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Fortbildungsveranstaltung (§ 15 FAO) am 16.11.2016: „Selbstbelastungs- und Beschlagnahmefreiheit in Wirtschaftsstrafverfahren? – Besonderere Konfliktlagen“

In Wirtschaftsstrafverfahren gerät der strafrechtliche nemo-tenetur Grundsatz häufig in Konflikt mit Auskunfts- und Erklärungspflichten, die in anderen Rechtsgebieten normiert sind. Dies gilt etwa für arbeitsrechtliche Auskunftspflichten (potentiell) Beschuldigter im Rahmen sogenannter "International Investigations" oder für solche, die dem Geschäftsführer ungeachtet einer drohenden Strafverfolgung durch die Insolvenzordnung auferlegt werden.
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Fortbildungsveranstaltung vom 20.05.-21.05.16 „Psychiatrische Sachverständige“

In vielen Strafverfahren kommt den Gutachten psychiatrischer Sachverständiger eine zentrale Bedeutung zu. In der ganz überwiegenden Zahl der Fälle folgen die Gerichte den „überzeugenden, wissenschaftlich fundierten und widerspruchsfreien Ausführungen“ der Sachverständigen. Das kritische Hinterfragen der Verfahren und der Ergebnisse einer Begutachtung ist – angesichts der immensen Bedeutung für den Mandanten – eine essentielle Aufgabe der Strafverteidigung.
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Diskussionsveranstaltung am 14.04.2016 „Von der Schwere der Schuld“

Der studierte Jurist, Kriminologe und Psychologe Dr. Thomas Galli arbeitet seit 15 Jahren im Straf- und Maßregelvollzug und leitet seit 2013 die JVA Zeithein. Nachdem er bereits auch wissenschaftlich das Strafvollzugsgesetz kommentierte, erschien jetzt seine vorläufige Bilanz als Buch mit dem Titel „Die Schwere der Schuld“. In diesem beleuchtet er die Realität und Wirkung des Strafvollzugs aus der Innensicht kritisch.
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