Einladung zur Fortbildungsveranstaltung (§ 15 FAO) am 09./10.06.2017:„Persönlichkeit und Persönlichkeitsstörung im Spannungsfeld zwischen Justiz und Psychiatrie“
Vielfach ist die Frage einer verminderten Schuldfähigkeit, seltener die der Schuldunfähigkeit, aufgrund der Diagnose von Persönlichkeitsstörungen aufzuwerfen und zu entscheiden.
