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40. Strafverteidigertag vom 04.03.-06.03.2016 in Frankfurt / Main

Sehr geehrte Mitglieder,

mit dem anliegenden Programm möchten wir auf den diesjährigen 40. Strafverteidigertag aufmerksam machen.

Der kommende Strafverteidigertag ist ein besonderer Strafverteidigertag. Vier Jahrzehnte ist es her, dass sich in Hannover rund 250 Strafverteidiger*innen unter dem Druck der rechtspolitischen Ereignisse erstmals zum Strafverteidigertag trafen.

Verhandlungen in Abwesenheit des Angeklagten, Verteidigerausschluss kurz vor Prozessbeginn, das Verbot gemeinschaftlicher Verteidigung, Entpflichtungen wegen angeblicher Unbotmäßigkeit, das Abhören von Verteidigergesprächen – die Zeit war geprägt von tiefgreifenden Einschnitten in die Rechte von Beschuldigten und Verteidigung. Im September 1977 beschloss der Deutsche Bundestag das Kontaktsperregesetz als Höhepunkt einer ganzen Reihe von Gesetzgebungsmaßnahmen, darunter auch der Terrorismusparagraf 129 a StGB.

Als der Strafverteidigertag vor 40 Jahren erstmals tagte, schien allen Beteiligten klar, dass Verteidigung »Kampf« bedeutet: Ein Kampf, bei dem es um mehr als Berufsstandsrechte darum ging, Angriffe des Staates gegen Freiheitsrechte der Bürger abzuwehren. »Gegengewicht zu staatlicher Gewalt kann Strafverteidigung nur dann sein, wenn sie selbst frei ist«, fasste Werner Holtfort auf dem 2. Strafverteidigertag zusammen, »Eingriffe in diese Freiheit sind immer Einschränkungen der Rechte des Bürgers.«

Vieles hat sich seitdem geändert. Eingriffe in Verteidigungs- und Beschuldigtenrechte finden heute nicht mehr (nur) im Namen der Staatssicherheit statt, sondern zur »Effektivierung«, »Beschleunigung« und besseren »Ressourcennutzung« – oder aber zur Stärkung von »Opferrechten«. Die Strafverteidiger*innen selbst sind von diesem Wandel nicht verschont geblieben: Klagen die einen über »Krawallverteidiger«, so warnen andere vor angepassten »Verurteilungsbegleitern«. Den heroisch anmutenden »Kampf ums Recht« bemühen indes vor allem Werbeagenturen auf der Suche nach Texten für Anwaltshomepages.

Der kommende Strafverteidigertag wird eine Bestandsaufnahme versuchen. In neun Arbeitsgruppen wird es um den Zustand von Justiz und Verteidigung gehen, um die nicht enden wollende Geschichte des Terrorismusstrafrechts, um neue Gesetzvorhaben und um anstehende Reformen der Strafprozessordnung. Auch zum 40. Jubiläum also bleibt die Verteidigung von Beschuldigtenrechten Leitmotiv des Strafverteidigertages.

Alle Details zur Tagung, zu den Anmeldemodalitäten und Informationen rund um die Tagung finden Sie wie immer auch auf der Homepage des Organisationsbüros unter www.strafverteidigertag.de. Dort können Sie sich auch wieder online anmelden (http://www.strafverteidigervereinigungen.org/Strafverteidigertage/anmeldung_strafverteidigertag.html).

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Der Vorstand

 

Strafverteidigertag2016

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