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Ankündigung Chorin 2017

Unser traditionelles Wochenendseminar, die ehemaligen „Bad Saarower Tage“, das in diesem Jahr am 

15. und 16. September

im Hotel „Haus Chorin“, Neue Klosterallee 10, 16230 Chorin, stattfinden wird, steht unmittelbar bevor.

Thema des diesjährigen Wochenendseminars ist 

„Brennpunkt Verteidigung in BtM-Strafsachen:
Das Betäubungsmittelverfahren als Blaupause aktueller strafrechtlicher Entwicklungen“

Uns liegen bislang 99 Anmeldungen vor. Weitere Anmeldungen werden noch entgegengenommen. Das durch die Vereinigung reservierte Zimmerkontingent ist mittlerweile erschöpft: weitere Teilnehmer müssen sich bitte selbst Übernachtungsmöglichkeiten kümmern.

Inzwischen stehen auch die Referenten des Wochenendseminars fest:

Die Veranstaltung beginnt am Freitagabend um 17 Uhr mit der Podiumsdiskussion. Es wird um feind- und sonderstrafrechtliche Ansätze im Betäubungsmittelstrafrecht, auch und gerade mit Bezug auf die Schaffung von Sonderrechtszonen (Görlitzer Park) sowie im Hinblick auf ausländische Beschuldigte bzw. Angeklagte gehen. Daneben soll der Sinn ungebrochener Kriminalisierung von Betäubungsmitteln auch angesichts der jüngsten gesetzgeberischen Lockerungen und dem aktuellen Stand der Legalisierungsdebatte thematisiert werden.

Auf dem Podium werden diskutieren:

  • Dr. Sebastian Scheerer, Universität Hamburg (UH)
  • VRiLG Michael Rothbart, LG Berlin
  • OStA Günter Sohnrey, Staatsanwaltschaft Berlin
  • Rechtsanwalt Magister Arthur Machac, Wien

Die Podiumsdiskussion wird von Rechtsanwalt Stefan Conen moderiert.

Im Anschluss an die Podiumsdiskussion wird ab 20.15 Uhr am Veranstaltungsort in der „Alten Klosterschänke“ die traditionelle Abendveranstaltung stattfinden.
 
In den am Samstag ab 10 Uhr stattfindenden Arbeitsgemeinschaften werden wir diese Themen näher beleuchten:

AG 1 hat den Titel „Gefahren staatlicher Intransparenz und Heimlichkeit des Ermittlungsverfahrens“.

Sie wird sich unter anderem mit der Problematik der polizeilichen „Schaffung“ des Anfangsverdachtes (durch V-Personen, Präventiv-TKÜs, bewusstes Zurückstellen von Zugriffen etc.), dem zunehmenden strukturellen Ungleichgewicht zwischen Verteidigung und Ermittlungsbehörden durch überlegene Ermittlungs- und Auswertungsmethoden der Polizei, mit polizeilichen Datensammlungen und den vor Kurzem neu eingeführten Ermittlungsinstrumenten der Online-Durchsuchung und der Quellen-TKÜ befassen, die nun schon bei Straftaten der mittleren Betäubungsmittelkriminalität eingesetzt werden können.

Als Referenten konnten wir gewinnen:

  • Rechtsanwalt Martin Lemke, Hamburg
  • Uwe Ewald, Kriminologe, Universität Bochum
  • Rechtsanwalt Sascha Petzold, München
  • RiLG Dr. Ulf Buermeyer, VerfGH Berlin

Rechtsanwalt Martin Lemke wird dabei in seinem Referat einen Überblick über die aus Verteidigungssicht derzeit aktuellen – und überwiegend unerfreulichen – Entwicklungen im polizeilichen Ermittlungsverfahren in BtM-Sachen geben. Dabei soll es neben den kürzlich beschlossenen Änderungen in der Strafprozessordnung um den ausufernden Einsatz von V-Personen zur „Schaffung“ des Anfangsverdachts, das bewusste Zurückstellen von Zugriffen, aber auch um zunehmend eingesetzte „moderne“ Ermittlungsmethoden wie die Ermittlung in sozialen Netzwerken und die sich für die Ermittlungsbehörden immer unkomplizierter gestaltende internationale Zusammenarbeit bei gleichzeitig sinkender Kontrolle und Überprüfung polizeilicher Ermittlungsarbeit gehen.

