Fortbildung am 26. März 2026, 18 bis 20 Uhr, zur kommenden E-Evidence-VO – 2h FAO
wir laden Euch herzlich zur Fortbildung am 26. März 2026, 18 bis 20 Uhr in der Dorotheenstädtischen Buchhandlung, Turmstraße 5, 10559 Berlin ein:
„Die E-Evidence-Verordnung – Beweise sichern im Sauseschritt!“
Referentinnen werden Rechtsanwältin Dr. Anna Oehmichen und Stud. iur. Frau Celin Kandi sein.
Am 18. August 2026 tritt die sog. „E-Evidence-Verordnung“ in Kraft und bringt grundlegende Neuerungen für die grenzüberschreitende Sicherung elektronischer Beweismittel mit sich. Sie ermöglicht Strafverfolgungsbehörden den direkten und schnellen (in Notfällen binnen 8 Stunden!) Zugriff auf Daten im Ausland ohne den klassischen Rechtshilfeweg. Die Fortbildung vermittelt einen verständlichen Überblick über das E-Evidence-Paket und seine zentralen Begriffe und Strukturen. Anschließend werden die nationale Umsetzung sowie die Rechtsschutzmöglichkeiten mit Blick auf die anwaltliche Praxis dargestellt.
Für die Teilnahme an der Fortbildung werden zwei Stunden FAO bescheinigt.
Anmeldung nur per E-Mail an: info@strafverteidiger-berlin.de.
Die Teilnahmegebühr beträgt für Mitglieder 35,00 €, für Nichtmitglieder 60,00 €, für junge Kollegen, deren Zulassung nicht älter als zwei Jahre ist, sowie für Referendare 25,00 €.
Wir bitten um Überweisung der Teilnahmegebühr vorab auf das Vereinskonto bei der Berliner Sparkasse (Kontonummer wie Mitgliedsbeitrag / oder siehe Aushang Anwaltszimmer. Eine Veröffentlichung im Internet erfolgt aus Sicherheitsgründen nicht mehr).
Bitte geben Sie im Verwendungszweck den Titel der Veranstaltung sowie Ihren Namen an.
Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen.
