Fortbildungsveranstaltung am 17.03.2016 „Verteidigung gegen Ausweisungen – Notwendiges aufenthaltsrechtliches Wissen für die Strafverteidigung“
Seit dem 01.01.2016 gilt ein neues – verschärftes – Ausweisungsrecht. Dieses stellt die früher vorhandene Systematik der Ist/Regel/Ermessensausweisung auf eine völlig neue Grundlage. Nunmehr ist durch den Gesetzesentwurf vom 16.02.2016, BT-Drucksache 18/7537 (sog. „Köln-Gesetz“), eine weitere, ganz erhebliche Verschärfung am 25.02.2016 im Bundestag verabschiedet worden.