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Hinweis: Kollegen, die nicht Fachanwalt für Strafrecht sind, müssen gegenüber der Vereinigung jährlich 10 Fortbildungsstunden (§ 15 FAO) nachweisen, andernfalls erfolgt die unangekündigte Streichung von der Liste! Der Nachweis muss unaufgefordert bis spätestens zum 31.01. des nachfolgenden Jahres erfolgen.





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