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(Online-)Fortbildungsveranstaltung (§ 15 FAO) am 20.05.2021

Einladung zur Fortbildungsveranstaltung (§ 15 FAO)

„Die Ausweitung des Geldwäschetatbestands durch das Gesetz zur
Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche“

am Donnerstag, den 20. Mai 2021, um 19.00 Uhr
Online – Veranstaltung

Rechtsanwalt Stefan Conen

Paradigmenwechsel bei der Geldwäsche – der All-Crimes-Ansatz und seine
Folgen für Mandanten, die Strafverteidigung und den Umgang mit Geldern.
Der Geldwäschetatbestand gilt als einer der materiell-rechtlich kompliziertesten.
Die massive Ausweitung der jüngsten Novelle hat aber nicht nur die Strafbarkeit
ausgedehnt, sondern auch die Verfolgungsmöglichkeiten erweitert. Dies hat auch
Folgen für Einziehungsentscheidungen und macht die Beratung von Mandanten
auch haftungsrechtlich anspruchsvoller. Die Veranstaltung stellt die Änderungen
vor und will sie in ihren Auswirkungen diskutieren.

Die Veranstaltung ist auf zwei Stunden angelegt. Es werden FAO-Bescheinigungen erteilt.

Anmeldung nur per E-Mail: info@strafverteidiger-berlin.de.

Die Teilnahmegebühr beträgt für Mitglieder 25,00 €, für Nichtmitglieder 50,00 €, für junge Kollegen, deren
Zulassung nicht älter als zwei Jahre ist, sowie für Referendare 15,00 €.

Wir bitten um Überweisung der Teilnahmegebühr vorab auf das Konto bei der Postbank Berlin, IBAN: DE90 1001 0010 0364 1411 03 BIC: PBNKDEFF. Bitte geben Sie im Verwendungszweck den Titel der Veranstaltung sowie Ihren Namen an.

Die Einladung zur Veranstaltung zum Download finden Sie hier

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