Dr. Uwe Ewald wird mit seinem Referat auf die enorme Relevanz von in Ermittlungsverfahren auflaufenden Massendaten (aus TKÜ-Maßnahmen, Handyauswertungen, Standortdaten, zukünftig auch: Online-Durchsuchungen) hinweisen und darstellen, welche Kompetenzen Verteidiger in diesem Bereich entwickeln müssen, um der strukturellen Übermacht der Ermittlungsbehörden – gerade in Ermittlungsverfahren aus dem BtM-Bereich – etwas entgegensetzen zu können.

Rechtsanwalt Sascha Petzold wird nachfolgend dazu referieren, wie man als Verteidiger unter datenschutzrechtlichen Aspekten mit polizeilichen Datensammlungen (z.B. delikts- und phänomenbezogenen Dateien, Personenidentifizierungsdateien, Daten aus der polizeilichen Vorgangsverwaltung) umgeht. In seinem Referat wird er erläutern, wie man als Verteidiger ganz praktisch zu solchen Datensammlungen verhält, insb. Auskunfts- und Löschungsrechte geltend macht, aber auch aufzeigen, wie datenschutzrechtliche Aspekten insoweit für die Verteidigung im Prozess – möglicherweise sogar in Gestalt von Erhebungs- oder Verwertungsverboten – nutzbar gemacht werden können.

Schließlich wird RiLG Dr. Ulf Buermeyer die kürzlich beschlossenen neuen polizeilichen Befugnisnormen zu Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ vorstellen, die nach dem erklärten Willen des Gesetzgebers zukünftig in BtM-Verfahren flächendeckend eingesetzt werden sollen. Auch insoweit soll es schwerpunktmäßig um verteidigungspraktische Aspekte dieser neu eingeführten – verfassungsrechtlich überaus bedenklichen – polizeilichen Befugnisse gehen.

AG 1 wird von Rechtsanwalt Dr. Toralf Nöding moderiert.

AG 2 wird sich unter dem Titel „Der Verteidigung von BtM-Vorwürfen in der Hauptverhandlung“ mit der Macht des polizeilichen Ermittlungsführers in der Hauptverhandlung, der Verteidigung gegen „31er“ und Kronangeklagte und in Sockelverteidigungskonstellationen sowie der zunehmend unkritischen „Transformation“ von Ermittlungsergebnissen aus dem Ermittlungsverfahren (Verlesung von Observationsprotokollen, Selbstleseverfahren) in die Haupt-verhandlung beschäftigen.

Als Referenten konnten wir gewinnen:

  • VRiLG Michael Rothbart, LG Berlin
  • OStA Günter Sohnrey, Staatsanwaltschaft Berlin
  • Rechtsanwalt Stefan Conen, Berlin
  • Dr. Klaus Bernsmann, Ruhr-Universität, Bochum (angefragt)

Herr OStA Sohnrey wird zur Macht des polizeilichen Ermittlungsführers referieren und sich damit auseinandersetzen, inwieweit die staatsanwaltliche Ermittlungsherrschaft der Staatsanwaltschaft angesichts der zunehmenden Technisierung bzw. der Masse der Ermittlungen (TKÜs u. s. w.) noch gewährleistet ist, welche widerstreitenden Interessen zum Thema Zugriffszeitpunkt bestehen, aber auch, inwieweit politische Vorgaben wie z. B. zu Sonderrechtszonen ressourcenmäßig und rechtlich überhaupt erfüllbar sind. Herr VRiLG Rothbart wird sich voraussichtlich mit dem Thema der Transformation von Ermittlungsergebnissen in die Hauptverhandlung beschäftigen, bspw. wieviel Unmittelbarkeit zum Stichwort Ersetzung bislang noch in der Hauptverhandlung „steckte“ und welche weitergehenden Einschränkungen mit den StPO-Neuerungen zu erwarten sind, ist die Hauptverhandlung der Mittelpunkt der Wahrheitserforschung u. Ä. Im Anschluss wird RA Conen die rechtlichen Strukturen und tatsächliche Wirklichkeit der Sockelverteidigung aufzeigen und von Herrn Prof. Dr. Bernsmann (angefragt) erwarten wir einen kritischen wissenschaftlichen Überblick zu den StPO-Neuerungen mit dem speziellen Bezug zum Btm-Verfahren.

AG 2 wird von Rechtsanwältin Ria Halbritter moderiert.

Wir freuen uns auf eine interessante Veranstaltung!

Anmeldungen sind auch weiterhin über die Geschäftsstelle der Vereinigung Berliner Strafverteidiger mit beiliegendem Anmeldeformular nur per Fax unter der Faxnummer 030/347 812 66 möglich. Neuanmelder müssen Ihre Übernachtung selbst organisieren und buchen.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen
 
Der Vorstand

Anmeldeformular_2017

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