Fortbildungsveranstaltung (§ 15 FAO) am 16.11.2016: „Selbstbelastungs- und Beschlagnahmefreiheit in Wirtschaftsstrafverfahren? – Besonderere Konfliktlagen“
Einladung zur Fortbildungsveranstaltung (§ 15 FAO)
„Selbstbelastungs- und Beschlagnahmefreiheit in Wirtschaftsstrafverfahren? – Besonderere Konfliktlagen“
am Mittwoch, den 16. November 2016 um 19.00 Uhr
in der Dorotheenstädtischen Buchhandlung
Turmstraße 5, 10559 Berlin
Rechtsanwalt
Andreas Wattenberg
In Wirtschaftsstrafverfahren gerät der strafrechtliche nemo-tenetur Grundsatz häufig in Konflikt mit Auskunfts- und Erklärungspflichten, die in anderen Rechtsgebieten normiert sind. Dies gilt etwa für arbeitsrechtliche Auskunftspflichten (potentiell) Beschuldigter im Rahmen sogenannter „International Investigations“ oder für solche, die dem Geschäftsführer ungeachtet einer drohenden Strafverfolgung durch die Insolvenzordnung auferlegt werden.
Umstritten ist in diesem Zusammenhang auch Umfang und Reichweite des Beschlagnahmeverbots anwaltlicher Unterlagen (z.B. Interviewprotokolle von Unternehmensangehörigen).
Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung sollen aufgezeigt werden, welche Risiken und praktischen Folgen sich aus dieser Konfliktlage sowohl für die Verteidigung individuell Betroffener aber auch bei der anwaltlichen Vertretung eines Unternehmens ergeben.
Wir bitten um Überweisung der Teilnahmegebühr auf das Konto bei der
Postbank Berlin, IBAN: DE90 1001 0010 0364 1411 03 BIC: PBNKDEFF
Bitte geben Sie im Verwendungszweck den Titel der Veranstaltung sowie Ihren Namen an; bitte keine Schecks einreichen. Um Anmeldung per E-Mail: info@strafverteidiger-berlin.de oder Fax: 030/347 812 66 wird höflich gebeten.