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Presseerklärung zur Beförderung des dem Vorstand der AfD angehörigen Staatsanwalt Reusch

Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger protestiert gegen die Beförderung von Staatsanwalt Reusch
zum Leiter der Abteilung „Auslieferung ausländischer Straftäter, Internationale Rechtshilfe“

 

Der Tagesspiegel berichtete in seiner Ausgabe vom 19.04.2016, dass Staatsanwalt Roman Reusch zum leitenden Oberstaatsanwalt befördert wurde und bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin die Abteilung „Auslieferung ausländischer Straftäter, Internationale Rechtshilfe“ als Leiter übernommen hat. Dieser war im Januar 2008 von seinen Aufgaben als Leiter der „Intensivtäterabteilung“ entbunden worden, nachdem er in einem Spiegel-Interview ein dem geltenden Jugendstrafrecht widersprechendes, fremdenfeindlich durchsetztes Interview gegeben hatte. Die damaligen Besorgnisse einer xenophoben Einstellung von Herrn Reusch werden durch seine Vorstandstätigkeit in dem von Herrn Gauland geführten Landesverband der AfD in Brandenburg eindrucksvoll und aktuell bestätigt.

Vor diesem hinlänglich bekannten Hintergrund der Einstellungen von Herrn Reusch ist die Entscheidung, ihn in verantwortlicher Position staatsanwaltschaftliche Entscheidungen über Auslieferungen treffen zu lassen, vollkommen unverständlich. Auslieferungsentscheidungen betreffen notwendigerweise auch ausländische Staatsbürger. Ein Beamter, der sich im Spiegel u.a. mit der Äußerung hervorgetan hat, 80% der von ihm betreuten Täter hätten einen Migrationshintergrund und „in diesem Land nicht das Geringste verloren“, ist nach Auffassung der Vereinigung der Berliner Strafverteidiger ungeeignet. Die Beförderung von Staatsanwaltschaft Reusch lässt im Falle ihrer Umsetzung besorgen, dass die Staatsanwaltschaft es billigend in Kauf nimmt, sich in Auslieferungsfragen zum justiziellen Arm der AfD machen zu lassen. Sie beschädigt damit jedwedes potentielle Vertrauen in die Neutralität ihrer Entscheidungen.

Berlin 19.04.2016

Der Vorstand

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