Fortbildungsveranstaltung (§ 15 FAO) am 21.11.2019
Einladung zur Fortbildungsveranstaltung (§ 15 FAO)
– Kooperationsveranstaltung mit der DVJJ –
„Die aktuellen Änderungen des Jugendgerichtsgesetztes:
Auswirkungen auf Verteidigung, Jugendgerichtshilfe
und Diversionspraxis“
am Donnerstag, den 21. November 2019, um 19.00 Uhr
in der Dorotheenstädtischen Buchhandlung
Turmstraße 5, 10559 Berlin
Elke Brachaus (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie)
Katharina Pohle (Berliner Büro für Diversionsberatung und -vermittlung)
Rechtsanwalt Dr. Toralf Nöding
Die EU-Richtlinie 2016/800 war durch den deutschen Gesetzgeber bis Juni 2019 umzusetzen. Das entsprechende Umsetzungsgesetz liegt inzwischen vor, hat die Ausschussberatungen bereits passiert und wird wohl in Kürze in Kraft treten. Es wird zu erheblichen Änderungen im JGG führen. So wird es zum einen zu einer erheblichen Ausweitung des Anwendungsbereiches der Pflichtverteidigung und zur Vorverlagerung des Bestellungszeitpunkts kommen. Zudem wird die Rolle der Jugendgerichtshilfe gestärkt; vor allem wird zukünftig im Regelfall vor Erhebung einer Anklage der JGH-Bericht vorliegen müssen.
Elke Brachaus wird aus Sicht der Jugendgerichtshilfen dazu referieren, wie sich die Gesetzesänderung auf die Arbeit der Jugendgerichtshilfe auswirkt und ob sich aus der Stärkung der JGH neue oder zusätzliche Möglichkeiten der Kommunikation und Kooperation zwischen Jugendgerichtshilfe und Verteidigung ergeben. Katharina Pohle wird dazu vortragen, welche Auswirkungen die JGG-Änderungen auf die Möglichkeit der Beendigung von Strafverfahren im Wege der Diversion haben werden. Toralf Nöding wird schließlich darstellen, welche Änderungen sich für die tägliche Verteidigungspraxis in Jugendstrafsachen ergeben.
Die Veranstaltung ist auf zwei Stunden angelegt; es werden FAO-Bescheinigungen erteilt.
Anmeldung ausschließlich per E-Mail an info@strafverteidiger-berlin.de. Anmeldebestätigungen werden nicht versandt. Sollten Sie nichts Gegenteiliges von uns hören, ist die Anmeldung zur Veranstaltung erfolgt.
Die Teilnahmegebühr beträgt für Mitglieder 25,00 €, für Nichtmitglieder 50,00 €, für junge Kollegen, deren Zulassung nicht älter als zwei Jahre ist, sowie für Referendare 15,00 €.
Wir bitten um Überweisung der Teilnahmegebühr vorab auf das Konto bei der Postbank Berlin, IBAN: DE90 1001 0010 0364 1411 03 BIC: PBNKDEFF. Bitte geben Sie im Verwendungszweck den Titel der Veranstaltung sowie Ihren Namen an.