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Fortbildungsveranstaltung am 11.02.2016 „Insolvenzstrafrecht“

Das Insolvenzstrafverfahren weist gegenüber dem „üblichen“ Strafverfahren eine Reihe prozessualer Besonderheiten auf, deren Beherrschung engagierter Verteidigung erhebliche Handlungsspielräume im Interesse des Mandanten öffnen können. Die Fortbildungsveranstaltung wird typische prozessuale Fragestellungen aufzeigen und Handlungsmöglichkeiten der Verteidigung darstellen und diskutieren.
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40. Strafverteidigertag vom 04.03.-06.03.2016 in Frankfurt / Main

Sehr geehrte Mitglieder, mit dem anliegenden Programm möchten wir auf den diesjährigen 40. Strafverteidigertag aufmerksam machen. Der kommende Strafverteidigertag ist ein besonderer Strafverteidigertag. Vier Jahrzehnte ist es her, dass sich in Hannover rund 250 Strafverteidiger*innen unter dem Druck der rechtspolitischen Ereignisse erstmals zum Strafverteidigertag trafen.
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3.12.2015 – Fortbildungsveranstaltung: „Islamistischer Terrorismus vor Gericht“

Strafverfahren gegen „islamistische Terroristen“ gibt es in Deutschland seit einigen Jahren immer häufiger. Die Bandbreite der Beschuldigten reicht vom Werber für den „Jihad“ über den Internetpropagandisten für den „IS“ bis zum Spendensammler für die „Nusra-Front“, vom Arzt, der der „Junud al-Sham“ medizinische Unterstützung zukommen lässt, über den für die „JAMWA“ Wache haltenden Familienvater bis zum Teilnehmer an Kampfhandlungen der „Freien-Männer-Syriens“. Hinzu kommen mögliche Anschläge in Deutschland.
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25.11.2015 – Auslieferung, Vollstreckungsübernahme & Co. – Praxishinweise zur europaweiten Strafverfolgung“

In den zurückliegenden Jahren sind auf europäischer Ebene einige Rahmenbeschlüsse & Richtlinien in Kraft getreten, die die Zusammenarbeit der (Ermittlungs)Behörden stärken, aber auch die Verfahrensrechte der Beschuldigten betreffen. Beispielsweise haben sich deren Rechte mit der Dolmetscher-Richtlinie verbessert. Weitreichende Änderungen hat es aber auch gegeben durch z. B. die Möglichkeit für deutsche Staatsangehörige, nun auch in das EU-Ausland ausgeliefert zu werden, oder auch durch Regelungen zur länderübergreifenden Vollstreckung von Geldbußen und Geldstrafen und im Bereich der Bewährungshilfe bzw. Durchsetzung von Auflagen.
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Fortbildung: „Entschädigung für rechtswidrige Haft nach Art. 5 Abs. 5 EMRK – eine von Strafverteidigern nahezu ungenutzte Möglichkeit“

Die Hamburger Strafverteidigerin Dr. Iris-Maria Killinger wird zum Thema „Haftentschädigung für rechtswidrige Untersuchungshaft nach Art. 5 Abs. 5 EMRK“ vortragen. Die Referentin wird darlegen, dass Art. 5 Abs. 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention das deutsche Haftentschädigungsrecht maßgeblich beeinflusst.
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