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	<title>Aktuelles &#8211; Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen e.V.</title>
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	<lastBuildDate>Sat, 11 Apr 2026 11:14:09 +0000</lastBuildDate>
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	<item>
		<title>Stellungnahme Gesetzentwurf StPO &#8211; digitale Ermittlungsmaßnahmen</title>
		<link>https://strafverteidiger-berlin.de/stellungnahme-gesetzentwurf-stpo-digitale-ermittlungsmassnahmen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Geschäftsstelle]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 11 Apr 2026 11:14:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Presseerklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
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					<description><![CDATA[Gerne veröffentlichen wir hier die von unseren Mitgliedern für das Organisationsbüro der Strafveteidigervereinigungen erstellte Stellungnahme zum Gesetzesentwurf / Referent:innenentwurf des BMJV zur Änderung der Strafprozessordnung &#8211; digitale Ermittlungsmaßnahmen. Federführend ist insoweit unser Mitglied Dr. Sonia Krogmann Weitere Berichterstatter:innen sind (alphabetisch):&#8230;]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Gerne veröffentlichen wir hier die von unseren Mitgliedern für das <a href="https://strafverteidigertag.de/">Organisationsbüro der Strafveteidigervereinigungen</a> erstellte</p>
<p style="text-align: center;"><a href="https://strafverteidiger-berlin.de/wp-content/uploads/2026/04/StN-StVV-digiErmittl-06042026.pdf">Stellungnahme zum Gesetzesentwurf / Referent:innenentwurf des BMJV zur Änderung der Strafprozessordnung &#8211; digitale Ermittlungsmaßnahmen.</a></p>
<p style="text-align: center;">Federführend ist insoweit unser Mitglied</p>
<p style="text-align: center;"><a href="https://www.kanzleikrogmann.de/">Dr. Sonia Krogmann</a></p>
<p style="text-align: center;">Weitere Berichterstatter:innen sind (alphabetisch):</p>
<p style="text-align: center;"><a href="https://anwalthof.de/">Clemens Hof</a><br />
<a href="https://www.strafrecht.berlin/rechtsanwalt-mick/">Dr. Benedikt Mick</a><br />
<a href="https://www.kanzlei-wittrowski.de/">Nina Wittrowski</a></p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Fortbildung am 23.04.2026 &#8211; BtMG / Rechtsprechung &#8211; 2h FAO</title>
		<link>https://strafverteidiger-berlin.de/fortbildung-am-23-04-2026-btmg-rechtsprechung-2h-fao/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Geschäftsstelle]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 11 Apr 2026 11:02:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>
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					<description><![CDATA[Wir laden Euch herzlich zur Fortbildung am 23. April 2026, 18 bis 20 Uhr in der Dorotheenstädtischen Buchhandlung, Turmstraße 5, 10559 Berlin ein: &#8222;Neue Rechtsprechung zum BtmG“ Referent wird Rechtsanwalt Olaf Franke sein. Für die Teilnahme an der Fortbildung werden zwei Stunden FAO&#8230;]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Wir laden Euch herzlich zur Fortbildung am <strong>23. April 2026, 18 bis 20 Uhr in der Dorotheenstädtischen Buchhandlung, </strong>Turmstraße 5, 10559 Berlin ein:</p>
<p><strong>&#8222;</strong><strong>Neue Rechtsprechung zum BtmG</strong><strong>“</strong></p>
<p>Referent wird <a href="https://www.raefranke.de/">Rechtsanwalt Olaf Franke</a><i></i> sein.</p>
<p>Für die Teilnahme an der Fortbildung werden zwei Stunden FAO bescheinigt.</p>
