<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Presseerklärung &#8211; Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen e.V.</title>
	<atom:link href="https://strafverteidiger-berlin.de/category/presseerklaerung/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://strafverteidiger-berlin.de</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Sat, 03 Oct 2026 16:53:44 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	
	<item>
		<title>Wer das Institut der Strafverteidigung angreift, greift den Rechtsstaat selbst an</title>
		<link>https://strafverteidiger-berlin.de/wer-das-institut-der-strafverteidigung-angreift-greift-den-rechtsstaat-selbst-an/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Geschäftsstelle]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 03 Oct 2026 16:53:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Menschenrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Presseerklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://strafverteidiger-berlin.de/?p=15759</guid>

					<description><![CDATA[ALS PDF &#8211; HIER  &#160; Eine aktuelle Presse-Veröffentlichung wirft einem unserer Kollegen, der sich auch als Politiker engagiert, vor, als Strafverteidiger in einem zu Prominenz gelangten Strafverfahren mitgewirkt zu haben &#8211; dies sei ein Skandal. Der Vorstand der Vereinigung Berliner&#8230;]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="https://strafverteidiger-berlin.de/wp-content/uploads/2026/10/Straverteidigung.pdf">ALS PDF &#8211; HIER </a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Eine aktuelle Presse-Veröffentlichung wirft einem unserer Kollegen, der sich auch als Politiker<br />
engagiert, vor, als Strafverteidiger in einem zu Prominenz gelangten Strafverfahren mitgewirkt<br />
zu haben &#8211; dies sei ein Skandal. Der Vorstand der Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen e.V.<br />
weist diese absurde Argumentation zurück und erklärt sich solidarisch mit dem betroffenen<br />
Kollegen.</p>
<p>Der besagte Artikel trifft aber nicht nur einen einzelnen Kollegen; die zugrunde gelegte<br />
Argumentation stellt die Strafverteidigung als solche infrage.</p>
<p>Die Unterstellung, Strafverteidiger*innen würden sich mit ihren Mandant*innen oder den ihnen<br />
vorgeworfenen Taten gemein machen, ist nicht nur dümmlich, sie verkennt in Gänze die<br />
Funktion, die das Gesetz der Verteidigung zuweist: die Verteidigung ist Beistand des<br />
Beschuldigten (§ 137 Abs. 1 StPO) und zugleich unabhängiges Organ der Rechtspflege (§ 1<br />
BRAO) &#8211; nicht mehr und nicht weniger.</p>
<p>Aus der Übernahme eines Mandats und damit aus der Wahrnehmung einer Aufgabe, die unsere<br />
Rechtsordnung ausdrücklich &#8211; unter bestimmten Voraussetzungen gar als notwendig &#8211; vorsieht,<br />
einen politischen Skandal konstruieren zu wollen, stellt natürlich den eigentlichen Skandal dar.<br />
Das Recht auf Verteidigung ist keine staatliche Gefälligkeit gegenüber Beschuldigten. Es ist ein<br />
tragender Pfeiler unserer verfassungsmäßigen Ordnung. Das Bundesverfassungsgericht<br />
musste dazu wiederholt feststellen: Wer beschuldigt wird, darf nie bloßes Objekt eines<br />
staatlichen Verfahrens sein; er muss die Möglichkeit haben, auf Gang und Ergebnis des<br />
Strafverfahrens Einfluss zu nehmen, ihm ist rechtliches Gehör zu gewähren und es gilt die<br />
Unschuldsvermutung &#8211; diese Garantien sind verwurzelt in unserer Verfassung, nicht zuletzt in<br />
der Menschenwürde. Wirksam werden diese Garantien in der Praxis aber eben vor allem durch<br />
eine unabhängige Verteidigung.</p>
<p>Jeder Mensch sollte ein Interesse daran haben diese Grundsätze nicht anzugreifen. Denn auch<br />
ein Urteil kann nur dann Geltung für sich beanspruchen, wenn es in einem fairen Verfahren<br />
zustande gekommen ist. Die Verteidigung ist deshalb kein Hindernis auf dem Weg zu einem<br />
gerechten Urteil, sie ist eine seiner Voraussetzungen. Wer Verteidigerinnen und Verteidiger an<br />
den öffentlichen Pranger stellt, weil sie diese Aufgabe erfüllen, höhlt das Recht auf Verteidigung<br />
aus, und zwar zulasten aller.Die deutsche Geschichte zeigt leider bestens, wohin es führt, wenn Verteidigung als<br />
Parteinahme für ein (noch gar nicht nachgewiesenes) Unrecht diffamiert und in ihrer<br />
Unabhängigkeit beschnitten wird. Die starke Stellung der Verteidigung im Rechtsstaat des<br />
Grundgesetzes ist auch eine Antwort auf diese Erfahrung &#8211; es gibt Anlass genug, daran zu<br />
erinnern.</p>
<p>Ebenso unhaltbar ist die Vorstellung, eine Strafverteidigerin oder ein Strafverteidiger dürfe sich<br />
nicht politisch betätigen &#8211; natürlich ist das Gegenteil richtig. Wer täglich erlebt, wie staatliche<br />
Macht im Strafverfahren ausgeübt wird und wo sie Grenzen braucht, bringt Erfahrungen mit, die<br />
der demokratischen Debatte nur guttun können. In Zeiten, in denen rechtsstaatliche Garantien<br />
zunehmend als lästiges Hindernis dargestellt werden, ist demokratisches Engagement von<br />
Juristinnen und Juristen ausdrücklich zu begrüßen, ganz gleich für welche demokratische<br />
Partei.</p>
<p>Wir erhoffen uns von Medien und Politik im Sinne einer sachlichen und verantwortungsvollen<br />
Debatte, dass die unbestreitbare verfassungsrechtliche Rolle der Strafverteidigung erkannt und<br />
respektiert wird und dass die Garantien des fairen Verfahrens nicht nur als abstrakte<br />
Rechtssätze gelten, sondern auch im öffentlichen Diskurs ihren Platz behalten. Dem heute<br />
betroffenen Kollegen gilt unsere uneingeschränkte Solidarität.</p>
<p>Der Vorstand der Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen e.V.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>„Haltung ist hot“ &#8211; Stellungnahme zum Anschlag auf den CSD am 25.07.2026</title>
		<link>https://strafverteidiger-berlin.de/haltung-ist-hot-stellungnahme-zum-anschlag-auf-den-csd-am-25-07-2026/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Geschäftsstelle]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 Jul 2026 11:11:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Menschenrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Presseerklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://strafverteidiger-berlin.de/?p=15656</guid>

