Weitere Presseerklärung zur Befangenheit eines Vorsitzenden Richters wegen mutmaßlich antisemitischer Äußerungen und der Reaktion der Justiz
Aufgrund unserer gestrigen Presseerklärung kam es auf Wunsch des Gerichtssprechers zu einem Gespräch mit den Vorstandsmitgliedern Martin Rubbert und Stefan Conen.
Der Gerichtssprecher teilte mit, dass seine von uns in der Presseerklärung zitierten und kritisierten Äußerungen – anders als im Artikel des Tagesspiegel nahegelegt – keineswegs eine eigene Bewertung und Quasientschuldigung des Verhaltens des befangenen Vorsitzenden durch die Berliner Justiz enthalten. Einer solchen habe er sich als Gerichtssprecher ohnehin zu enthalten. Vielmehr sei es so gewesen, dass er lediglich auf die Anfrage wie der befangene Richter sich zu den Vorwürfen stelle neutral aus dessen dienstlicher Erklärung zitiert habe, dies aber zu keinem Zeitpunkt als eigene Bewertung des Vorgangs durch seine Person oder gar stellvertretend durch die Berliner Justiz verstanden wissen wollte oder gemeint hat.
Wir begrüßen die Klarstellung, dass es somit entgegen dem ersten Anschein von offizieller Seite keine Solidarisierung mit dem befangenen Vorsitzenden gibt. Das Problem der Sprachlosigkeit der Justiz in dieser Angelegenheit besteht indes fort. Uns ist klar, dass uns dringend geboten erscheinende Stellungnahmen, etwa des Präsidiums, durch die grundgesetzlich garantierte richterliche Unabhängigkeit nur beschränkt möglich sind. Dennoch meinen wir, dass das Thema und ein Beschluss des Landgerichts, der feststellt, das Verhalten eines amtierenden Vorsitzenden lasse besorgen, dass er, „sich in seiner Entscheidungsfindung von unsachlichen Vorbehalten gegenüber Juden leiten lässt“, zu ernst sind, als dass sie einen Übergang zur Tagesordnung erlauben würden. Die Justiz der Stadt Berlin, in welcher der Holocaust geplant und beschlossen wurde, kann sich Schweigen hierzu nicht leisten. Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger vermisst nach wie vor Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft bzw. der Vereinigung Berliner Staatsanwälte zu dem Vorgang.
Der Vorstand