<p>Anmeldung nur per E-Mail an: <a href="mailto:info@strafverteidiger-berlin.de">info@strafverteidiger-berlin.de</a>.</p>
<p>Die Teilnahmegebühr beträgt für Mitglieder 35,00 €, für Nichtmitglieder 60,00 €, für junge Kollegen, deren Zulassung nicht älter als zwei Jahre ist, sowie für Referendare 25,00 €.</p>
<p>Wir bitten um Überweisung der Teilnahmegebühr <strong>vorab</strong> auf das Vereinskonto bei der Berliner Sparkasse (Kontonummer wie Mitgliedsbeitrag / oder siehe Aushang Anwaltszimmer. Eine Veröffentlichung im Internet erfolgt aus Sicherheitsgründen nicht mehr).</p>
<p>Bitte geben Sie im Verwendungszweck den Titel der Veranstaltung sowie den Namen an.</p>
<p>Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Fortbildung am 26. März 2026, 18 bis 20 Uhr, zur kommenden E-Evidence-VO &#8211; 2h FAO</title>
		<link>https://strafverteidiger-berlin.de/fortbildung-am-26-maerz-2026-18-bis-20-uhr-zur-kommenden-e-evidence-vo-2h-fao/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Geschäftsstelle]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 21 Mar 2026 14:40:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>
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					<description><![CDATA[wir laden Euch herzlich zur Fortbildung am 26. März 2026, 18 bis 20 Uhr in der Dorotheenstädtischen Buchhandlung, Turmstraße 5, 10559 Berlin ein: &#8222;Die E-Evidence-Verordnung – Beweise sichern im Sauseschritt!“ Referentinnen werden Rechtsanwältin Dr. Anna Oehmichen und Stud. iur. Frau Celin Kandi sein.&#8230;]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>wir laden Euch herzlich zur Fortbildung am <strong>26. März 2026, 18 bis 20 Uhr in der Dorotheenstädtischen Buchhandlung, </strong>Turmstraße 5, 10559 Berlin ein:</p>
<p><strong>&#8222;Die E-Evidence-Verordnung – Beweise sichern im Sauseschritt!“</strong></p>
<p>Referentinnen werden Rechtsanwältin <a href="https://oehmichen-international.com/">Dr. Anna Oehmichen</a> und Stud. iur. Frau Celin Kandi<i></i> sein.</p>
<p>Am 18. August 2026 tritt die sog. &#8222;E-Evidence-Verordnung&#8220; in Kraft und bringt grundlegende Neuerungen für die grenzüberschreitende Sicherung elektronischer Beweismittel mit sich. Sie ermöglicht Strafverfolgungsbehörden den direkten und schnellen (in Notfällen binnen 8 Stunden!) Zugriff auf Daten im Ausland ohne den klassischen Rechtshilfeweg. Die Fortbildung vermittelt einen verständlichen Überblick über das E-Evidence-Paket und seine zentralen Begriffe und Strukturen. Anschließend werden die nationale Umsetzung sowie die Rechtsschutzmöglichkeiten mit Blick auf die anwaltliche Praxis dargestellt.</p>
<p>Für die Teilnahme an der Fortbildung werden zwei Stunden FAO bescheinigt.</p>
<p>Anmeldung nur per E-Mail an: <a href="mailto:info@strafverteidiger-berlin.de">info@strafverteidiger-berlin.de</a>.</p>
<p>Die Teilnahmegebühr beträgt für Mitglieder 35,00 €, für Nichtmitglieder 60,00 €, für junge Kollegen, deren Zulassung nicht älter als zwei Jahre ist, sowie für Referendare 25,00 €.</p>
<p>Wir bitten um Überweisung der Teilnahmegebühr <strong>vorab</strong> auf das Vereinskonto bei der Berliner Sparkasse (Kontonummer wie Mitgliedsbeitrag / oder siehe Aushang Anwaltszimmer. Eine Veröffentlichung im Internet erfolgt aus Sicherheitsgründen nicht mehr).</p>
<p>Bitte geben Sie im Verwendungszweck den Titel der Veranstaltung sowie Ihren Namen an.</p>
<p>Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Überblick Fortbildungen 1. Halbjahr 2026</title>
