Überspringen zu Hauptinhalt
Notfall-Telefon 0172 - 325 55 53

Diskussionsveranstaltung am 25.02.2016 „Zwangsverteidigung vs. Ethik“

Einladung zur Diskussionsveranstaltung

„Zwangsverteidigung vs. Ethik“

am Donnerstag, den 25. Februar 2016 um 19.00 Uhr
in der Dorotheenstädtischen Buchhandlung
Turmstraße 5, 10559 Berlin

Rechtsanwältinnen Ricarda Lang & Andrea Großbölting

 

Zwangsverteidigung – gibt es Mindeststandards der Verteidigung?

Die Korrumpierung der Verteidigung ist Anlass für Andrea Großbölting (Wupptertal) und Ricarda Lang (München) uns von einem Fall zu berichten, der vor dem Oberlandesgericht Stuttgart spielte. Der Aktenumfang betrug knapp 200 Leitzordner, über 50 Zeugen wurden abschließend vernommen, mehrere Dutzend noch nicht abschließend, als nach über 240 Verhandlungstagen neben dem 1. auch der 2. Pflichtverteidiger dauerhaft erkrankte. Der Vorsitzende erklärte, dass eine Beiordnung eines weiteren Verteidigers nur erfolge, wenn dieser zusichere, dass er sich innerhalb der Sommerunterbrechung (4 Wochen) in das Verfahren einarbeite und keinen Unterbrechungs- bzw. Aussetzungsantrag stelle. Weiter wies der Vorsitzende darauf hin, dass ein Anwalt die Zusicherung bereits abgegeben hatte. Dieser wurde beigeordnet; die vom Angeklagten gewählten Verteidiger wollten und konnten die Zusicherung nicht abgeben. Der Fall wirft die Frage nach den Mindeststandards der Verteidigung auf. Eine erhöhte Vergütung der Verteidigungstätigkeit durch das RVG und die Neuregelung der Beiordnungspraxis machen das Pflichtmandat zu einem Geschäftsfeld. Die Anbiederung von an Pflichtmandaten interessierten Anwältinnen und Anwälte an zuständige Richter erleichtert eine unzureichende oder gar die Interessen der Mandanten verletzende Verteidigertätigkeit.

Hilft das Standesrecht oder bedarf es Mindeststandards und wenn ja, welche? Hierzu soll eine Diskussion stattfinden.

Die Teilnahme ist kostenlos, FAO-Bescheinigungen werden nicht erteilt

Veranstaltungsdauer: 2 Stunden.

Um Anmeldung per E-Mail: info@strafverteidiger-berlin.de oder Fax: 030/347 812 66 wird höflich gebeten.

An den Anfang scrollen