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(Online-)Fortbildungsveranstaltung (§ 15 FAO) am 10.06.2021

Einladung zur Fortbildungsveranstaltung (§ 15 FAO) 

„Das selbständige Einziehungsverfahren“

am Donnerstag, den 10. Juni 2021 um 19.00 Uhr

Online – Veranstaltung

Rechtsanwalt Kai Peters

Rechtsanwalt Dr. Toralf Nöding

 

Die Veranstaltung befasst sich mit praxisrelevanten Verfahrenskonstellationen, in denen die Einziehungsentscheidung losgelöst vom Erkenntnisverfahren über die Anlasstat ergeht.

Zum einen wird das Verfahren nach Abtrennung der Einziehungsentscheidung gem. § 422 StPO behandelt. Die Voraussetzungen der Abtrennung der Einziehungsentscheidung werden ebenso dargestellt wie der Gang des Einziehungsverfahrens nach der Abtrennung. Zum anderen soll aus praktischer Sicht des mit der Vertretung eines Einziehungsbetroffenen betrauten Rechtsanwalts das neu geregelte erweitere selbständige Einziehungsverfahren nach § 76a Abs. 4 StGB (sog. „non confiction based confiscation“) behandelt werden. Dabei sollen vor allem Einziehungsvoraussetzungen, Verfahrensablauf und Rechtsmittel dargestellt und anhand von Fallbeispielen erläutert werden.

Die Veranstaltung ist auf zwei Stunden angelegt.

Es werden FAO-Bescheinigungen erteilt.

Die Teilnahmegebühr beträgt für Mitglieder 25,00 €, für Nichtmitglieder 50,00 €, für junge Kollegen, deren Zulassung nicht älter als zwei Jahre ist, sowie für Referendare 15,00 €.

Anmeldung nur per E-Mail: info@strafverteidiger-berlin.de. Wir bitten um Überweisung der Teilnahmegebühr vorab auf das Konto bei der Postbank Berlin, IBAN: DE90 1001 0010 0364 1411 03 BIC: PBNKDEFF. Bitte geben Sie im Verwendungszweck den Titel der Veranstaltung sowie Ihren Namen an.

Die Einladung zum Download finden Sie hier

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