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Notfall-Telefon 0172 - 325 55 53

Umstellung des Notfallrufnummernsystems der Vereinigung

Liebe Mitglieder,
mit den neuen, seit kurzem mangels nationaler Umsetzung unmittelbare Wirkung entfaltenden europäischen Richtlinienvorgaben ist wegen der Einführung des „Pflichtverteidigers der ersten Stunde“ zu erwarten, dass der Bedarf an schnell erreichbaren Verteidigern steigt, da ohne anwaltlichen Beistand in vielen Fällen nicht vernommen oder vorgeführt/verkündet werden darf.

Wir hoffen, dass dies zu einer stärkeren Nutzung der Notfallrufnummer der Vereinigung führen wird und haben dies auch versucht, auf der im Mai dieses Jahres im Konferenzsaal des Kriminalgerichts durchgeführten Veranstaltung gegenüber der Justiz zu propagieren. Man hat uns dort auch tatsächlich in Aussicht gestellt, die Notfallrufnummer zukünftig verstärkt nutzen zu wollen. Dabei wurde seitens der (Ermittlungs-)Richter immer wieder betont, dass dann über die Notfallrufnummer tatsächlich einsatzbereite Anwälte erreichbar sein müssen. In der Vergangenheit war dies gelegentlich nicht der Fall, was wohl dazu geführt hat, dass die Akzeptanz und Nutzung der Nummer unter den (Ermittlungs-)Richtern nachließ. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass wir beschlossen haben, zukünftig Kollegen von der Liste zu streichen, die am eingeteilten Tag tatsächlich nicht zur Verfügung stehen, ohne vorher für Ersatz gesorgt zu haben.

Da zu erwarten ist, dass für den Notdienst eingeteilte Verteidiger innerhalb der jeweiligen „Schicht“ auch tatsächlich tätig werden, also Beratungen von vorläufig festgenommenen Beschuldigten durchführen, an polizeilichen Vernehmungen oder Vorführung teilnehmen müssen, und insoweit in dieser Zeit die Notfallrufnummer unbesetzt wäre, wird ein Anwalt pro Tag zukünftig nicht mehr ausreichen. Dies auch deshalb, weil der „Einsatz“ der Verteidiger bei Polizeidirektionen im gesamten Stadtgebiet und mit jeweils geringer Vorlaufzeit zu erwarten ist. Wir haben daher beschlossen, ab sofort drei Anwälte pro Tag (bzw. pro 24 Stunden-Schicht) einzuteilen, um so zu sicherzustellen, dass die Erreichbarkeit der Rufnummer und die Verfügbarkeit von entsprechend bereiten Anwälten auch tatsächlich gewährleistet ist. Dies hat zur Folge, dass der Einsatz der in der Liste aufgeführten Kollegen zukünftig mit höherer Frequenz erfolgen wird: Nach derzeitigem Stand wird jeder Anwalt ungefähr alle drei Monate für den Notdienst eingeteilt werden. Es wird künftig drei statt nur einer Notfallrufnummer geben, die durch uns auch entsprechend an Ermittlungsrichter, Polizei etc. kommuniziert werden. Jeder der drei eingesetzten Anwälte wird auf einer der drei Notfallrufnummern zu erreichen sein.

Die entsprechenden Neueinteilungen werden noch in dieser Woche versandt; ab August 2019 beginnt die oben angekündigte „Dreierbesetzung“ des Notfalltelefons.

Solltet Ihr an den für Euch eingeteilten Tagen nicht für den Notdienst zur Verfügung stehen, bitten wir Euch – wie bisher – Euch selbständig um einen Kollegen bzw. eine Kollegin zu bemühen, der den Dienst an diesem Tag für Euch übernimmt. Den Namen und die Mobilfunknummer der für Euch einspringenden Kollegen bitten wir in diesen Fällen der Geschäftsstelle auf dem Euch postalisch mit der Mitteilung des Einsatztages übersandten Formular – nur per Fax– mitzuteilen. Eine Bestätigung des Eingangs solcher „Wechselanzeigen“ durch die Geschäftsstelle wird nicht erfolgen; wir bitten Euch auch von entsprechenden Nachfragen abzusehen, um die Geschäftsstelle nicht zu überlasten.

Der Vorstand

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