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Diskussionsveranstaltung der Vereinigung am 09.05.2019, 18.00 Uhr

Einladung zur Diskussionsveranstaltung

 

„Pflichtverteidigung der ersten Stunde: Unmittelbare Wirkung der beiden EU-Richtlinien zur Prozesskostenhilfe (2016/1919) und zur Stärkung der Verfahrensrechte im Jugendstrafverfahren (2016/800) nach Ablauf der Umsetzungsfrist“

am Donnerstag, den 9. Mai 2019, von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr,

im großen Konferenzsaal des Amtsgerichts Tiergarten

Turmstraße 91, 10559 Berlin

 

 

Die beiden europäischen Richtlinien zur Prozesskostenhilfe für Verdächtige und Beschuldigte in Strafverfahren (2016/1919) und zur Stärkung der Verfahrensrechte im Jugendstrafverfahren (2016/800) sind durch den deutschen Gesetzgeber bis zum 25. Mai 2019 (RL 2016/1919) bzw. bis zum 11. Juni 2019 (RL 2016/800) umzusetzen. Beide Richtlinien verpflichten den Gesetzgeber zur Ausweitung der Pflichtverteidigung, insbesondere zur Einführung des Pflichtverteidigers der ersten Stunde, der unter bestimmten Voraussetzungen schon vor der ersten Beschuldigtenvernehmung im Ermittlungsverfahren bestellt werden muss.  Schon jetzt steht fest, dass eine fristgerechte Umsetzung der beiden Richtlinien in nationales Recht nicht stattfinden wird. Ab Ablauf der Umsetzungsfrist werden die zentralen Vorschriften der beiden Richtlinien jedoch unmittelbare Wirkung entfalten, also auch ohne entsprechende nationale Umsetzungsakte anzuwenden sein.

 

Die Veranstaltung will diskutieren, wie die Praxis den Anforderungen der dann unmittelbar geltenden Richtlinien gerecht werden kann. Dabei wird es zum einen um die konkrete Ausgestaltung der Praxis der frühzeitigen Auswahl und Bestellung der Pflichtverteidiger im Ermittlungsverfahren gehen, zum anderen aber auch darum, ob und inwieweit bei Nichtanwendung der Richtlinienvorschriften Verwertungsverbote entstehen. Dabei soll zudem diskutiert werden, welchen Beitrag die Vereinigung Berliner Strafverteidiger bei der Anwendung der unmittelbar geltenden Richtlinienvorschriften in der Praxis leisten kann, insbesondere im Hinblick auf die Sicherstellung der Verfügbarkeit ausreichend qualifizierter (Pflicht-)Verteidiger der ersten Stunde. Ziel der Veranstaltung, die sich explizit auch an Richter und Staatsanwälte richtet, ist es dabei auch in einen professionsübergreifenden fachlichen Austausch zu treten und gemeinsam zu versuchen, praktikable Lösungen dafür zu finden, wie in der Phase der Nichtumsetzung die Beschuldigten- und Angeklagtenrechte richtlinienkonform gewahrt werden können.

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