					<description><![CDATA[Text als PDF: PM zum Anschlag CSD 28.07.2026 „Haltung ist hot“ Stellungnahme des Vorstands der Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen zum Anschlag auf den Christopher Street Day am 25. Juli 2026 und seinen Folgen Der CSD stand in diesem Jahr unter dem&#8230;]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Text als PDF: <a href="https://strafverteidiger-berlin.de/wp-content/uploads/2026/07/PM-zum-Anschlag-CSD-28.07.2026.pdf">PM zum Anschlag CSD 28.07.2026</a></strong></p>
<p><strong><br />
„Haltung ist hot“</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Stellungnahme des Vorstands der Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen zum Anschlag auf den Christopher Street Day am 25. Juli 2026 und seinen Folgen</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Der CSD stand in diesem Jahr unter dem Motto <em>„Haltung ist hot“</em>. Das war schon vor dem 25. Juli 2026 mehr als ein Slogan, nämlich eine Antwort auf zunehmende Anfeindungen und auf den Druck, unter dem demokratische Selbstverständlichkeiten seit zu langer Zeit stehen. Und es war ein Motto, das ausdrücklich auch auf die Wahl zum Abgeordnetenhaus am 20. September 2026 gerichtet war.</p>
<p style="text-align: justify;">Am Abend des 25. Juli 2026 ist am Rande des Berliner Christopher Street Days – mutmaßlich im Zusammenhang mit einem gezielten Anschlag – ein Mensch getötet worden. Dutzende weitere wurden verletzt, teils lebensgefährlich. Unsere Gedanken sind bei diesen Menschen und ihren Angehörigen! Unser Dank gilt denen, die in dieser Nacht geholfen haben!</p>
<p style="text-align: justify;">Ein Angriff auf diese Demonstration zielt nicht nur auf die Menschen, die dort waren. Er zielt darauf, dass eine freie Gesellschaft sich künftig fragen soll, ob sie noch auf die Straße gehen und von ihren Freiheitsrechten Gebrauch machen kann. Wir verteidigen die freiheitlichen Grundrechte in jedem Verfahren.</p>
<p style="text-align: justify;">Wenige Stunden nach der Tat beginnt leider das Vertraute: es wird das Ende eines vermeintlichen<em> „Kuschelkurses“</em> gefordert. Es wird verlangt, im Zweifel müsse künftig stets die Haft stehen. Im Zentrum des Diskurses stehen dabei vor allem die Vorstrafen des Tatverdächtigen sowie eine (nicht rechtskräftige) Jugendstrafe, die im Mai 2026 vom Amtsgericht Tiergarten verhängt und deren Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung zunächst zurückgestellt wurde (sog. Vorbewährung). Politiker*innen und Pressevertreter*innen äußern – unter dem wohlfeilen Vorbehalt, die Unabhängigkeit der Justiz natürlich nicht antasten zu wollen – ihr Unverständnis über das Urteil eines Berliner Jugendschöffengerichts öffentlich. Wer an dem Tag nach einer Tat schon weiß, welche Norm schuld war, hat nicht ermittelt, sondern sich in einer populistische Position eingerichtet!</p>
<p style="text-align: justify;">Wir widersprechen deutlich den Äußerungen aus Politik und Presse, die eine Verschärfung des Jugendstrafrechts fordern und die mutmaßliche „Schuld“ bei der Justiz suchen. Bei dem Tatverdächtigen Abdoul B. handelte es sich zum Tatzeitpunkt des Urteils vom Amtsgericht Tiergarten um einen Heranwachsenden, auf den das Jugendstrafrecht anzuwenden ist, sofern die entsprechenden Reifeverzögerungen vom Gericht festgestellt werden (§ 105 JGG). Zunächst weisen wir darauf hin, dass es – ohne eine Teilnahme an der Hauptverhandlung, aus welcher das Gericht später sein Urteil schöpft (§ 261 StPO) – schwierig ist, bestimmte Entscheidungen nachzuvollziehen und zu bewerten. Im vorliegenden Fall ist das Gericht jedenfalls aufgrund des Eindrucks des Angeklagten B. zu der Entscheidung gelangt, dass noch Reifeverzögerungen vorliegen und das Jugendstrafrecht anzuwenden ist.</p>
<p style="text-align: justify;">Anders als im Erwachsenenstrafrecht, geht es im Jugendstrafrecht nicht darum, zu bestrafen, sondern leitend ist der sog. Erziehungsgedanke. Es geht darum zu ermitteln, welchen individuellen Erziehungsbedarf die Jugendlichen oder Heranwachsenden haben und mit welchen Maßnahmen man sie bestmöglich dabei unterstützen kann, künftig straffrei zu leben. Der Erziehungsgedanke des § 2 Abs. 1 JGG ist keine Nachsicht, sondern die nüchterne Erkenntnis, dass sich bei jungen Menschen eine Einwirkung – ausgerichtet am individuellen Erziehungsbedarf – positiver auswirkt und weitere Straftaten mehr verhindert als Wegschließen. Ein furchtbarer Einzelfall widerlegt sie nicht.</p>
<p style="text-align: justify;">Gegen den Angeklagten B. ist im Mai 2026 eine Jugendstrafe verhängt worden. Bei der Jugendstrafe handelt es sich um das schärfste Schwert des Jugendstrafrechts und damit um eine ultima ratio. Entgegen weitläufigen Behauptungen in der Presse ist diese Jugendstrafe auch nicht zur Bewährung ausgesetzt worden. Sondern das Gericht hat sich einer Möglichkeit bedient, die seit 2012 im Jugendstrafrecht in §§ 61–61b JGG kodifiziert ist: die sog. Vorbewährung. Ihr Ausgangspunkt ist stets eine Verurteilung: Das Gericht verhängt Jugendstrafe und setzt sie gerade nicht zur Bewährung aus. Es behält sich die Entscheidung für einen nachträglichen Beschluss vor, und zwar dann, wenn die für eine Aussetzung zur Bewährung nach § 21 Abs. 1 Satz 1 JGG erforderliche günstige Erwartung, „künftig einen rechtschaffenen Lebenswandel“ zu führen, noch nicht begründet werden kann, aber Ansätze in der Lebensführung die Aussicht eröffnen, dass sie es bald sein wird. Die Vorbewährung löst den Zweifel also nicht zugunsten des Verurteilten auf, sondern sie hält ihn offen und macht ihn zur Bedingung. Das Gericht hat spätestens sechs bis neun Monate nach Rechtskraft zu entscheiden, ob die Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Wer die Weisungen oder Erwartungen in dieser Zeit nicht erfüllt, tritt die Jugendstrafe an. Über die sogenannte Vorbewährung wird gegenwärtig gesprochen, als sei sie ein milder Nachlass eines schwachen Staates. Das ist sie jedoch nicht.</p>
<p style="text-align: justify;">Man muss die Alternative ansehen, um das zu verstehen. Die Vorbewährung bedeutet keine dauerhafte Sicherheit, sondern eine vollstreckte, zwingend zeitlich begrenzte Jugendstrafe und danach eine Entlassung ohne Weisungen, ohne Bewährungshilfe, ohne Deradikalisierungsauflage, ohne die Möglichkeit, weiterer Einwirkung auf den Verurteilten. Wer Vollstreckung für die härtere Option hält, verwechselt Härte mit Wirkung!</p>
<p style="text-align: justify;">Unter anderem die Justizsenatorin will nun – leider erwartbar – <em>„die gesetzlichen Maßstäbe zur Anwendung des Jugendstrafrechts“</em> auf den Prüfstand stellen und Heranwachsende künftig härter bestrafen, also nach Erwachsenenstrafrecht. Dem widersprechen wir! § 105 JGG ist keine Milde-Klausel. Die Vorschrift räumt kein Ermessen ein. Das Gericht muss feststellen, ob der Heranwachsende zur Tatzeit nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung einem Jugendlichen gleichstand oder ob eine Jugendverfehlung vorliegt. Das ist eine Tatsachenfrage, sachverständig unterstützt und revisibel – kein Wohlwollen.</p>
<p style="text-align: justify;">Ein Verweis auf die Entwicklungsforschung verfängt nicht: Wer fragt, ob die Maßstäbe <em>„noch zeitgemäß“</em> seien, muss die Antwort aushalten: Der Stand der Reifeforschung spricht überwiegend dafür, dass die Persönlichkeitsentwicklung bis weit in die Zwanziger reicht. Er stützt § 105 JGG, er widerlegt ihn nicht.</p>
<p style="text-align: justify;">Und schließlich: Eine Justizsenatorin, die ein Urteil eines Gerichts ihres Bundeslandes zum Anlass für Gesetzesforderungen nimmt, während dagegen noch das Rechtsmittel ihrer eigenen Generalstaatsanwaltschaft lief, beschädigt, was Art. 97 GG schützt.</p>
<p style="text-align: justify;">Wir warnen vor einer Strafgesetzgebung, die aus dem schlimmsten vorstellbaren Einzelfall abgeleitet wird. Sie wirkt nicht auf den einen Täter, den es zu verhindern gälte, sondern auf die vielen Tausend, bei denen sich die Prognose bestätigt hätte. In den Wochen vor einer Wahl ist die Versuchung dazu besonders groß. Genau hier ist jene Haltung gefragt, die der CSD sich zum Motto gemacht hatte.</p>
<p style="text-align: justify;">Eine ernsthafte Debatte beträfe nicht das Jugendstrafrecht, sondern seine Ausstattung: Fallzahlen in der Bewährungshilfe, Personal der Jugendgerichtshilfe, Finanzierung von Distanzierungsprogrammen, Meldewege bei Weisungsverstößen. Das kostet Ressourcen und Geduld, hätte aber, anders als Strafrahmenerhöhungen, Aussicht auf Wirkung.</p>
<p style="text-align: justify;">Und wir widersprechen den Kollektivzuschreibungen, die aus dieser Tat abgeleitet werden – gegen Muslime, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte, gegen ganze Stadtteile. Wer die queere Community schützen will, spielt sie nicht gegen andere Minderheiten aus.</p>
<p style="text-align: justify;">Wir trauern mit den Opfern. Wir stehen an der Seite der queeren Community. Und wir bitten darum, in den Wochen bis zum 20. September 2026 die Institutionen nicht zu beschädigen, die diese Stadt zusammenhalten – die Unabhängigkeit der Gerichte, die Sachlichkeit der Aufarbeitung und ein Jugendstrafrecht, das mehr Rückfälle verhindert, als jede Verschärfung es könnte.</p>
<p style="text-align: justify;">Haltung ist hot! Dazu gehört auch die Haltung, nach einem solchen schrecklichen Abend beim Recht zu bleiben.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Der Vorstand der Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen.</strong></p>
<p><strong>Text als PDF: <a href="https://strafverteidiger-berlin.de/wp-content/uploads/2026/07/PM-zum-Anschlag-CSD-28.07.2026.pdf">PM zum Anschlag CSD 28.07.2026</a></strong></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Expert:innen-Hearing  ›digitale Ermittlungsbefugnisse‹ 21. Mai 2026, 17.00 &#8211; ca. 19.00 Uhr, DAV-Haus,</title>
		<link>https://strafverteidiger-berlin.de/15625-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Geschäftsstelle]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 10 May 2026 15:29:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Presseerklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://strafverteidiger-berlin.de/?p=15625</guid>

