Fortbildungsveranstaltung (§ 15 FAO) am 28.09.2017: „Die Neuregelung zur Vermögensabschöpfung im Strafverfahren“
Einladung zur Fortbildungsveranstaltung (§ 15 FAO)
„Die Neuregelung zur Vermögensabschöpfung im Strafverfahren“
am Donnerstag, den 28. September 2017, um 19.00 Uhr
in der Dorotheenstädtischen Buchhandlung,
Turmstraße 5, 10559 Berlin
Referenten:
Rechtsanwalt Kai Peters, Rechtsanwältin Ria Halbritter, KHK Füllgraf
Moderation: Rechtsanwalt Stefan Conen
Das neue Recht der Vermögensabschöpfung ist seit dem 1. Juli 2017 in Kraft. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass seine praktische Bedeutung erheblich sein wird, sowohl für die Praxis der Strafverteidigung als auch für die Strafverfolgung. Die Veranstaltung gibt deswegen zunächst einen Überblick zu Gegenstand und Struktur der gesetzlichen Neuregelung. Sodann werden gemeinsam mit KHK Füllgraf, einem der profiliertesten Finanzermittler Berlins, die für die Verteidigung neuralgischen Punkte herausgearbeitet, Verteidigungsmöglichkeiten aufgezeigt und Problemfelder beleuchtet, die spiegelbildlich neue Chancen für die Ermittlungsbehörden eröffnen.
Wir hoffen auf rege Teilnahme, bitten aber um frühzeitige Anmeldung, da wir aufgrund der räumlichen Situation die Teilnehmerzahl begrenzen müssen und kurzfristigen abendlichen Einlass nicht gewährleisten können.
Die Veranstaltung ist auf zweieinhalb Stunden angelegt; es werden FAO-Bescheinigungen erteilt.
Anmeldung per E-Mail: info@strafverteidiger-berlin.de oder Fax: 030/347 812 66
Die Teilnahmegebühr beträgt
für Mitglieder 25,00 €,
für Nichtmitglieder 50,00 €,
für junge Kollegen, deren Zulassung nicht älter als zwei Jahre ist, sowie für Referendare 15,00 €.
Überweisung der Teilnahmegebühr vorab auf das Konto bei der
Postbank Berlin, IBAN: DE90 1001 0010 0364 1411 03 BIC: PBNKDEFF.
Bitte geben Sie im Verwendungszweck den Titel der Veranstaltung sowie Ihren Namen an.