Stellungnahme zur Verschärfung des Strafrahmens zum Wohnungseinbruch
Die Einigung des Koalitionsausschusses zur Verschärfung des Strafrahmens zum Wohnungseinbruch ist erneut symbolisches Strafrecht, das Scheinlösungen zu Scheinproblemen liefert. Der Gesetzgeber reagiert auf ein Gefühl einer allgemeinen Unsicherheit, das es nicht gibt. Die Länderzahlen der polizeilichen Kriminalstatistik weisen seit Jahren rückläufige Zahlen aus. Zudem gibt es keinen Nachweis dafür, dass hohe Strafen oder deren Erhöhung die Begehung von Straftaten hindern. Morde etwa geschehen, obwohl es höchste Strafen dafür gibt; dass Strafen wirklich abschrecken, ist nicht erwiesen. Die Verschiebung des Strafrahmens stellt vielmehr das billigste Mittel dar, der Bevölkerung einen aktiven und vor allem handlungsfähigen Gesetzgeber vorzugaukeln.
Die Abschaffung des minderschweren Falles entzieht der Justiz ein Regulativ und verhindert, Einzelfallgerechtigkeit walten zu lassen. Letztlich muss sich eine erfolgreiche Kriminalpolitik aber daran messen lassen, dass eine ausreichende Zahl gut geschulter Polizeibeamter gute Ermittlungsarbeit leisten kann und der Justiz nicht die Möglichkeit genommen wird, Einzelfallgerechtigkeit herbeizuführen. Die bloße Erhöhung der Strafe ist kein klares Signal an Einbrecher, sondern ein Taschenspielertrick, um eine besorgte Bevölkerung zu beeindrucken. Symbolisches Strafrecht bewirkt nichts Gutes, sondern tut nur so.