Fortbildungsveranstaltung vom 20.05.-21.05.16 „Psychiatrische Sachverständige“
Einladung zur Fortbildungsveranstaltung (§ 15 FAO)
In vielen Strafverfahren kommt den Gutachten psychiatrischer Sachverständiger eine zentrale Bedeutung zu. In der ganz überwiegenden Zahl der Fälle folgen die Gerichte den „überzeugenden, wissenschaftlich fundierten und widerspruchsfreien Ausführungen“ der Sachverständigen. Das kritische Hinterfragen der Verfahren und der Ergebnisse einer Begutachtung ist – angesichts der immensen Bedeutung für den Mandanten – eine essentielle Aufgabe der Strafverteidigung.
Wir werden uns auf die psychiatrische Begutachtung im Erkenntnisverfahren konzentrieren und folgende Themen besprechen:
– Stellung und Aufgaben des psychiatrischen Sachverständigen im Strafverfahren
– Die Vorstellung der verschiedenen Fachgebiete und deren historische Entwicklung
– Aufbau eines Gutachtens und dessen kritische Überprüfung
– Vorstellung psychologischer Testverfahren.
Die Teilnahmegebühr beträgt
für Mitglieder 50,00 €,
für Nichtmitglieder 75,00 €
für junge Kollegen, deren Zulassung nicht älter als zwei Jahre ist, 35,00 €.
FAO-Bescheinigung über 8 Stunden wird erteilt.
Wir bitten um Überweisung der Teilnahmegebühr auf das Konto bei der
Postbank Berlin
IBAN: DE90 1001 0010 0364 1411 03 BIC: PBNKDEFF
Bitte geben Sie im Verwendungszweck den Titel der Veranstaltung sowie Ihren Namen an; bitte keine Schecks einreichen. Um Anmeldung per E-Mail: info@strafverteidiger-berlin.de oder Fax: 030/347 812 66 wird höflich gebeten.