					<description><![CDATA[Expert:innen-Hearing ›digitale Ermittlungsbefugnisse‹ Donnerstag, 21. Mai 2026, 17.00 &#8211; ca. 19.00 Uhr DAV-Haus, Littenstraße 11, 10179 Berlin Eine gemeinsame Veranstaltung von: Deutscher Anwaltverein (DAV), Neue Richter*innenvereinigung, Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein, Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen &#160; Alle Informationen hier&#8230;]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: center;"><strong>Expert:innen-Hearing</strong></p>
<p style="text-align: center;"><strong>›digitale Ermittlungsbefugnisse‹</strong></p>
<p style="text-align: center;"><strong>Donnerstag, 21. Mai 2026, 17.00 &#8211; ca. 19.00 Uhr</strong></p>
<p style="text-align: center;"><strong>DAV-Haus, Littenstraße 11, 10179 Berlin</strong></p>
<p style="text-align: center;"><strong>Eine gemeinsame Veranstaltung von:</strong><br />
<strong>Deutscher Anwaltverein (DAV), Neue Richter*innenvereinigung, Organisationsbüro der</strong><br />
<strong>Strafverteidigervereinigungen, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein, Vereini</strong><strong>gung Berliner Strafverteidiger*innen</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p style="text-align: center;"><a href="https://strafverteidiger-berlin.de/wp-content/uploads/2026/05/Hearing-digitale-Ermittlungen-21-Mai-2026.pdf">Alle Informationen hier als .pdf (Klick)</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit aktuellen Gesetzentwürfen des Bundesinnenministeriums und Bundesjustizministeriums sollen Strafverfolgungsorgane sowie Bundes- und Landespolizeibehörden erweiterte digitale und KI-gestützte Ermittlungsbefugnisse erhalten. Im Kern<br />
geht es um den automatisierten biometrischen Bildabgleich mit Daten aus dem Internet und die automatisierte verfahrensübergreifende Datenanalyse. Fachverbände sehen darin einen großen Schritt hin zu einer unzulässigen automatisierten Massenüberwachung mit Palantir, Clearview AI und Co.</p>
<p>Die geplanten Neuregelungen würden tief in die (digitalen) Grundrechte aller Bürger:innen eingreifen. Angesichts der gesellschaftlichen Tragweite bedarf es einer breiten öffentlichen Auseinandersetzung mit den technischen und rechtlichen Aspekten der beabsichtigten Ermächtigungsgrundlagen. Zugleich beobachten die Fachverbände, dass das Gesetzgebungsverfahren den Raum für eine solche Auseinandersetzung immer weniger bietet.</p>
<p>Die Verbändeanhörung wurde – wie inzwischen üblich – mit einer sehr kurzen Frist von drei Wochen abgewickelt. Anhörungen in den Bundestagsausschüssen finden regelmäßig statt, wenn die Koalitionäre schon alles »unter Dach<br />
und Fach« haben und sind mehr Ritual als Debatte.</p>
<p>Wir laden daher selbst IT- und Rechtsexpert:innen ein, das Vorhaben öffentlich unter die<br />
Lupe zu nehmen. Es werden sprechen:</p>
<p>Markus Drenger (IT-Sicherheitsexperte, Chaos Computer Club)</p>
<p>Kai Kempgens (DAV-Strafrechtsausschuss, Rechtsanwalt, Berlin)</p>
<p>Dr. Sven Kersten (Neue Richter*innenvereinigung, Richter am Landgericht Berlin I)</p>
<p>N.N. (Journalist:in, netzpolitik.org)</p>
<p>Lena Rohrbach (Referentin für Menschenrechte im digitalen Zeitalter bei Amnesty International)</p>
<p>Prof. Dr. Christian Rückert (Inhaber des Lehrstuhls für Straf-, Strafprozess- und IT-Strafrecht an<br />
der Universität Bayreuth)</p>
<p>Moderation: Lea Voigt (DAV &#8211; Vorsitzende des Ausschusses Recht der Inneren Sicherheit /<br />
Rechtsanwältin in Bremen)</p>
<p style="text-align: center;"><a href="https://strafverteidiger-berlin.de/wp-content/uploads/2026/05/Hearing-digitale-Ermittlungen-21-Mai-2026.pdf">Alle Informationen hier als .pdf (Klick)</a></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Stellungnahme Gesetzentwurf StPO &#8211; digitale Ermittlungsmaßnahmen</title>
		<link>https://strafverteidiger-berlin.de/stellungnahme-gesetzentwurf-stpo-digitale-ermittlungsmassnahmen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Geschäftsstelle]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 11 Apr 2026 11:14:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Presseerklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://strafverteidiger-berlin.de/?p=15499</guid>