		<link>https://strafverteidiger-berlin.de/ueberblick-fortbildungen-1-halbjahr-2026/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Geschäftsstelle]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 24 Feb 2026 19:16:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://strafverteidiger-berlin.de/?p=15350</guid>

					<description><![CDATA[Download als PDF Fortbildungen Februar 26 &#8211; Juni 26 FEBRUAR: „Secrets of Moabit” – Strafverteidigung in Moabit für Einsteiger und Neugierige Rechtsanwältinnen Dr. Sonia Krogmann und Nina Wittrowski Donnerstag, 26. Februar 2026, 18:00 bis 20:00 Uhr &#124; Dorotheenstädtische Buchhandlung anschließend&#8230;]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: center;" align="center"><a href="https://strafverteidiger-berlin.de/wp-content/uploads/2026/02/Fortbildungen_I-2026.pdf"><span style="font-family: Work Sans; font-size: 28px;"><span style="font-size: 36px;"><span style="font-family: Roboto;">Download als PDF</span></span></span></a></p>
<p class="western" align="center"><span style="color: #666666; font-family: Roboto;"><span style="font-size: xx-large;"><b>Fortbildungen Februar 26 &#8211; Juni 26</b></span></span></p>
<p class="western"><span style="color: #6c6b6b; font-family: Roboto;"><span style="font-size: medium;"><b>FEBRUAR: „Secrets of Moabit” – Strafverteidigung in Moabit für Einsteiger und Neugierige<br />
</b><br />
Rechtsanwältinnen <a href="https://www.kanzleikrogmann.de/">Dr. Sonia Krogmann</a> und <a href="https://www.kanzlei-wittrowski.de/">Nina Wittrowski</a></span></span></p>
<p class="western"><span style="font-family: Roboto;"><a name="_GoBack"></a> <span style="color: #6c6b6b;"><span style="font-size: medium;"><b>Donnerstag, 26. Februar 2026, 1</b></span></span><span style="color: #6c6b6b;"><span style="font-size: medium;"><b>8</b></span></span><span style="color: #6c6b6b;"><span style="font-size: medium;"><b>:00 bis 20:00 Uhr | Dorotheenstädtische Buchhandlung</b></span></span></span></p>
<p class="western"><span style="color: #6c6b6b; font-family: Roboto;"><span style="font-size: medium;">anschließend swart Bier &amp; Weinlokal, Dreysestraße 17, 10559 Berlin</span></span></p>
<p class="western"><span style="color: #6c6b6b; font-family: Roboto;"><span style="font-size: medium;"><b><br />
MÄRZ: E-Evidence: Überblick über die Rechtslage und Möglichkeiten für die Verteidigung</b></span></span></p>
<p class="western"><span style="color: #6c6b6b; font-family: Roboto;"><span style="font-size: medium;"><br />
Rechtsanwältin <a href="https://oehmichen-international.com/">Dr. Anna Oehmichen</a> und stud. jur. Celin Kandi</span></span></p>
<p class="western"><span style="font-family: Roboto;"><a name="_GoBack_Kopie_1"></a> <span style="color: #6c6b6b;"><span style="font-size: medium;"><b>Donnerstag, 23. März 2026, 1</b></span></span><span style="color: #6c6b6b;"><span style="font-size: medium;"><b>8</b></span></span><span style="color: #6c6b6b;"><span style="font-size: medium;"><b>:00 bis 20:00 Uhr | Dorotheenstädtische Buchhandlung</b></span></span></span></p>
<p class="western"><span style="color: #6c6b6b; font-family: Roboto;"><span style="font-size: medium;">anschließend swart Bier &amp; Weinlokal, Dreysestraße 17, 10559 Berlin</span></span></p>
<p class="western"><span style="color: #6c6b6b; font-family: Roboto;"><span style="font-size: medium;"><b><br />
APRIL: BtMG-Verteidigung: Gesetzeslage, Rechtsprechungsüberblick, Verteidigung</b></span></span></p>
