Fortbildungsveranstaltung (§ 15 FAO) am 21.02.2019
Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein überaus wirksames und effektives Mittel, welches - von der Verteidigung richtig eingesetzt - nicht nur dazu führen kann, dass Strafen gemildert werden oder ganz von Strafe abgesehen wird (§§ 46a, 49 Abs. 1 StGB).