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Einladung zur Fortbildungsveranstaltung (§ 15 FAO) am 09./10.06.2017:„Persönlichkeit und Persönlichkeitsstörung im Spannungsfeld zwischen Justiz und Psychiatrie“


Einladung zur Fortbildungsveranstaltung (§ 15 FAO)

„Persönlichkeit und Persönlichkeitsstörung
im Spannungsfeld zwischen Justiz und Psychiatrie“

am Freitag, den 9. Juni 2017, von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag, den 10. Juni 2017, von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr

im Café im Literaturhaus (Kaminraum),
Fasanenstraße 23, 10719 Berlin

Referenten:
Dr. med. Alexander Böhle, Facharzt f. Neurologie u. Psychiatrie
Frau Angelika Sommer, Diplompsychologin
Rechtsanwältin Dr. Kersten Woweries

 

Vielfach ist die Frage einer verminderten Schuldfähigkeit, seltener die der Schuldunfähigkeit, aufgrund der Diagnose von Persönlichkeitsstörungen aufzuwerfen und zu entscheiden. Am Umgang mit der Schuld und dem Schuldunfähigen oder vermindert Schuldfähigen hat sich der Staat als Rechtsstaat des Grundge-setzes zu erweisen. In Anbetracht dieser konstitutiven Bedeutung der Frage der Schuldfähigkeit für ein rechtstaatliches Strafrecht sollen die in diesem Zusammenhang zu diskutierenden Probleme zunächst in ihrem (rechts-)historischen Kontext betrachtet werden, ehe wir uns der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung zuwenden. Für die sachgerechte Verteidigung ist es unabdingbar, sich mit den Grundzügen psychiatrischer Persönlichkeitsbeurteilung vertraut zu machen. Breiten Raum wird die forensisch-psychiatrische Begutachtung von Persönlichkeitsstörungen einschließlich der Vorstellung psychologischen Inventars einnehmen.

Die Teilnahmegebühr beträgt
für Mitglieder 50,00 €,
für Nichtmitglieder 75,00 €
für junge Kollegen, deren Zulassung nicht älter als zwei Jahre ist, sowie für Referendare 35,00 €.

FAO-Bescheinigung über acht Stunden wird erteilt.

Wir bitten um Überweisung der Teilnahmegebühr auf das Konto bei der

Postbank Berlin, IBAN: DE90 1001 0010 0364 1411 03 BIC: PBNKDEFF

Bitte geben Sie im Verwendungszweck den Titel der Veranstaltung sowie Ihren Namen an; bitte keine Schecks einreichen.

Um Anmeldung per E-Mail: info@strafverteidiger-berlin.de oder Fax: 030/347 812 66 wird höflich gebeten.

 

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