<p class="western"><span style="color: #6c6b6b; font-family: Roboto;"><span style="font-size: medium;"><br />
Rechtsanwalt <a href="https://www.raefranke.de/">Olaf D. Franke</a></span></span></p>
<p class="western"><span style="font-family: Roboto;"><a name="_GoBack_Kopie_1_Kopie_1"></a> <span style="color: #6c6b6b;"><span style="font-size: medium;"><b>Donnerstag, 23. April 2026, 1</b></span></span><span style="color: #6c6b6b;"><span style="font-size: medium;"><b>8</b></span></span><span style="color: #6c6b6b;"><span style="font-size: medium;"><b>:00 bis 20:00 Uhr | Dorotheenstädtische Buchhandlung</b></span></span></span></p>
<p class="western"><span style="color: #6c6b6b; font-family: Roboto;"><span style="font-size: medium;">anschließend swart Bier &amp; Weinlokal, Dreysestraße 17, 10559 Berlin</span></span></p>
<p class="western"><span style="color: #6c6b6b; font-family: Roboto;"><span style="font-size: medium;"><b><br />
MAI (I): Zwei Jahre KCanG: Entwicklung der Rechtsprechung, Ansätze für die Verteidigung</b></span></span></p>
<p class="western"><span style="color: #6c6b6b; font-family: Roboto;"><span style="font-size: medium;"><br />
Rechtsanwälte <a href="https://strafrechtskanzlei.de/rechtsanwaelte/stefan-conen">Stefan Conen</a> und <a href="https://rechtsanwalt-strafrecht.de/">Dr. Toralf Nöding</a></span></span></p>
<p class="western"><span style="font-family: Roboto;"><a name="_GoBack_Kopie_1_Kopie_1_Kopie_1"></a> <span style="color: #6c6b6b;"><span style="font-size: medium;"><u><b>Dienstag</b></u></span></span><span style="color: #6c6b6b;"><span style="font-size: medium;"><b>, 05. Mai 2026, 1</b></span></span><span style="color: #6c6b6b;"><span style="font-size: medium;"><b>8</b></span></span><span style="color: #6c6b6b;"><span style="font-size: medium;"><b>:00 bis 20:00 Uhr | Dorotheenstädtische Buchhandlung</b></span></span></span></p>
<p class="western"><span style="color: #6c6b6b; font-family: Roboto;"><span style="font-size: medium;">anschließend swart Bier &amp; Weinlokal, Dreysestraße 17, 10559 Berlin</span></span></p>
<p class="western"><span style="color: #6c6b6b; font-family: Roboto;"><span style="font-size: medium;"><b><br />
MAI (II): Verteidigung im Ermittlungsverfahren</b></span></span></p>
<p class="western"><span style="color: #6c6b6b; font-family: Roboto;"><span style="font-size: medium;"><br />
Rechtsanwalt <a href="https://www.schneider-strafrecht.de/">Stephan Schneider</a></span></span></p>
<p class="western"><span style="font-family: Roboto;"><a name="_GoBack_Kopie_1_Kopie_1_Kopie_2"></a> <span style="color: #6c6b6b;"><span style="font-size: medium;"><b>Donnerstag, 28. Mai 2026, 1</b></span></span><span style="color: #6c6b6b;"><span style="font-size: medium;"><b>8</b></span></span><span style="color: #6c6b6b;"><span style="font-size: medium;"><b>:00 bis 20:00 Uhr | Dorotheenstädtische Buchhandlung</b></span></span></span></p>
<p class="western"><span style="color: #6c6b6b; font-family: Roboto;"><span style="font-size: medium;">anschließend swart Bier &amp; Weinlokal, Dreysestraße 17,</span></span></p>
<p class="western"><span style="font-family: Roboto;"><span style="color: #6c6b6b;"><span style="font-size: medium;"><u><b><br />
Ankündigung JUNI</b></u></span></span><span style="color: #6c6b6b;"><span style="font-size: medium;"><b> (I): Entwicklungen in der Revision </b></span></span></span></p>
<p class="western"><span style="color: #6c6b6b; font-family: Roboto;"><span style="font-size: medium;"><br />