					<description><![CDATA[Gerne veröffentlichen wir hier die von unseren Mitgliedern für das Organisationsbüro der Strafveteidigervereinigungen erstellte Stellungnahme zum Gesetzesentwurf / Referent:innenentwurf des BMJV zur Änderung der Strafprozessordnung &#8211; digitale Ermittlungsmaßnahmen. Federführend ist insoweit unser Mitglied Dr. Sonia Krogmann Weitere Berichterstatter:innen sind (alphabetisch):&#8230;]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Gerne veröffentlichen wir hier die von unseren Mitgliedern für das <a href="https://strafverteidigertag.de/">Organisationsbüro der Strafveteidigervereinigungen</a> erstellte</p>
<p style="text-align: center;"><a href="https://strafverteidiger-berlin.de/wp-content/uploads/2026/04/StN-StVV-digiErmittl-06042026.pdf">Stellungnahme zum Gesetzesentwurf / Referent:innenentwurf des BMJV zur Änderung der Strafprozessordnung &#8211; digitale Ermittlungsmaßnahmen.</a></p>
<p style="text-align: center;">Federführend ist insoweit unser Mitglied</p>
<p style="text-align: center;"><a href="https://www.kanzleikrogmann.de/">Dr. Sonia Krogmann</a></p>
<p style="text-align: center;">Weitere Berichterstatter:innen sind (alphabetisch):</p>
<p style="text-align: center;"><a href="https://anwalthof.de/">Clemens Hof</a><br />
<a href="https://www.strafrecht.berlin/rechtsanwalt-mick/">Dr. Benedikt Mick</a><br />
<a href="https://www.kanzlei-wittrowski.de/">Nina Wittrowski</a></p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Neue Kontonummer</title>
		<link>https://strafverteidiger-berlin.de/neue-kontonummer/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Geschäftsstelle]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 14 Nov 2024 11:29:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Menschenrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Presseerklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Strafvollzug]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://strafverteidiger-berlin.de/?p=4620</guid>

					<description><![CDATA[Bitte beachten: Per Email vom 07.11.2024 wurden die Mitglieder auf die neue Kontoverbindung der Vereinigung bei der Berliner Sparkasse aufmerksam gemacht (letze Ziffern: *** 8021). Dies ist zutreffend. Bitte beachtet dazu die Informationen per Email und (noch) Newsletter.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Bitte beachten: Per Email vom 07.11.2024 wurden die Mitglieder auf die neue Kontoverbindung der Vereinigung bei der Berliner Sparkasse aufmerksam gemacht (letze Ziffern: *** 8021). <strong>Dies ist zutreffend.</strong> Bitte beachtet dazu die Informationen per Email und (noch) Newsletter.  </p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>SAVE THE DATE: 46. Strafverteidigertag</title>
		<link>https://strafverteidiger-berlin.de/save-the-date-46-strafverteidigertag/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Geschäftsstelle]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Oct 2024 19:52:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Menschenrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Presseerklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Strafvollzug]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://strafverteidiger-berlin.de/?p=4585</guid>

					<description><![CDATA[28.-30. März 2025 in Bochum Die Härte des Rechtsstaats Droht eine Renaissance des starken Staates? Mehr Informationen, Programm, Anmeldung und Hotelbuchung ab September 2024. 28. – 30. März 2025in Bochum]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h2 class="wp-block-heading">28.-30. März 2025 in Bochum</h2>



<figure class="wp-block-image size-large"><a href="https://strafverteidiger-berlin.de/wp-content/uploads/2024/10/titel-2025-e1-scaled-1-1280x1810-1.jpg"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="724" height="1024" src="https://strafverteidiger-berlin.de/wp-content/uploads/2024/10/titel-2025-e1-scaled-1-1280x1810-1-724x1024.jpg" alt="" class="wp-image-4586" srcset="https://strafverteidiger-berlin.de/wp-content/uploads/2024/10/titel-2025-e1-scaled-1-1280x1810-1-724x1024.jpg 724w, https://strafverteidiger-berlin.de/wp-content/uploads/2024/10/titel-2025-e1-scaled-1-1280x1810-1-212x300.jpg 212w, https://strafverteidiger-berlin.de/wp-content/uploads/2024/10/titel-2025-e1-scaled-1-1280x1810-1-768x1086.jpg 768w, https://strafverteidiger-berlin.de/wp-content/uploads/2024/10/titel-2025-e1-scaled-1-1280x1810-1-1086x1536.jpg 1086w, https://strafverteidiger-berlin.de/wp-content/uploads/2024/10/titel-2025-e1-scaled-1-1280x1810-1.jpg 1280w" sizes="(max-width: 724px) 100vw, 724px" /></a></figure>



<h2 class="wp-block-heading has-text-align-center"><strong>Die Härte des Rechtsstaats</strong></h2>



<h3 class="wp-block-heading">Droht eine Renaissance des starken Staates?</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Mehr Informationen, Programm, Anmeldung und Hotelbuchung ab September 2024.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">28. – 30. März 2025<br>in Bochum</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Erklärung der Berliner GenStA im Abgeordnetenhaus zum Fall Maja T. – mehr Fragen als Antworten</title>
		<link>https://strafverteidiger-berlin.de/erklaerung-der-berliner-gensta-im-abgeordnetenhaus-zum-fall-maja-t-mehr-fragen-als-antworten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen e. V.]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 Jul 2024 09:25:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Menschenrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Presseerklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Strafvollzug]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://strafverteidiger-berlin.de/?p=4497</guid>

