Mit den neuen, seit kurzem mangels nationaler Umsetzung unmittelbare Wirkung entfaltenden europäischen Richtlinienvorgaben ist wegen der Einführung des „Pflichtverteidigers der ersten Stunde“ zu erwarten, dass der Bedarf an schnell erreichbaren Verteidigern steigt, da ohne anwaltlichen Beistand in vielen Fällen nicht vernommen oder vorgeführt/verkündet werden darf.