RiBGH Prof. Dr. Mosbacher und Rechtsanwalt <a href="http://www.widmaiernorouzi.de/norouzi.php">Prof. Dr. Ali B. Norouzi</a> </span></span></p>
<p class="western"><span style="font-family: Roboto;"><span style="color: #6c6b6b;"><span style="font-size: medium;"><u><b>Montag</b></u></span></span><span style="color: #6c6b6b;"><span style="font-size: medium;"><b>, 08. Juni | Zeit und Ort werden noch benannt!</b></span></span></span></p>
<p class="western"><span style="font-family: Roboto;"><span style="color: #6c6b6b;"><span style="font-size: medium;"><u><b><br />
Ankündigung JUNI</b></u></span></span><span style="color: #6c6b6b;"><span style="font-size: medium;"><b> (II): Vernehmungspsychologie (4 h)</b></span></span></span></p>
<p class="western"><span style="color: #6c6b6b; font-family: Roboto;"><span style="font-size: medium;"><br />
Prof. Dr. <a href="https://www.medicalschool-berlin.de/team-msb/team-fakultaet-naturwissenschaften/prof-dr-lennart-may/">Lennart May</a>, Juniorprofessor für Rechtspsychologie an der Medical School Berlin</span></span></p>
<p class="western"><span style="color: #6c6b6b; font-family: Roboto;"><span style="font-size: medium;"><b>Tag, Zeit und Ort werden noch benannt!</b></span></span></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>STRAFVERTEIDIGER:INNENTAG47 KÖLN, 13. – 15. MÄRZ 2026</title>
		<link>https://strafverteidiger-berlin.de/strafverteidigerinnentag47-koeln-13-15-maerz-2026/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Geschäftsstelle]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Feb 2026 21:09:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>
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					<description><![CDATA[https://strafverteidigertag.de/47-strafverteidigertag-2026/ Bitte anmelden, das wird wieder gut! PROGRAMM FREITAG, 13. März 2026 Hauptgebäude / Aula &#38; Foyer Hörsaalgebäude 17.00 UHR : Anmeldung &#38; Akkreditierung 18.30 Uhr :  Eröffnung und Begrüßung ERÖFFNUNGSVORTRAG: Rechtsanwältin Dr. Jenny Lederer (Essen) im Anschluss: Empfang für&#8230;]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="https://strafverteidigertag.de/47-strafverteidigertag-2026/">https://strafverteidigertag.de/47-strafverteidigertag-2026/</a></p>
<p>Bitte anmelden, das wird wieder gut!</p>
<div class="et_pb_module et_pb_toggle et_pb_toggle_1 et_pb_toggle_item et_pb_text_align_left et_pb_toggle_open">
<h3 class="et_pb_toggle_title">PROGRAMM</h3>
<div class="et_pb_toggle_content clearfix">
<h4><strong>FREITAG, 13. März 2026</strong></h4>
<h6><strong>Hauptgebäude / Aula &amp; Foyer Hörsaalgebäude</strong></h6>
<p>17.00 UHR : Anmeldung &amp; Akkreditierung</p>
<p>18.30 Uhr :  Eröffnung und Begrüßung</p>
<p>ERÖFFNUNGSVORTRAG: <strong>Rechtsanwältin Dr. Jenny Lederer (Essen)</strong></p>
<p>im Anschluss: Empfang für die Teilnehmer:innen des Strafverteidiger:innentages im Foyer des Hörsaalgebäudes 105</p>
<h4><strong>SAMSTAG, 14. März 2026</strong></h4>
<h6><strong>Hauptgebäude &amp; Hörsaalgebäude</strong></h6>
<p>&nbsp;</p>
<p>9.00 – 12.30 Uhr<br />
14.00 – 17.00 Uhr Arbeitsgruppen (Details siehe HIER)</p>
<p>im Anschluss (c.a. 17.30 Uhr): Titanic – die verbotenste Zeitschrift Deutschlands – mit: Hans Zippert (ehem. Chefredakteur der Titanic) und Rechtsanwältin Gabriele Rittig</p>
<p>abends: Strafverteidiger:innentagsparty (Ort &amp; Details werden noch bekannt gegeben)</p>
<h4><strong>SONNTAG, 15. März 2026</strong></h4>
<h6><strong>Hauptgebäude / Aula </strong></h6>
<p>10.00 – ca. 12.30 Uhr: Schlussplenum</p>
</div>
</div>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Neue Kontonummer</title>