					<description><![CDATA[Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft (GenStA) hat sich zu den Vorgängen betreffend die Auslieferung von Maja T. im Berliner Abgeordnetenhaus erklärt. Die Erklärung wirft dabei aber mehr Fragen auf als sie beantwortet. Die Angelegenheit bedarf daher weiterer Aufklärung durch das Parlament und&#8230;]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft (GenStA) hat sich zu den Vorgängen betreffend die Auslieferung von Maja T. im Berliner Abgeordnetenhaus erklärt. Die Erklärung wirft dabei aber mehr Fragen auf als sie beantwortet. Die Angelegenheit bedarf daher weiterer Aufklärung durch das Parlament und kann mit den bisherigen Antworten der GenStA keinesfalls als abgeschlossen gelten.<br><br>Erwartbar war die Erklärung der GenStA dahingehend, dass man ja formale Garantien aus Ungarn bekommen habe, man vor allem als GenStA ja nichts vom Antrag bei dem BVerfG gewusst habe und dass es dann, als man von diesem erfahren habe, leider zu spät gewesen sei, man keine Einflussmöglichkeiten mehr gehabt habe. <br><br><strong>Aufzuklären sind im Fall Maja T. aber gerade deswegen die dieser Aktenlage vorgelagerten Fragen: </strong><br><br>1.<br>Zuvorderst aufzuklären ist die Frage, wie es denn zu diesem sehr auffällig schnellen Vorgehen kam, das es der GenStA im Ergebnis unmöglich machte, in den von ihr verantworteten Vorgang  noch einzugreifen.<br><br>Insoweit gab die GenStA selbst in ihrer <a href="https://www.berlin.de/generalstaatsanwaltschaft/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1461258.php">Pressemitteilung vom 28.06.24</a> an, dass sie  die Auslieferung <em>&#8222;des*der Betroffenen seitens der Generalstaatsanwaltschaft Berlin umgehend veranlasst&#8220;</em> habe.<br><br>Presseberichte bestätigen zudem weiterhin, dass die GenStA das eilige Vorgehen des sächsischen LKA selbst nach einem Hinweis auf weitere rechtliche Schritte, unter denen die GenStA wohl demnach zumindest auch die Anrufung des BVerfG als mögliche Variante erkannt hat, noch ausdrücklich gedeckt habe. <a href="https://www.tagesspiegel.de/berlin/auslieferung-an-ungarn--eine-rekonstruktion-lag-das-bundesverfassungsgericht-im-fall-maja-t-daneben-11942651.html">So heißt es etwa im Tagesspiegel dazu:</a> <em>&#8222;Das LKA machte mit Rückendeckung der Generalstaatsanwaltschaft weiter. Tenor: Es gebe keine Rechtsmittel und eine Verfassungsbeschwerde habe keine aufschiebende Wirkung.&#8220;</em><br><br>2.<br>Wieso hatte man also trotz der sich insoweit geradezu aufdrängenden Sachlage nicht selbst im Blick, dass hier noch verfassungsrechtliche Fragen im Raum stehen? <br><br>Um es mit den <a href="https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/auslieferung-maja-t-aufarbeitung-abgeordnetenhaus/">Worten des Kollegen RA Gazeas gegenüber LTO zu sagen: </a><em>&#8222;Außerordentliche Rechtsmittel zum BVerfG seien in Auslieferungssachen nahezu zum Standard geworden, weil das Gesetz kein weiteres ordentliches Rechtsmittel gegen die Entscheidung zulasse. &#8218;Dies wissen – selbstverständlich – die zuständigen Generalstaatsanwaltschaften ebenso wie die mit Auslieferungen betrauten Polizeibehörden&#8216;, so Gazeas. &#8218;Das Vorgehen im Fall T. kann ich nicht anders bewerten als den – am Ende erfolgreichen – Versuch, eine gerichtliche Entscheidung, die im Sinne der GenStA ergangen ist, sofort zu vollstrecken, bevor das BVerfG ihm einen Strich durch die Rechnung macht. Anders ist nicht zu erklären, warum in einem Fall, in dem die Festnahme im Dezember 2023 erfolgte und die Zulässigkeitsentscheidung zur Auslieferung erst ein halbes Jahr später, so viel Zeitdruck bestanden haben soll, dass binnen Stunden mit der Auslieferung begonnen werden sollte&#8216;, so der Anwalt. Aus seiner Sicht müsse &#8218;das Verhalten der Generalstaatsanwaltschaft bei Licht betrachtet nicht nur als rechtswidrig erklärt werden, sondern auch Konsequenzen haben'&#8220;.</em><br><br>3.<br>Auch deswegen ergeben sich aus der an den Tag gelegten Eile noch mehr Fragen:<br><br>Demnach wurde die Abschiebung per Hubschrauber durchgeführt. Hubschrauber für derartige Einsätze stehen allerdings auch nicht einfach so mitten in der Nacht bereit. Es scheint sich also um eine bereits im Voraus geplante Aktion gehandelt zu haben. Zumal die Übernahme durch wohl zunächst die österreichischen Behörden ja auch organisiert werden musste. Und das wird mitten in der Nacht auch nicht spontan bewerkstelligt worden sein. Wohin wurde Maja T. denn eigentlich geflogen? <br><br>4.<br>Auch das Argument der „Sicherheitsrisiken“ erklärt bei Licht besehen nichts in Bezug auf die Eile. Es erklärt allenfalls, warum man keinen Transport über Land durchführen wollte. Warum der Transport per Hubschrauber im Rahmen einer Nacht- und Nebelaktion eingeleitet werden musste, erklärt sich dadurch nicht. Genau besehen erklärt er sich dann eigentlich erst recht nicht: Denn wenn man schon den aufwändigen, aber wohl aus Behördensicht sicheren Lufttransport wählt – warum musste es dann so schnell gehen?<br><br>Maja T. wurde ja nicht von irgendwo aus ausgeliefert, sondern aus einer JVA. War die JVA, in der Maja T. seit längerer Zeit bereits einsaß, auf einmal so unsicher geworden, dass nicht einmal der nächste Morgen abgewartet werden konnte?<br><br>Und selbst wenn, was schon abwegig erscheint: Hätte es dann nicht die Möglichkeit getan, Maja T. zunächst in einen Gewahrsam näher an der deutsch-österreichischen Grenze zu fliegen, aber mit der Übergabe noch bis zum Nachmittag oder wenigstens bis zum Mittag zuzuwarten? Oder hätte es nicht andere, den zustehenden Rechtsschutz wenigstens ermöglichende, Alternativen gegeben? Um einfach zu zeigen, dass man an das nötige Zeitfenster für einen möglichen Grundrechtsschutz auf Behördenseite gedacht hat?<br><br>5.<br>Wir betonen, dass wir uns hier nicht zu dem eigentlichen Fall von Maja T., betreffend die der Auslieferung zugrunde liegenden Vorwürfe, positionieren.<br><br>Gleichwohl sind wir der Ansicht, dass es hier um Grundrechte geht, die der Staat auch und gerade in derartigen Fällen achten muss.<br><br>Gerade wenn sich eine Person in Haft befindet, ist es eben der Staat selbst, der für die Person verantwortlich ist &#8211; zuvorderst die Justizbehörden. Es ist der Staat selbst, der sich dann in die Doppelrolle begeben muss, nicht nur einseitig seine Interessen zu vollziehen, sondern auch zugleich für die Möglichkeiten zu sorgen, Grundrechte in Anspruch nehmen zu können.<br><br>6. <br>Ausdrücklich distanzieren wir uns von Gewaltaufrufen unter anderem gegen die Justiz in diesem Zusammenhang.<br><br>Es handelt sich Presseberichten zufolge dabei zwar um Aufrufe auf indymedia, die ihrerseits kritisch zu prüfen sind. Denn jede(r) kann bei indymedia irgendetwas posten. Es ist dabei aus der Vergangenheit bekannt, dass dort auch bewusst Desinformationen gestreut werden, die vermutlich wiederum aus einer ganz anderen Seite des politischen Spektrums stammten. Die<a href="https://www.tagesschau.de/faktenfinder/fakes-antifa-101.html"> Tagesschau hatte darüber bereits vor Jahren berichtet.</a> Es gilt daher, diese Informationen kritisch zu überprüfen und auch insoweit nicht (vor)eilige Schlüsse zu ziehen.<br><br>Unbeschadet dessen stehen wir derartigen Inhalten fern.<br><br>7.<br>Es geht uns an dieser Stelle auch nicht um die Unterstützung irgendeines politischen Spektrums. <br><br>Es geht uns ganz konkret um die Frage, ob die Strafverfolgungsbehörden, insbesondere die Berliner GenStA, sich ihrer eigenen Verpflichtung durch die Grundrechte gewahr sind, die auch ohne Einschaltung von Anwälten besteht. Außerdem geht es uns um die Frage, ob und wie die Behörden dieser Verpflichtung hier gerecht geworden sind.<br><br>Grundrechtsschutz beginnt nicht erst mit einer Verfassungsbeschwerde: Diese setzt vielmehr eine Grundrechtsverletzung voraus. <br> <br>8.<br>Es bleibt auch nach den Erklärungen der Berliner GenStA der Eindruck bestehen, dass hier ein Exempel statuiert werden sollte. Es bleibt der Verdacht, dass ein Mensch mit Grundrechten zum Objekt der Behörden gemacht wurde, damit man zeigen kann: Wir können mit Dir jetzt machen, was wir wollen und das nutzen wir in unserem Sinne.<br><br>Wehret den Anfängen. Mit dem aus den Antworten der GenStA sprechenden Verständnis von einem korrekten Vorgehen darf sich deswegen niemand zufrieden geben, dem Grundrechte etwas bedeuten. Und zwar unabhängig davon, wo man sich politisch verortet.  </p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>PRESSEMITTEILUNG zur Auslieferung von Maja T.:</title>
		<link>https://strafverteidiger-berlin.de/pressemitteilung-zur-auslieferung-von-maja-t/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen e. V.]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Jul 2024 07:49:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Menschenrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Presseerklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://strafverteidiger-berlin.de/?p=4484</guid>

