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Notfall-Telefon 0172 - 325 55 53

Umstellung des Notfallrufnummernsystems der Vereinigung

Mit den neuen, seit kurzem mangels nationaler Umsetzung unmittelbare Wirkung entfaltenden europäischen Richtlinienvorgaben ist wegen der Einführung des „Pflichtverteidigers der ersten Stunde“ zu erwarten, dass der Bedarf an schnell erreichbaren Verteidigern steigt, da ohne anwaltlichen Beistand in vielen Fällen nicht vernommen oder vorgeführt/verkündet werden darf. 
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Fortbildungsveranstaltung (§ 15 FAO) am 14.03.2019

Verteidigung - besser: anwaltliche Betreuung - im Bereich der strafrechtlichen Vollstreckung bzw. des strafrechtlichen Vollzuges wird von vielen Kolleginnen und Kollegen für unattraktiv gehalten, weil entsprechende Mandate schlecht bezahlt als zeitaufwändig seien, nur selten Erfolgserlebnisse bieten und oft mit einer (zu) hohen Erwartungshaltung der Mandanten verbunden seien.
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