		<link>https://strafverteidiger-berlin.de/neue-kontonummer/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Geschäftsstelle]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 14 Nov 2024 11:29:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Menschenrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Presseerklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Strafvollzug]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://strafverteidiger-berlin.de/?p=4620</guid>

					<description><![CDATA[Bitte beachten: Per Email vom 07.11.2024 wurden die Mitglieder auf die neue Kontoverbindung der Vereinigung bei der Berliner Sparkasse aufmerksam gemacht (letze Ziffern: *** 8021). Dies ist zutreffend. Bitte beachtet dazu die Informationen per Email und (noch) Newsletter.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Bitte beachten: Per Email vom 07.11.2024 wurden die Mitglieder auf die neue Kontoverbindung der Vereinigung bei der Berliner Sparkasse aufmerksam gemacht (letze Ziffern: *** 8021). <strong>Dies ist zutreffend.</strong> Bitte beachtet dazu die Informationen per Email und (noch) Newsletter.  </p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>SAVE THE DATE: 46. Strafverteidigertag</title>
		<link>https://strafverteidiger-berlin.de/save-the-date-46-strafverteidigertag/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Geschäftsstelle]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Oct 2024 19:52:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Menschenrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Presseerklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Strafvollzug]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>
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					<description><![CDATA[28.-30. März 2025 in Bochum Die Härte des Rechtsstaats Droht eine Renaissance des starken Staates? Mehr Informationen, Programm, Anmeldung und Hotelbuchung ab September 2024. 28. – 30. März 2025in Bochum]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h2 class="wp-block-heading">28.-30. März 2025 in Bochum</h2>



<figure class="wp-block-image size-large"><a href="https://strafverteidiger-berlin.de/wp-content/uploads/2024/10/titel-2025-e1-scaled-1-1280x1810-1.jpg"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="724" height="1024" src="https://strafverteidiger-berlin.de/wp-content/uploads/2024/10/titel-2025-e1-scaled-1-1280x1810-1-724x1024.jpg" alt="" class="wp-image-4586" srcset="https://strafverteidiger-berlin.de/wp-content/uploads/2024/10/titel-2025-e1-scaled-1-1280x1810-1-724x1024.jpg 724w, https://strafverteidiger-berlin.de/wp-content/uploads/2024/10/titel-2025-e1-scaled-1-1280x1810-1-212x300.jpg 212w, https://strafverteidiger-berlin.de/wp-content/uploads/2024/10/titel-2025-e1-scaled-1-1280x1810-1-768x1086.jpg 768w, https://strafverteidiger-berlin.de/wp-content/uploads/2024/10/titel-2025-e1-scaled-1-1280x1810-1-1086x1536.jpg 1086w, https://strafverteidiger-berlin.de/wp-content/uploads/2024/10/titel-2025-e1-scaled-1-1280x1810-1.jpg 1280w" sizes="(max-width: 724px) 100vw, 724px" /></a></figure>



<h2 class="wp-block-heading has-text-align-center"><strong>Die Härte des Rechtsstaats</strong></h2>



<h3 class="wp-block-heading">Droht eine Renaissance des starken Staates?</h3>



<p>Mehr Informationen, Programm, Anmeldung und Hotelbuchung ab September 2024.</p>



<p></p>



<p>28. – 30. März 2025<br>in Bochum</p>