					<description><![CDATA[Den Behörden ausgeliefert? Behörden müssen effektiven Grundrechtsschutz ermöglichen statt ihn zu vereiteln Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft war in der Nacht zum 28.06.2024 nach Presseberichten in ein Vorgehen mindestens des sächsischen LKA federführend eingebunden (sie schreibt in ihrer Pressemitteilung selbst, sie habe die Auslieferung umgehend&#8230;]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h1 class="wp-block-heading"><strong>Den Behörden ausgeliefert? Behörden müssen effektiven Grundrechtsschutz ermöglichen statt ihn zu vereiteln</strong></h1>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft war in der Nacht zum 28.06.2024 nach Presseberichten in ein Vorgehen mindestens des sächsischen LKA federführend eingebunden (sie schreibt in ihrer Pressemitteilung selbst, sie habe die Auslieferung umgehend veranlasst), das offenbar auf die Vereitelung von Rechtsschutz einer deutschen Person gegenüber ihrer Überstellung nach Ungarn gerichtet war. Auch mit einigen Tagen Abstand konnte dieser Eindruck nicht entkräftet werden, sondern wurde durch die erfolgten Presserecherchen leider eher noch verstärkt.<br><br><strong>Die deutschen Behörden sind nun aufgerufen alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um diesen Vorgang rückgängig zu machen und weiteren Schaden von Maja T. abzuwenden.<br><br>Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft und die Justizsenatorin müssen erklären, weshalb hier alles ganz schnell gehen musste, anstatt sich hinter Formalien zu verstecken.<br><br>Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin&nbsp;muss&nbsp;darlegen, wie und warum sie sich vom LKA Sachsen dazu&nbsp;bringen lassen konnte, einem dort offenbar mit Eigeninteressen betriebenen&nbsp;Schnellverfahren nachzugeben, anstatt sich die Zeit zu nehmen,&nbsp;die &nbsp;gerade auch in derartigen Verfahren&nbsp;den Staatsanwaltschaften obliegende Aufsichtsfunktion&nbsp;mit Blick&nbsp;auf die Wahrung von Grundrechten&nbsp;auszuüben.&nbsp;&nbsp;<br><br>Auch die Politik darf hier nicht wegschauen: Was will sie bei der Duldung derartiger Vorgehensweisen im eigenen Land zukünftig noch autoritären Staaten entgegenhalten? Vielleicht, dass sie einfach nicht schnell genug waren?</strong><br><br>1.<br>Nach Presseberichten sollen die Polizeibeamten, die in diesem Fall sich außergewöhnlich schnell an die Vollziehung der Auslieferungsentscheidung des Kammergerichts machten,&nbsp;noch am Freitagmorgen zwischen 3 und 4 Uhr nachts aufgefordert worden sein, die Entscheidung aus Karlsruhe abzuwarten. Das LKA Sachsen habe sich dann noch einmal bei der Generalstaatsanwaltschaft rückversichert. Die Behörde habe jedoch mitgeteilt, dass eine Entscheidung des BVerfG in der Sache keine aufschiebende Wirkung hätte. Daraufhin habe das LKA die Auslieferung fortgesetzt. Gegen 8.30 Uhr habe das Bundesverfassungsgericht die Berliner Generalstaatsanwaltschaft per Telefon informiert, dass man über einen Eilantrag in der Sache berate. Die Generalstaatsanwaltschaft habe sich darauf jedoch erst am späten Freitagvormittag zurückgemeldet und mitgeteilt, dass Maja T. seit 10 Uhr an Ungarn übergeben worden sei.</p>



<p class="wp-block-paragraph">2.<br>Bemerkenswert ist im konkreten Fall dabei zunächst, dass die italienische Justiz zuvor die Auslieferung eines italienischen Staatsbürgers in demselben Verfahren wegen der rechtsstaatswidrigen Haft- und Verfahrensbedingungen in Ungarn für unzulässig erklärt hat.<br><br>3.<br>Es musste der Generalstaatsanwaltschaft Berlin bei dieser Ausgangslage daher bereits von sich aus klar sein, dass hier der Wunsch der sächsischen Polizei, Maja T. unmittelbar nach Verkündung der Entscheidung des KG nach Österreich und dann nach Ungarn zu überstellen, der Vereitelung weiterer &#8211; erwartbarer &#8211;&nbsp;rechtsstaatlicher Überprüfungen in Deutschland dienen sollte.</p>



<p class="wp-block-paragraph">4.<br>Bereits dies stellt einen für eine Justizbehörde&nbsp;inakzeptablen Vorgang dar. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ist sich offenbar nicht mehr ihrer Stellung als rechtliches Kontrollorgan bewusst, sondern versteht sich nun offenbar als Dienstleister für andere Staaten.<br><br>5.<br>Das muss insbesondere allen, die Grundrechte in Anspruch nehmen dürfen, zu denken geben: Die federführende Justizbehörde versteckt sich hinter einer allgemeinen Rechtsauskunft, anstatt von sich aus gegenüber der Polizei auf die Ermöglichung eines erwartbaren Rechtsschutzbegehrens einer deutschen Person durch eine bereits angekündigte oder jedenfalls höchstwahrscheinlich zu erwartende Eilentscheidung des BVerfG zu drängen. Zumal sie jedenfalls ab 08.30 Uhr selbst vom BVerfG informiert worden war, dass über den Eilantrag entschieden werde. Wir fragen: Was hat die Generalstaatsanwaltschaft ab 08.30 Uhr gemacht?&nbsp;</p>



