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Fortbildungsveranstaltung (§ 15 FAO) am 26.09.2016: „Das Berliner Strafvollzugsgesetz – Fluch oder Segen“

Einladung zur Fortbildungsveranstaltung (§ 15 FAO)

„Das Berliner Strafvollzugsgesetz – Fluch oder Segen?

am Montag, den 26. September 2016 um 19.00 Uhr

in der Dorotheenstädtischen Buchhandlung
Turmstraße 5, 10559 Berlin

Rechtsanwältin Ria Halbritter
&
Jan Fährmann (AG Strafvollzug / DIE GRÜNEN)
Wiss. Mitarbeiter / Kriminologe

 

Das Abgeordnetenhaus hat das seit Jahren diskutierte Strafvollzugsgesetz nun verabschiedet und es wird zum 1. Oktober 2016 in Kraft treten. Wir informieren über die Neuerungen, die Abgrenzung zum Strafvollzugsgesetz des Bundes und die zu erwartende künftige Praxis – insbesondere im Hinblick darauf, dass das das neue Strafvollzugsgesetz einen Schwerpunkt zur Einbindung von Geschädigten in den Vollzugsverlauf der Inhaftierten enthält.

Die Teilnahmegebühr beträgt
für Mitglieder 25,00 €,
für Nichtmitglieder 50,00 €
für junge Kollegen, deren Zulassung nicht älter als zwei Jahre ist, 15,00 €.

Veranstaltungsdauer: 2 Stunden.

Wir bitten um Überweisung der Teilnahmegebühr auf das Konto bei der

Postbank Berlin, IBAN: DE90 1001 0010 0364 1411 03 BIC: PBNKDEFF

Bitte geben Sie im Verwendungszweck den Titel der Veranstaltung sowie Ihren Namen an; bitte keine Schecks einreichen. Um Anmeldung per E-Mail: info@strafverteidiger-berlin.de oder Fax: 030/347 812 66 wird höflich gebeten.

 

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