unser traditionelles Wochenendseminar, die ehemaligen "Bad Saarower Tage in Chorin", wird nach langer Zeit als erste Veranstaltung mit live vor Ort präsenten Referierenden und Teilnehmenden
Die beiden europäischen Richtlinien zur Prozesskostenhilfe für Verdächtige und Beschuldigte in Strafverfahren (2016/1919) und zur Stärkung der Verfahrensrechte im Jugendstrafverfahren (2016/800) sind durch den deutschen Gesetzgeber bis zum 25. Mai 2019 (RL 2016/1919) bzw. bis zum 11. Juni 2019 (RL 2016/800) umzusetzen.
Verteidigung - besser: anwaltliche Betreuung - im Bereich der strafrechtlichen Vollstreckung bzw. des strafrechtlichen Vollzuges wird von vielen Kolleginnen und Kollegen für unattraktiv gehalten, weil entsprechende Mandate schlecht bezahlt als zeitaufwändig seien, nur selten Erfolgserlebnisse bieten und oft mit einer (zu) hohen Erwartungshaltung der Mandanten verbunden seien.
Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein überaus wirksames und effektives Mittel, welches - von der Verteidigung richtig eingesetzt - nicht nur dazu führen kann, dass Strafen gemildert werden oder ganz von Strafe abgesehen wird (§§ 46a, 49 Abs. 1 StGB).