Bad Saarower Tage im „Landgut Stober“ am 04./05.09.2020
Liebe Mitglieder,
unser traditionelles Wochenendseminar, die ehemaligen „Bad Saarower Tage in Chorin“, wird nach langer Zeit als erste Veranstaltung mit live vor Ort präsenten Referierenden und Teilnehmenden in diesem Jahr am
4. und 5. September 2020
im „Landgut Stober“, Behnitzer Dorfstraße 27 – 31, 14641 Nauen, Ortsteil Groß Behnitz, stattfinden.
Thema des diesjährigen Wochenendseminars ist
„Verteidigung mit und gegen IT“
Die Veranstaltung beginnt am Freitagabend um 17 Uhr mit der Podiumsdiskussion zum Thema Fair Trail und Umgang mit Daten in Ermittlungsverfahren.
Im Anschluss an die Podiumsdiskussion wird ca 20.15 Uhr am Veranstaltungsort die traditionelle Abendveranstaltung stattfinden.
Themenschwerpunkte der Arbeitsgruppe I sollen die im forensischen Alltag gelegentlich in den Hintergrund gedrängten rechtlichen (auch verfassungsrechtlichen) Rahmenbedingungen und Grenzen (etwa die gezielte Suche nach Zufallsfunden) bei der Erfassung und Aus- und Verwertung von Daten auf beschlagnahmten Speicherträgern, aber auch aus Quellen-TKÜ etc. thematisiert werden. Gleichzeitig soll es um die die Frage der Verwertung und Einführung solcher Daten in die Hauptverhandlung gehen und hierbei der richterlichen Aufklärungspflicht ebenso in den Blick genommen werden wie die Frage der Waffengleichheit der Verteidigung und die daraus folgenden Möglichkeiten im Umgang mit dem Beweisantragsrechts, auch angesichts seiner Einschränkungen durch die jüngsten gesetzgeberischen Eingriffe.
Daneben soll wie in AG II in einem Extrateil der berufspraktische Umgang mit dem Handyauswertungstool des sog. UFED-Readers vorgestellt werden.
In der Arbeitsgruppe II sollen vor allem berufspraktisch Aspekte der Verteidigung in Verfahren, in denen in größerem Umfang Daten erhoben wurden, erörtert werden. Themen dieser Arbeitsgruppe sollen zum einen die strafprozessualen Befugnisnormen entsprechender Datenerhebungen (TKÜ, Quellen-TKÜ, Handyauswertung, Online-Durchsuchung, Lokationsdaten, Recherchen in sozialen Netzen/Plattformen etc.) sein, zum anderen die faktische Anwendung dieser Befugnisnormen durch die Strafverfolgungsbehörden. Weiter soll es hier um den prozessualen Umgang mit solchen Daten durch den Verteidiger gehen, wobei insbesondere die diesbezügliche Handhabung des Akteneinsichtsrechts und die Durchsetzung des Anspruchs auf Aktenvollständigkeit bei „datenlastigen“ Verfahren diskutiert werden.
In beiden Arbeitsgruppen sollen zudem Fähigkeiten zum praktischen Umgang mit den derzeit gängigen Auswertungsprogrammen (insb. dem sog. Ufed-Reader) vermittelt werden.
Tagungsbeitrag (ohne Zimmer):
Nachdem wir den Tagungsbeitrag lange bei gestiegenen Kosten stabil gehalten haben, haben wir nun eine Anpassung der Beiträge vorgenommen. Wir wollen jedoch den Beitrag für jüngere Kolleg*innen weiterhin niedrig halten.
100,00 € für Mitglieder, die noch nicht länger als fünf Jahre zugelassen sind
150,00 € für alle anderen Mitglieder
200,00 € für Nichtmitglieder
Im Tagungspreis sind enthalten
– jeweils Kaffee, alkoholfreie Getränke und Kuchen in den Pausen
– das Abendessen (exklusive Getränke) am 4. September 2020
– das Mittagessen am 5. September 2020
Anmeldung bitte über die Geschäftsstelle der Vereinigung Berliner Strafverteidiger nur mit beiliegendem Anmeldeformular_2020 und nur per Fax unter der Faxnummer 030/347 812 66.
Eine Bestätigung der Anmeldung erfolgt kurzfristig durch die Geschäftsstelle. Von Anfragen zum Bearbeitungsstand bitten wir höflich abzusehen. Aufgrund entsprechender Nachfragen in der Vergangenheit wird auch darauf hingewiesen, dass die FAO-Bescheinigungen erst nach der Veranstaltung erstellt, erteilt und per Post versandt werden.
Übernachtung:
Im Landgut Stober ist ein Zimmerkontingent bis zum 14. August 2020 reserviert. Wir bitten, die Zimmerreservierungen (109,00 EUR EZ und 139,00 EUR DZ) direkt im Landgut Stober unter dem Stichwort „strafverteidiger“
Wir freuen uns auf eine interessante Veranstaltung und wünschen einen erholsamen Sommer!
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Der Vorstand