<p class="wp-block-paragraph">6.<br>Aus unserer Sicht führt das Bundesverfassungsgericht in seiner Pressemitteilung diese Uhrzeiten nicht ohne Grund detailliert auf &#8211; es spricht eine Fassungslosigkeit aus der Pressemitteilung, die wir teilen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">7.<br>Die Sache hat insbesondere deswegen einen giftigen Beigeschmack, weil hier die Behörden ganz offensichtlich auf dem Rücken einer einzelnen Person ein Exempel für weitere Gesuchte statuieren wollten. Denn dem Vernehmen nach hatte&nbsp;die Generalstaatsanwaltschaft Dresden&nbsp;betreffend der weiteren Gesuchten zuvor offenbar erklärt, dass der Auslieferung nach Ungarn nur widersprochen werde, wenn sich die Personen dem hiesigen Verfahren stellen würden und zugleich vor dem Ermittlungsrichter ein Geständnis abgeben würden.<br><br>Offenbar ist also der Umgang mit Maja T. in den Aufbau einer Drohkulisse zur Geständniserpressung bei Dritten eingebunden.<br><br>Dass man in Sachsen offenbar&nbsp;meint, mit einem derartigen Vorgehen das Vertrauen in den Rechtsstaat zu stärken, ist gerade im allgemeinen gesellschaftlichen Klima bereits bedenklich. Dass die Berliner Generalstaatsanwaltschaft sich mit derartigen&nbsp;Methoden&nbsp;offenbar&nbsp;gemein machte und damit als letztes Korrektiv ausfiel, zeigt, dass rechtsstaatliche Brandmauern auch in Berlin offenbar bereits porös sind.<br><br>Tricksereien zur Verhinderung der Anrufung von (Verfassungs-)Gerichten&nbsp;kennt man eigentlich aus Staaten, die gemeinhin nicht als Rechtsstaaten angesehen werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">8.<br>Ebenfalls inakzeptabel ist vor diesem Hintergrund die dazu ergangene Presseerklärung der Generalstaatsanwaltschaft. Sie stellt den untauglichen Versuch dar, das Geschehene als vollkommen normal darzustellen. Sie führt juristisch unbewanderte Leser mit dem Rechtsbegriff der „sofortigen Vollziehbarkeit“ in die Irre und will damit suggerieren, es sei nach einer Auslieferungsbewilligung normal, dass die Person trotz angekündigtem Rechtsschutzbegehren noch mitten in der Nacht aus dem eigenen Land geschafft wird. Das ist eine in diesem Zusammenhang würdelose PR-Taktik. Denn auch bei einer &#8222;sofortigen Vollziehbarkeit&#8220; haben die Behörden die Grundrechte zu achten. Dass dies so nicht ausdrücklich im Grundgesetz steht (wie Vieles, was sich erst durch die Konkretisierung der Verfassung durch das BVerfG ergibt), ändert daran nichts.<br><br>9.<br>Mit dem Blick auf die aktuell viel diskutierte &#8222;Resilienz&#8220; des BVerfG zeigt dies aber ein &#8222;Resilienz&#8220;-Problem des Grundgesetzes schlechthin: Vieles ist dort nicht ausdrücklich geregelt und auch nicht alles vom BVerfG entschieden. Trotzdem hielten sich die Behörden bislang schlicht daran, Grundrechtsschutz zumindest zu ermöglichen. Was ist der Grundrechtsschutz&nbsp;wert, wenn er&nbsp;durch derart simple Tricks unterlaufen werden kann? Dieser Umgang mit der Verfassung&nbsp;muss eigentlich auch diejenigen in Sorge versetzen, die für &#8222;Linke&#8220; nicht viel übrig haben.&nbsp;&nbsp;</p>



<p class="wp-block-paragraph">10.<br>Denn unabhängig von dem zugrundeliegenden Vorwurf, zu dem wir uns hier nicht positionieren, muss sichergestellt werden, dass Grundrechtsträger auch im Auslieferungsverfahren den Behörden nicht ausgeliefert sind. Das Rechtsstaatsprinzip verpflichtet selbst Behörden im Bekämpfungsmodus, effektiven Grundrechtsschutz zu ermöglichen. Wenn der Staatsschutz das vergisst, bekämpft er selbst den Rechtsstaat, den er zu schützen vorgibt.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen e.V. fordert Justizsenatorin Badenberg auf, sich für Ihre Wähler einzusetzen</title>
		<link>https://strafverteidiger-berlin.de/vereinigung-berliner-strafverteidigerinnen-e-v-fordert-justizsenatorin-badenberg-auf-sich-fuer-ihre-waehler-einzusetzen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Geschäftsstelle]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 15 Mar 2024 09:53:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Presseerklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://strafverteidiger-berlin.de/?p=4414</guid>

					<description><![CDATA[Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen e.V. fordert von Frau Justizsenatorin Badenberg, sich für eine schnelle Einführung des Cannabisgesetzes und des Hauptverhandlungsdokumentationsgesetzes stark zu machen. Als Justizsenatorin hat sie die Aufgabe, den Bereich der Justiz stellvertretend für die Wähler zu gestalten. Das&#8230;]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen e.V. fordert von Frau Justizsenatorin Badenberg, sich für eine schnelle Einführung des Cannabisgesetzes und des Hauptverhandlungsdokumentationsgesetzes stark zu machen.<br><br>Als Justizsenatorin hat sie die Aufgabe, den Bereich der Justiz stellvertretend für die Wähler zu gestalten. Das Amt geht dementsprechend mit der Notwendigkeit des Ausgleichs von Interessen einher. Daher sollte sie sich nicht nur die Argumente aus dem Bereich der Justiz zu Eigen machen, sondern auch für eine Umsetzung von Regelungen eintreten, die den Justizbetroffenen zugute kommen. Daran mag sie vielleicht auch ihren Staatssekretär erinnern, der als solcher eben nicht mehr Oberstaatsanwalt ist. &nbsp;<br><br>Uns als in der Praxis tätige Verteidigerinnen und Verteidiger überrascht, dass gerade bei den Gesetzen, die einen Mehrwert für die von Strafverfahren Betroffenen (sowie im Ergebnis auch für die Justiz selbst) und eine Entkriminalisierung (also im Ergebnis eine Entlastung der Justiz) schaffen sollen, Argumente von „Bürokratie“ und „Mehrbelastung“ angeführt werden, um diese Gesetze aufzuhalten.<br><br>Der Rückgriff auf diese Argumente erstaunt dabei nicht nur deswegen, weil sich eine Verwaltung über Bürokratie beklagt.&nbsp;<br><br>Vielmehr gab es in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Verschärfungen in den Bereichen des Straf- und Strafprozessrechts, die mit einem massiven Bürokratieaufwand für die Justiz einhergingen. In diesem Zusammenhang war nur ganz selten von einer Mehrbelastung der Justiz die Rede, jedenfalls wurde diesen Verschärfungen nicht entgegengetreten. Wir dürfen etwa an folgende Maßnahmen erinnern:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>2017 wurde in kürzester Zeit die Vermögensabschöpfung komplett verändert. Diese „Reform“ (eigentlich war es eine grundlegende Neukonstruktion) führte sofort zu einer tatsächlichen Mehrbelastung aller Beteiligten am Strafverfahren. Für ihre Umsetzung mussten sogar neue Abteilungen bei den Staatsanwaltschaften aufgebaut werden. Eine Vielzahl der Strafverfahren hat sich dadurch verkompliziert. Dem Gesetz wurde nicht das Argument der Mehrbelastung entgegengehalten.<br>&nbsp;</li>



