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Fortbildungsveranstaltung (§ 15 FAO) am 14.03.2019

Einladung zur Fortbildungsveranstaltung (§ 15 FAO)

 

„Verteidigung in Strafvollzugs- und Strafvollstreckungsangelegenheiten“

am Donnerstag, den 14. März 2019 um 19.00 Uhr

in der Dorotheenstädtischen Buchhandlung

Turmstraße 5, 10559 Berlin

Rechtsanwalt Rüdiger Portius, Berlin

 

Verteidigung – besser: anwaltliche Betreuung – im Bereich der strafrechtlichen Vollstreckung bzw. des strafrechtlichen Vollzuges wird von vielen Kolleginnen und Kollegen für unattraktiv gehalten, weil entsprechende Mandate schlecht bezahlt als zeitaufwändig seien, nur selten Erfolgserlebnisse bieten und oft mit einer (zu) hohen Erwartungshaltung der Mandanten verbunden seien. Dies ist so nur teilweise richtig. Wir als Strafverteidiger haben die Verpflichtung unsere Mandanten auch nach Rechtskraft tatkräftig zu unterstützen. Wie man dies gestalten kann – und das auch nicht vollkommen altruistisch – soll in dieser Fortbildungsveranstaltung diskutiert werden. Insbesondere folgende Bereiche sollen zur Sprache kommen:

 

  • Vorbereitung der Vollstreckung im Ermittlungsverfahren bzw. der Hauptverhandlung
  • Aufschubsanträge nach StPO und Gnadenrecht
  • Einweisungsverfahren und Vollzugsplanung
  • vorzeitige Entlassung mit neuerer Rechtsprechung des Kammergerichts
  • Vollstreckung bei Entscheidungen mit Unterbringung nach § 64 StGB und bei Verfahren nach § 35 BtMG
  • Rechtsbehelfe

 

Die Veranstaltung ist auf zwei Stunden angelegt; es werden FAO-Bescheinigungen erteilt.

Anmeldung per E-Mail: info@strafverteidiger-berlin.de. Anmeldebestätigungen werden nicht versandt.

Die Teilnahmegebühr beträgt für Mitglieder 25,00 €, für Nichtmitglieder 50,00 €, für junge Kollegen, deren Zulassung nicht älter als zwei Jahre ist, sowie für Referendare 15,00 €.  Überweisung der Teilnahmegebühr vorab auf das Konto bei der Postbank Berlin, IBAN: DE90 1001 0010 0364 1411 03 BIC: PBNKDEFF. Bitte geben Sie im Verwendungszweck den Titel der Veranstaltung sowie Ihren Namen an.

 

 

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