Diskussionsveranstaltung der Vereinigung am 09.05.2019, 18.00 Uhr
Die beiden europäischen Richtlinien zur Prozesskostenhilfe für Verdächtige und Beschuldigte in Strafverfahren (2016/1919) und zur Stärkung der Verfahrensrechte im Jugendstrafverfahren (2016/800) sind durch den deutschen Gesetzgeber bis zum 25. Mai 2019 (RL 2016/1919) bzw. bis zum 11. Juni 2019 (RL 2016/800) umzusetzen.