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Einladung zur Fortbildungsveranstaltung (§ 15 FAO) am 13.12.2021

Einladung zur Fortbildungsveranstaltung (§ 15 FAO)

Last Minute Crashkurs:  beA-Nutzungspflicht im Strafverfahren

am Montag, den 13. Dezember 2021, ab 18.00 Uhr

Online – Veranstaltung

Rechtsanwalt Clemens Hof

Rechtsanwalt Hannes Honecker

Die Fortbildung erläutert die wichtigsten Problemfelder des beA ab dem 01.01.2022 und soll einen Überblick bieten, welche Probleme sich hier in wenigen Wochen stellen werden, etwa:

– Inkrafttreten des § 32d StPO
– Anforderungen an eine Signatur
– Anforderungen an Dateien
– Umgang mit Störungen
– Erkenntnisse zum Umgang der Berliner Strafjustiz mit der aktiven beA – Nutzungspflicht ab 01.01.2022

Wichtig: Der Kurs wird sich trotz einiger technischen Fragen, die sich aus der Natur der Sache ergeben, NICHT mit Fragen des technischen Supports beschäftigen (wie z.B.: Wie richte ich das beA ein? Was für Technik brauche ich da? Was ist ein Browser? Warum hängt mein Computer?). Es geht vielmehr darum, einen Überblick über die wichtigsten Regelungen zum beA in letzter Minute zu erhalten, damit man die verbleibenden Wochen ggf. noch zur Nachjustierung in der eigenen Kanzlei nutzen kann.

Die Veranstaltung ist auf zwei Stunden angelegt. Es werden FAO-Bescheinigungen erteilt.

 

Die Teilnahmegebühr beträgt für Mitglieder 25,00 €, für Nichtmitglieder 50,00 €, für junge Kollegen, deren Zulassung nicht älter als zwei Jahre ist, sowie für Referendare 15,00 €.

Anmeldung nur per E-Mail: info@strafverteidiger-berlin.de. Wir bitten um Überweisung der Teilnahmegebühr vorab auf das Konto bei der Postbank Berlin, IBAN: DE90 1001 0010 0364 1411 03 BIC: PBNKDEFF. Bitte geben Sie im Verwendungszweck den Titel der Veranstaltung sowie Ihren Namen an.

Die Einladung im .pdf-Format finden Sie hier 

 

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