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Fortbildungsveranstaltung (§ 15 FAO) am 24.11.2022

Beweisantragsrecht

Donnerstag, 24. November 2022,

18:30 bis 20:30 Uhr

Dorotheenstädtische Buchhandlung | Turmstraße 5 | 10559 Berlin

Rechtsanwalt Stefan Conen

ab 20.30 Uhr: Austausch über die Fortbildung im: swart Bier & Weinlokal | Dreysestraße 17 | 10559 Berlin

Das Beweisantragsrecht ist ein zentrales Instrument der Verteidigung in der Hauptverhandlung, sowohl mit Blick auf die Beweiserhebung in der Tatsacheninstanz als auch mit Blick auf die Revision. War es ursprünglich die höchstrichterliche Rechtsprechung selbst, die das Instrument des Beweisantragsrechts entwickelt und ausgebaut hat, sind jedenfalls Teile der Richterschaft in den letzten Jahren eines starken Rechts der Verteidigung, den Gang der Hauptverhandlung mitzubestimmen, offenbar überdrüssig geworden. In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber nach entsprechendem Druck aus einigen Bereichen der Richterschaft stark in das tradierte Beweisantragsrecht eingegriffen.

Rechtsanwalt Conen wird uns als ausgewiesener Experte mit Kanzlei Ecke Ku’damm, der zudem vorzügliche Abhandlungen zu dem Thema veröffentlicht hat (sehr zu empfehlen etwa: Kotz/Rahlf, Praxis des Betäubungsmittelstrafrechts, Kapitel 10), und außerdem u.a. den Münchener Kommentar zur StPO mitbearbeitet, die Thematik und aktuelle Probleme nahebringen.

Die Veranstaltung ist auf zwei Stunden angelegt. Es werden FAO-Bescheinigungen erteilt.

Anmeldung nur per E-Mail an: info@strafverteidiger-berlin.de.

Die Teilnahmegebühr beträgt für Mitglieder 25,00 €, für Nichtmitglieder 50,00 €, für junge Kollegen, deren Zulassung nicht älter als zwei Jahre ist, sowie für Referendare 15,00 €.

Wir bitten um Überweisung der Teilnahmegebühr vorab auf das Konto bei der

Postbank Berlin | IBAN: DE90 1001 0010 0364 1411 03 | BIC:PBNKDEFF

Bitte geben Sie im Verwendungszweck den Titel der Veranstaltung sowie Ihren Namen an.

Aktuelle Veranstaltungsinformationen auch unter www.strafverteidiger-berlin.de

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