Überspringen zu Hauptinhalt
Notfall-Telefon 0172 - 325 55 53

Einladung Chorin 2018 („Bad Saarower Tage“) am 14./15.09.2018

Unser traditionelles Wochenendseminar, die ehemaligen „Bad Saarower Tage“, das in diesem Jahr am

 

14. und 15. September 2018

 

erneut im Hotel „Haus Chorin“, Neue Klosterallee 10, 16230 Chorin, stattfinden wird, steht bald  bevor.

Thema des diesjährigen Wochenendseminars ist

 

„Die Revision im Zeitalter der Prozessökonomie:

Rechtskontrolle versus Ressourcen & Verständigung“

 

Die Veranstaltung beginnt am Freitagabend um 17 Uhr mit der Podiumsdiskussion.

Nicht mehr nur Verteidiger beklagen häufig die Sorge, dass die Revisionsrechtsprechung zunehmend die vermeintlich zu erkennende materielle Gerechtigkeit der zu prüfenden Urteile in zur Entscheidungsfindung in den Blick nehme: Die Anforderungen an die Einhaltung prozessualer Formen schwänden in dem Maße, in denen dem Urteil attestiert werde jedenfalls zu einem angenommenen „richtigen Ergebnis“ gelangt zu sein. Dabei scheinen außerdem die justiziellen Ressourcen nicht unerhebliche Berücksichtigung zu finden und Revisionsentscheidungen zumindest nicht ohne Blick auf den Umfang des ggfls. zurückzuweisenden Verfahrens getroffen zu werden. Die so empfundene nachlassende Formenstrenge dürfte nicht unwesentlich zur Flucht in die Absprache beigetragen haben, deren Wildwuchs nicht nur zu der gesetzlichen Regelung über die verfahrensbeendende Absprache führte, sondern auch zu einer schwindenden Pflege formalisierter Prozesskultur sowie abnehmender Bereitschaft, auf deren Formen zu bestehen – nicht zuletzt durch die Verteidiger selbst.

Die diesjährige Veranstaltung will sich mit dieser Entwicklung kritisch auseinandersetzen, indem die Möglichkeiten und Aufgaben der Verteidigung in der Hauptverhandlung mit Blick auf die Revision und die Verteidigung im Revisionsverfahren dargestellt und diskutiert werden.

Teilnehmer der Podiumsdiskussion:

  • Dr. Alexander Ignor, Rechtsanwalt, Berlin
  • Dr. Hartmut Schneider, Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof

Die Podiumsdiskussion wird von Rechtsanwalt Stefan Conen, Berlin, moderiert.

 

Im Anschluss an die Podiumsdiskussion wird ab 20.15 Uhr am Veranstaltungsort in der „Alten Klosterschänke die traditionelle Abendveranstaltung stattfinden.

In den am Samstag ab 10 Uhr stattfindenden Arbeitsgemeinschaften werden wir diese Themen näher beleuchten:

AG 1:

„Verteidigung in der Hauptverhandlung mit Blick auf die Revision“

Eine erfolgreiche Revision setzt nicht selten eine professionelle und engagierte Verteidigung in der Hauptverhandlung voraus. Das Wissen etwa um Präklusionen, notwendige Verfahrensbeanstandungen sowie Chancen und Tücken des Beweisantragsrechts ist hierfür Voraussetzung. Gleichzeitig drohen die höchstrichterlichen Anforderungen an das prozessuale Agieren des Verteidigers in der Tatsacheninstanz, um sich Revisionsrügen zu erhalten, diesen gegenüber dem Konsensverteidiger in die Rolle eines ungeliebten Querulanten zu drängen. Die Arbeitsgemeinschaft will sich mit den erforderlichen Voraussetzungen einer für die Revision notwendigen Verteidigung in der Hauptverhandlung ebenso auseinandersetzen wie mit dem schwierigen Spagat zwischen der Pflege des Verhandlungsklimas und dem Erhalt der Revisionschancen.

Als Referenten konnten wir gewinnen:

  • Dr. Jenny Lederer, Rechtsanwältin, Essen
  • Ali B. Norouzi, Rechtsanwalt, Berlin
  • Jörg Hollering, wissenschaftlicher Mitarbeiter 5. Strafsenat BGH, RiLG Berlin
  • Clemens Basdorf. Vorsitzender des 5. Strafsenats, Bundesgerichtshof a. D. (angefragt)

 

Moderation: Dr. Heide Sandkuhl, Rechtsanwältin, Potsdam

AG 2:

„Der Verteidigung im Revisionsverfahren“

Die stetig steigenden Anforderungen an eine zulässige Revisionsbegründung stellen gelegentlich selbst Revisionsspezialisten vor Rätsel. Das Motiv für diese Entwicklung scheint nur scheinbar leicht zu durchschauen – „je begründeter eine Rüge ist, desto unzulässiger muss sie sein“.  Sind die gestiegenen Anforderungen rechtlich zu begründen, nur nicht jedem verständlich? Was erwarten Revisionsrichter und die Bundesanwaltschaft von einer Revision auch an Lesbarkeit. Welchen Sinn und welche Erwartung hegen die Beteiligten an eine Revisionshauptverhandlung? Welche Botschaft beinhalten auch Nichtaufhebungen für die Rechtskultur in der Tatsacheninstanz?  Solche Fragen sollen u. a.  in der Arbeitsgemeinschaft 2 beleuchtet werden.

 

Als Referenten konnten wir gewinnen:

  • Dr. Hartmut Schneider, Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof
  • Dr. Carsten Momsen, FU Berlin
  • Norbert Mutzbauer, VorRIBGH, 5. Strafsenat, Leipzig
  • Dr. Stefan König, Rechtsanwalt, Berlin

Moderation: Kai Peters, Rechtsanwalt, Berlin

Wir freuen uns auf eine interessante Veranstaltung!

 

Tagungsbeitrag:

 

80,00 € für Mitglieder, die noch nicht länger als 2 Jahre zugelassen sind

120,00 € für sonstige Mitglieder

170,00 € für Nichtmitglieder

 

Im Tagungspreis sind enthalten

 

– jeweils Kaffee und Kuchen in den Pausen

– alkoholfreie Getränke

– das Abendessen (exklusive Getränke) am 14. September 2018

– das Mittagessen am 15. September 2018

 

Anmeldung bitte über die Geschäftsstelle der Vereinigung Berliner Strafverteidiger nur mit Anmeldeformular_2018 und nur per Fax unter der Faxnummer 030/347 812 66.

Alle Zimmer sind bereits vergeben, weshalb eine Zimmerreservierung nicht mehr möglich ist.

Der Vorstand

 

An den Anfang scrollen