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Beschluss des Vorstandes zur Teilnahme am Notruftelefon

 

Beschluss des Vorstandes zur Teilnahme am Notruftelefon

 

Der Vorstand hat in seiner Sitzung vom 8. September 2021 beschlossen:

Die Teilnahme am Notruftelefon soll künftig unter der Voraussetzung stehen, dass jährlich 15 Fortbildungsstunden im Strafrecht unaufgefordert nachgewiesen werden.

Dies gilt auch Fachanwälte für Strafrecht, die diese Voraussetzung nach FAO zur Führung des Fachanwaltstitels erfüllen müssen, da der Geschäftsstelle ein permanenter Abgleich mit dem Bundesanwaltlichen Anwaltsverzeichnis erspart werden soll.

Ein Mitglied kann auch künftig wie schon zuvor von der Teilnahme am Notruftelefon aus wichtigem Grund nach Anhörung durch einstimmigen Vorstandsbeschluss ausgeschlossen werden.

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