In den zurückliegenden Jahren sind auf europäischer Ebene einige Rahmenbeschlüsse & Richtlinien in Kraft getreten, die die Zusammenarbeit der (Ermittlungs)Behörden stärken, aber auch die Verfahrensrechte der Beschuldigten betreffen. Beispielsweise haben sich deren Rechte mit der Dolmetscher-Richtlinie verbessert. Weitreichende Änderungen hat es aber auch gegeben durch z. B. die Möglichkeit für deutsche Staatsangehörige, nun auch in das EU-Ausland ausgeliefert zu werden, oder auch durch Regelungen zur länderübergreifenden Vollstreckung von Geldbußen und Geldstrafen und im Bereich der Bewährungshilfe bzw. Durchsetzung von Auflagen.