Jahresmitgliederversammlung
E I N L A D U N G
ZUR JAHRESMITGLIEDERVERSAMMLUNG
am Freitag, den 22. Januar 2016 um 19:00 Uhr,
im
INSTITUT FRANÇAIS BERLIN
Kurfürstendamm 211 / 4. OG
10719 Berlin
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Vortrag RA Prof. Dr. Stefan König
„Bericht über die Ergebnisse der StPO-Expertenkommission und weitere Entwicklungen“
3. Bericht des Vorsitzenden
4. Bericht des Schatzmeisters
5. Vorschlag zur Änderung der Satzung der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e. V.
5.1 Es wird vorgeschlagen, § 6 Abs. 3 Satz 1 zu ändern wie folgt:
Gestrichen wird in § 6 Abs. 3 Satz 1 der Passus „bis höchstens ½“.
§ 6 Abs. 3 Satz 1 lautet dann wie folgt:
Ist ein Mitglied aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage, den vollen Mitgliedsbeitrag aufzubringen und wird dies glaubhaft gemacht, kann der Vorstand auf Antrag über eine Reduzierung des Beitrages nach Ermessen entscheiden.
2. Vortrag RA Prof. Dr. Stefan König
„Bericht über die Ergebnisse der StPO-Expertenkommission und weitere Entwicklungen“
3. Bericht des Vorsitzenden
4. Bericht des Schatzmeisters
5. Vorschlag zur Änderung der Satzung der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e. V.
5.1 Es wird vorgeschlagen, § 6 Abs. 3 Satz 1 zu ändern wie folgt:
Gestrichen wird in § 6 Abs. 3 Satz 1 der Passus „bis höchstens ½“.
§ 6 Abs. 3 Satz 1 lautet dann wie folgt:
Ist ein Mitglied aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage, den vollen Mitgliedsbeitrag aufzubringen und wird dies glaubhaft gemacht, kann der Vorstand auf Antrag über eine Reduzierung des Beitrages nach Ermessen entscheiden.
5.2 Es wird vorgeschlagen, § 9 zu ändern wie folgt:
Der bisherige § 9 wird zu § 9 Absatz 1.
Diesem folgt folgender § 9 Absatz 2:
Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt elektronisch per E-Mail, es sei denn, ein Mitglied widerspricht der elektronischen Versendung für seine Person bis spätestens zum 1. Dezember des Vorjahres schriftlich gegenüber der Geschäftsstelle. In diesem Fall erfolgt die Einladung auf dem Postweg. Die Mitglieder sind verpflichtet, bis spätestens 1. Dezember des Vorjahres vor der jeweiligen Mitgliederversammlung sicherzustellen, dass in der Geschäftsstelle ihre aktuelle E-Mail-Adresse hinterlegt ist.
Angefügt wird zudem § 9 Absatz 3:
Die Regelungen des Absatzes 2 gelten für den Versand des Mitgliederrundbriefes entsprechend.
6. Aussprache
7. Diskussion
8. Verschiedenes
Der bisherige § 9 wird zu § 9 Absatz 1.
Diesem folgt folgender § 9 Absatz 2:
Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt elektronisch per E-Mail, es sei denn, ein Mitglied widerspricht der elektronischen Versendung für seine Person bis spätestens zum 1. Dezember des Vorjahres schriftlich gegenüber der Geschäftsstelle. In diesem Fall erfolgt die Einladung auf dem Postweg. Die Mitglieder sind verpflichtet, bis spätestens 1. Dezember des Vorjahres vor der jeweiligen Mitgliederversammlung sicherzustellen, dass in der Geschäftsstelle ihre aktuelle E-Mail-Adresse hinterlegt ist.
Angefügt wird zudem § 9 Absatz 3:
Die Regelungen des Absatzes 2 gelten für den Versand des Mitgliederrundbriefes entsprechend.
6. Aussprache
7. Diskussion
8. Verschiedenes
Rubbert Halbritter Conen Dr. Nöding Peters Dr. Woweries Schönberg Honecker Rennert