Fortbildungsveranstaltung (§ 15 FAO) am 16.11.2016: „Selbstbelastungs- und Beschlagnahmefreiheit in Wirtschaftsstrafverfahren? – Besonderere Konfliktlagen“
In Wirtschaftsstrafverfahren gerät der strafrechtliche nemo-tenetur Grundsatz häufig in Konflikt mit Auskunfts- und Erklärungspflichten, die in anderen Rechtsgebieten normiert sind. Dies gilt etwa für arbeitsrechtliche Auskunftspflichten (potentiell) Beschuldigter im Rahmen sogenannter "International Investigations" oder für solche, die dem Geschäftsführer ungeachtet einer drohenden Strafverfolgung durch die Insolvenzordnung auferlegt werden.