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Fortbildungsveranstaltung vom 20.05.-21.05.16 „Psychiatrische Sachverständige“

In vielen Strafverfahren kommt den Gutachten psychiatrischer Sachverständiger eine zentrale Bedeutung zu. In der ganz überwiegenden Zahl der Fälle folgen die Gerichte den „überzeugenden, wissenschaftlich fundierten und widerspruchsfreien Ausführungen“ der Sachverständigen. Das kritische Hinterfragen der Verfahren und der Ergebnisse einer Begutachtung ist – angesichts der immensen Bedeutung für den Mandanten – eine essentielle Aufgabe der Strafverteidigung.
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Presseerklärung zur Beförderung des dem Vorstand der AfD angehörigen Staatsanwalt Reusch

Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger protestiert gegen die Beförderung von Staatsanwalt Reusch zum Leiter der Abteilung „Auslieferung ausländischer Straftäter, Internationale Rechtshilfe" Der Tagesspiegel berichtete in seiner Ausgabe vom 19.04.2016, dass Staatsanwalt Roman Reusch zum leitenden Oberstaatsanwalt befördert wurde und bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin die Abteilung „Auslieferung ausländischer Straftäter, Internationale Rechtshilfe“ als Leiter übernommen hat.
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Diskussionsveranstaltung am 14.04.2016 „Von der Schwere der Schuld“

Der studierte Jurist, Kriminologe und Psychologe Dr. Thomas Galli arbeitet seit 15 Jahren im Straf- und Maßregelvollzug und leitet seit 2013 die JVA Zeithein. Nachdem er bereits auch wissenschaftlich das Strafvollzugsgesetz kommentierte, erschien jetzt seine vorläufige Bilanz als Buch mit dem Titel „Die Schwere der Schuld“. In diesem beleuchtet er die Realität und Wirkung des Strafvollzugs aus der Innensicht kritisch.
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Fortbildungsveranstaltung am 17.03.2016 „Verteidigung gegen Ausweisungen – Notwendiges aufenthaltsrechtliches Wissen für die Strafverteidigung“

Seit dem 01.01.2016 gilt ein neues – verschärftes – Ausweisungsrecht. Dieses stellt die früher vorhandene Systematik der Ist/Regel/Ermessensausweisung auf eine völlig neue Grundlage. Nunmehr ist durch den Gesetzesentwurf vom 16.02.2016, BT-Drucksache 18/7537 (sog. „Köln-Gesetz“), eine weitere, ganz erhebliche Verschärfung am 25.02.2016 im Bundestag verabschiedet worden.
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Fortbildungsveranstaltung am 11.02.2016 „Insolvenzstrafrecht“

Das Insolvenzstrafverfahren weist gegenüber dem „üblichen“ Strafverfahren eine Reihe prozessualer Besonderheiten auf, deren Beherrschung engagierter Verteidigung erhebliche Handlungsspielräume im Interesse des Mandanten öffnen können. Die Fortbildungsveranstaltung wird typische prozessuale Fragestellungen aufzeigen und Handlungsmöglichkeiten der Verteidigung darstellen und diskutieren.
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