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Fortbildungsveranstaltung (§ 15 FAO) am 12.04.2018

Einladung zur Fortbildungsveranstaltung (§ 15 FAO)

„Die neue Datenschutzgrundverordnung“

am Donnerstag, den 12. April 2018, von 19.00 Uhr bis 21.00 Uhr,

in der Dorotheenstädtischen Buchhandlung, Turmstraße 5, 10559 Berlin.

Referentin:

Rechtsanwältin Ria Halbritter

 

Die neue Datenschutzgrundverordnung (EU) gilt mit Wirkung zum 25. Mai 2018, das Bundesdatenschutzgesetz wird zu diesem Zeitpunkt geändert.

Die Neuregelungen gelten auch für Rechtsanwälte, auch wenn einzelne Abweichungen für uns Berufsgeheimnisträger zu erwarten sind. Es ist unabhängig von der Frage der Erfordernis eines Datenschutzbeauftragten eine umfassende Büroorganisation zum Schutz der Daten von Mandanten, ihren Angehörigen u. Ä., aber auch Mitarbeitern und Geschäftskontakten erforderlich, wozu unter anderem auch eine dokumentierte Vorgehensweise im Fall von Datenverletzungen (wie z. B. Cyberangriffen) gehört. Es drohen empfindliche Geldbußen.

Die Fortbildung gibt einen Überblick über die Grundsätze der Neuregelung, Erfordernisse der Büroorganisation und praktische Tipps für die Umsetzung unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse und rechtlichen Besonderheiten von und bei Strafverteidigern.

Die Veranstaltung ist auf zwei Stunden angelegt; es werden FAO-Bescheinigungen erteilt. 

 

Anmeldung per E-Mail: info@strafverteidiger-berlin.de oder Fax: 030/347 812 66.

Die Teilnahmegebühr beträgt für Mitglieder 25,00 €, für Nichtmitglieder 50,00 €, für junge Kollegen, deren Zulassung nicht älter als zwei Jahre ist, sowie für Referendare 15,00 €.  Überweisung der Teilnahmegebühr vorab auf das Konto bei der Postbank Berlin, IBAN: DE90 1001 0010 0364 1411 03 BIC: PBNKDEFF. Bitte geben Sie im Verwendungszweck den Titel der Veranstaltung sowie Ihren Namen an.

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