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Notfall-Telefon 0172 - 325 55 53

Unvereinbarkeitserklärung

Nachdem die Mitgliederversammlung die Unvereinbarkeitserklärung des Vorstandes aus dem vergangenen Jahr gebilligt hat, haben wir diese entsprechend auf unsere Homepage eingestellt.
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Umstellung des Notfallrufnummernsystems der Vereinigung

Mit den neuen, seit kurzem mangels nationaler Umsetzung unmittelbare Wirkung entfaltenden europäischen Richtlinienvorgaben ist wegen der Einführung des „Pflichtverteidigers der ersten Stunde“ zu erwarten, dass der Bedarf an schnell erreichbaren Verteidigern steigt, da ohne anwaltlichen Beistand in vielen Fällen nicht vernommen oder vorgeführt/verkündet werden darf. 
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