Mit den neuen, seit kurzem mangels nationaler Umsetzung unmittelbare Wirkung entfaltenden europäischen Richtlinienvorgaben ist wegen der Einführung des „Pflichtverteidigers der ersten Stunde“ zu erwarten, dass der Bedarf an schnell erreichbaren Verteidigern steigt, da ohne anwaltlichen Beistand in vielen Fällen nicht vernommen oder vorgeführt/verkündet werden darf.
Die beiden europäischen Richtlinien zur Prozesskostenhilfe für Verdächtige und Beschuldigte in Strafverfahren (2016/1919) und zur Stärkung der Verfahrensrechte im Jugendstrafverfahren (2016/800) sind durch den deutschen Gesetzgeber bis zum 25. Mai 2019 (RL 2016/1919) bzw. bis zum 11. Juni 2019 (RL 2016/800) umzusetzen.
Verteidigung - besser: anwaltliche Betreuung - im Bereich der strafrechtlichen Vollstreckung bzw. des strafrechtlichen Vollzuges wird von vielen Kolleginnen und Kollegen für unattraktiv gehalten, weil entsprechende Mandate schlecht bezahlt als zeitaufwändig seien, nur selten Erfolgserlebnisse bieten und oft mit einer (zu) hohen Erwartungshaltung der Mandanten verbunden seien.
Das Vorstandsmitglied, Frau Rechtsanwältin Cäcilia Rennert kritisiert im Namen der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e. V. die Berichterstattung im Fall Rebecca R. ebenso auf das Schärfste wie die Bereitschaft von Ermittlern, die Presse mit aus ihrer Sicht belastenden Details zu füttern.
Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein überaus wirksames und effektives Mittel, welches - von der Verteidigung richtig eingesetzt - nicht nur dazu führen kann, dass Strafen gemildert werden oder ganz von Strafe abgesehen wird (§§ 46a, 49 Abs. 1 StGB).
Themen des Abends werden sein: Verlängerung der Dauer des Fahrverbots, Fahrverbote als Nebenstrafe bei Delikten auch ohne Straßenverkehrsbezug, § 44 StGB; Blutentnahme ohne richterliche Anordnung;