Entscheidung des 2. Senats zur rechtsstaatswidrigen Tatprovokation
Wir - die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e. V. - möchten auf eine erfreuliche Entscheidung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 10.06.2015 aufmerksam machen: Zumindest im zu entscheidenden Fall hat der 2. Senat - in Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung des…