<li>Frau Justizsenatorin Badenberg stellte in diesem Zusammenhang noch im Oktober 2023 ihr&nbsp;Modellprojekt „Vermögensabschöpfung bei Ordnungswidrigkeiten“ vor. Auch dieses wird zu einer bereits jetzt absehbaren&nbsp;Mehrbelastung aller am Ordnungswidrigkeitenverfahren Beteiligten und damit&nbsp;natürlich auch der Justiz führen. Diese zu erwartende Mehrbelastung wird dem Modellprojekt der Justizsenatorin aber nicht entgegengehalten oder von ihr selbst erörtert. Hier soll &#8222;bekämpft&#8220; werden.&nbsp; &nbsp;<br>&nbsp;</li>



<li>Die Verschärfungen im Bereich der Tatbestände des&nbsp;Wohnungseinbruchsdiebstahles&nbsp;(§ 244 Abs. 4 StGB), der Sexualdelikte (§§ 177ff. StGB), des Besitzes kinderpornographischer Bilder (§ 184b Abs. 1 StGB), des Widerstandes und des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte (§§ 113, 114 StGB) haben zugleich zu einem Wegfall von Einstellungsmöglichkeiten sowie zum Teil zu einer zunehmenden Zuständigkeit der Kollegialgerichte, insbesondere der&nbsp;Schöffengerichte, bei diesen Vorwürfen geführt: Die Amtsgerichte müssen also in derartigen Fällen nicht nur einen Richter, sondern auch zwei Schöffen organisieren und bereitstellen. Vor der Problematik der Veränderung des § 184b StGB haben Wissenschaft und Praxis&nbsp;in seltener Einigkeit gewarnt. Die Justizverwaltungen bzw. Justizsenatoren und Justizminister haben hier nicht über das Argument der Mehrbelastung versucht, diese Gesetzesänderungen zu blockieren.&nbsp;</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li>Die zunehmende Flut von Daten in Strafverfahren aufgrund kontinuierlich erweiterter Datensammelfähigkeiten und -wünsche im Bereich der Polizei blähen eine Vielzahl von Strafverfahren auf, ohne dass die Justiz hierfür adäquat ausgestattet wäre. Die Mehrbelastung der Justiz hält die Sammelleidenschaft der Polizei nicht auf.&nbsp;&nbsp;<br>&nbsp;</li>



<li>Dass ggf. händisch gearbeitet werden muss, ist Standard auch und gerade in der Berliner Justiz. So verfassen Richterinnen und Richter in Verhandlungen händische Notizen an Stelle eines ordentlichen Protokolls. Bestenfalls ist der Computer hier eine modernere Schreibmaschine.&nbsp;Das soll durch das Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz ja gerade geändert werden.&nbsp;Die Geschäftsstellen arbeiten teilweise ebenfalls händisch, weil für sie keine besonders weitgehenden digitalen Möglichkeiten bestehen.&nbsp;<br><br>In den seltensten Fällen war hier von der Justizverwaltung zu hören, dass&nbsp;die Justiz diesen Aufwand nicht mehr leisten könne. Auch die Polizei ist bislang nicht als Behörde aufgefallen, die sich Regelungen&nbsp;zu Lasten der Rechte der Bürger mit dem Argument der Mehrbelastung verwehrt hätte.&nbsp;</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Erst jetzt, wenn eine Entkriminalisierung (und damit eine jedenfalls künftige Entlastung der Justiz) bzw. eine bessere Transparenz für diejenigen, die von Strafverfahren betroffen sind (Dokumentation der Hauptverhandlung), bevorsteht, werden die Argumente &#8222;Bürokratie&#8220; und &#8222;Mehrbelastung&#8220; betont.&nbsp;<br><br>Es bleibt daher der zweifelhafte Eindruck vorgeschobener Argumente.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Presseerklärung zur Berichterstattung im Fall der vermissten Rebecca R. aus Berlin</title>
		<link>https://strafverteidiger-berlin.de/presseerklaerung-zur-berichterstattung-im-fall-der-vermissten-rebecca-r-aus-berlin/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Geschäftsstelle]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 Mar 2019 15:24:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Presseerklärung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.strafverteidiger-berlin.de/?p=2592</guid>

					<description><![CDATA[Das Vorstandsmitglied, Frau Rechtsanwältin Cäcilia Rennert kritisiert im Namen der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e. V. die Berichterstattung im Fall Rebecca R. ebenso auf das Schärfste wie die Bereitschaft von Ermittlern, die Presse mit aus ihrer Sicht belastenden Details zu füttern.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Presseerklärung zur Berichterstattung im Fall der vermissten Rebecca R. aus Berlin</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das Vorstandsmitglied, Frau Rechtsanwältin Cäcilia Rennert kritisiert im Namen der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e. V. die Berichterstattung im Fall Rebecca R. ebenso auf das Schärfste wie die Bereitschaft von Ermittlern, die Presse mit aus ihrer Sicht belastenden Details zu füttern.</p>
<p>Wir fordern die Presse auf, die mediale Vorverurteilung des Tatverdächtigen im Fall des verschwundenen Mädchens genauso einzustellen wie wir die Strafverfolgungsbehörden auffordern, die Durchstechereien nicht nur zu stoppen, sondern aktiv dem Eindruck entgegenzuwirken, das mediale Treiben sei für sie tolerabel.</p>
<p>Die aktuelle Berichterstattung, insbesondere in BILD, B. Z., aber nicht mehr nur in den Boulevardmedien tritt die Unschuldsvermutung des Verdächtigen mit Füßen und imponiert als Treibjagd im Live-Tickermodus. Darstellungen, die sich darüber hinaus im Ringen nach Sensationseffekten in Spekulationen ergehen und überbieten, untergraben in der frühesten Phase des Verfahrens bewusst das, was der Rechtsstaat um seiner selbst willen garantieren will und soll: Unvoreingenommenheit und Fairness gegenüber einem Verdächtigten.</p>
<p>Es ist auch an der Staatsanwaltschaft, die nach unserer Einschätzung keine Quelle derartiger Berichterstattung ist, dem rechtswidrigen Treiben von mindestens Teilen der Ermittler entgegenzutreten. Diese korrumpieren im Umgang mit der Presse die Verfahrensfairness möglicherweise irreparabel. Die Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren mahnen hierzu aus gutem Grund in RiStBV Nr. 23 an, dass die Unterrichtung von Medien durch die Ermittler weder den Untersuchungszweck gefährden noch dem Ergebnis der Hauptverhandlung vorgreifen dürfe und der Anspruch des Beschuldigten auf ein faires Verfahren nicht beeinträchtigt werden darf.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Diese in den Normappell gekleidete zivilisatorische Errungenschaft wird von manchen Medien sowie Teilen der Ermittler gegenwärtig auf dem Altar sich aufschaukelnder Sensationslust geopfert. Und zwar auch um den Preis, die Fairness des Verfahrens irreparabel zu beschädigen. Es ist an der Zeit und für alle dem Rechtsstaat professionell Verpflichteten geboten, diesem Treiben gemeinsam und deutlich entgegenzutreten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Vorstand</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><a href="https://www.strafverteidiger-berlin.de/wp-content/uploads/2019/03/Presseerklärung.pdf">Presseerklärung.pdf</a></p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
