutzte Möglichkeit“
Einladung zur Fortbildungsveranstaltung (§ 15 FAO):
„Entschädigung für rechtswidrige Haft nach Art. 5 Abs. 5 EMRK – eine von Strafverteidigern nahezu ungenutzte Möglichkeit“
am Donnerstag, den 4. Juni 2015 um 19.00 Uhr
in der Humboldt-Universität Berlin,
Hörsaal 1072 im Hauptgebäude
Unter den Linden 6, 10117 Berlin
Die Hamburger Strafverteidigerin Dr. Iris-Maria Killinger wird zum Thema „Haftentschädigung für rechtswidrige Untersuchungshaft nach Art. 5 Abs. 5 EMRK“ vortragen. Die Referentin wird darlegen, dass Art. 5 Abs. 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention das deutsche Haftentschädigungsrecht maßgeblich beeinflusst. Rechtswidrig inhaftierten Untersuchungsgefangenen stehen leicht durchsetzbare Haftentschädigungsansprüche zur Verfügung, die unabhängig vom BGB und vom StrEG sind. Diese Rechtslage wird vom Gesetzgeber seit Jahrzehnten bewusst ignoriert und die Praxis hat die Sprengkraft von Art. 5 Abs. 5 EMRK bislang nicht erkannt. Der Staat spart hierdurch jährlich Haftentschädigungen in Millionenhöhe! Der Vortrag behandelt die völker- und materiellrechtlichen Grundlagen und setzt einen Schwerpunkt auf die persönlichen Haftungsrisiken der beteiligten Justizorgane sowie der beteiligten Strafverteidiger.
Die Teilnahme ist kostenlos / Veranstaltungsdauer: 3 Stunden
Um Anmeldung per E-Mail: info@strafverteidiger-berlin.de oder
Fax: 030/347 812 66
wird höflich gebeten.