Am 03.07.2017 ist unser ehemaliger Vorsitzender und Ehrenmitglied Gerhard Jungfer im Alter von 77 Jahren nur kurze Zeit nach seinem Geburtstag verstorben.
Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e. V. erklärt sich mit den Kolleginnen und Kollegen des RAV solidarisch, die unter großem persönlichen Einsatz und Aufwand einen anwaltlichen Notdienst eingerichtet haben, um dort Demonstranten rechtlichen Beistand zu leisten.
Vielfach ist die Frage einer verminderten Schuldfähigkeit, seltener die der Schuldunfähigkeit, aufgrund der Diagnose von Persönlichkeitsstörungen aufzuwerfen und zu entscheiden.
In den vergangenen Jahren wurden durch gesetzgeberische Initiative diverse Opferrechtsreformgesetze auf den Weg gebracht, die die Rechte von Verletzten im Strafprozess deutlich ausgeweitet haben. Die Verteidigung ist dadurch gefordert, diesen gestärkten Rechten zu begegnen.
Die Einigung des Koalitionsausschusses zur Verschärfung des Strafrahmens zum Wohnungseinbruch ist erneut symbolisches Strafrecht, das Scheinlösungen zu Scheinproblemen liefert. Der Gesetzgeber reagiert auf ein Gefühl einer allgemeinen Unsicherheit, das es nicht gibt.
Das Gesetzesvorhaben nimmt in seiner Einleitung explizit auf Arbeitsergebnisse der Expertenkommission des BMJV Bezug, welche unter dem gleichen Titel, unter dem der jetzige Gesetzesentwurf firmiert, einen Abschlussbericht erarbeitete.
Der Frage nach bestmöglicher Vermeidung von Untersuchungshaft geht eine europäische Forschergruppe mit dem Projekt „Towards Pre-trial detention as ultima ratio” (gefördert von der Europäischen Kommission, Kurzinfo unter http://www.irks.at/detour/) nach.
Mit der Veranstaltung „Verteidigung von Ausländern“ möchten wir eine Übersicht über die Gesetzesänderungen - und Auswirkungen dieser Änderungen - im Bereich des Migrationsrechtes bieten.
Die EMRK ist in der alltäglichen Praxis eine wichtige, aber oftmals unterschätzte Quelle von Verteidigungsrechten. Es ist uns gelungen, mit Professor Robert Esser einen, wenn nicht den profundesten Kenner der Materie als Referenten zu gewinnen.
Die Verteidigung im Steuerstrafrecht erfordert ein besonderes Fachwissen, denn die Strafvorschriften in diesem Bereich weisen im Prozessrecht Besonderheiten auf und das materielle Steuerrecht ist Grundlage für die als Blankettnormen ausgestalteten Vorschriften.