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		<title>Erklärung der Berliner GenStA im Abgeordnetenhaus zum Fall Maja T. – mehr Fragen als Antworten</title>
		<link>https://strafverteidiger-berlin.de/erklaerung-der-berliner-gensta-im-abgeordnetenhaus-zum-fall-maja-t-mehr-fragen-als-antworten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen e. V.]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 Jul 2024 09:25:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Menschenrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Presseerklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Strafvollzug]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft (GenStA) hat sich zu den Vorgängen betreffend die Auslieferung von Maja T. im Berliner Abgeordnetenhaus erklärt. Die Erklärung wirft dabei aber mehr Fragen auf als sie beantwortet. Die Angelegenheit bedarf daher weiterer Aufklärung durch das Parlament und&#8230;]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft (GenStA) hat sich zu den Vorgängen betreffend die Auslieferung von Maja T. im Berliner Abgeordnetenhaus erklärt. Die Erklärung wirft dabei aber mehr Fragen auf als sie beantwortet. Die Angelegenheit bedarf daher weiterer Aufklärung durch das Parlament und kann mit den bisherigen Antworten der GenStA keinesfalls als abgeschlossen gelten.<br><br>Erwartbar war die Erklärung der GenStA dahingehend, dass man ja formale Garantien aus Ungarn bekommen habe, man vor allem als GenStA ja nichts vom Antrag bei dem BVerfG gewusst habe und dass es dann, als man von diesem erfahren habe, leider zu spät gewesen sei, man keine Einflussmöglichkeiten mehr gehabt habe. <br><br><strong>Aufzuklären sind im Fall Maja T. aber gerade deswegen die dieser Aktenlage vorgelagerten Fragen: </strong><br><br>1.<br>Zuvorderst aufzuklären ist die Frage, wie es denn zu diesem sehr auffällig schnellen Vorgehen kam, das es der GenStA im Ergebnis unmöglich machte, in den von ihr verantworteten Vorgang  noch einzugreifen.<br><br>Insoweit gab die GenStA selbst in ihrer <a href="https://www.berlin.de/generalstaatsanwaltschaft/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1461258.php">Pressemitteilung vom 28.06.24</a> an, dass sie  die Auslieferung <em>&#8222;des*der Betroffenen seitens der Generalstaatsanwaltschaft Berlin umgehend veranlasst&#8220;</em> habe.<br><br>Presseberichte bestätigen zudem weiterhin, dass die GenStA das eilige Vorgehen des sächsischen LKA selbst nach einem Hinweis auf weitere rechtliche Schritte, unter denen die GenStA wohl demnach zumindest auch die Anrufung des BVerfG als mögliche Variante erkannt hat, noch ausdrücklich gedeckt habe. <a href="https://www.tagesspiegel.de/berlin/auslieferung-an-ungarn--eine-rekonstruktion-lag-das-bundesverfassungsgericht-im-fall-maja-t-daneben-11942651.html">So heißt es etwa im Tagesspiegel dazu:</a> <em>&#8222;Das LKA machte mit Rückendeckung der Generalstaatsanwaltschaft weiter. Tenor: Es gebe keine Rechtsmittel und eine Verfassungsbeschwerde habe keine aufschiebende Wirkung.&#8220;</em><br><br>2.<br>Wieso hatte man also trotz der sich insoweit geradezu aufdrängenden Sachlage nicht selbst im Blick, dass hier noch verfassungsrechtliche Fragen im Raum stehen? <br><br>Um es mit den <a href="https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/auslieferung-maja-t-aufarbeitung-abgeordnetenhaus/">Worten des Kollegen RA Gazeas gegenüber LTO zu sagen: </a><em>&#8222;Außerordentliche Rechtsmittel zum BVerfG seien in Auslieferungssachen nahezu zum Standard geworden, weil das Gesetz kein weiteres ordentliches Rechtsmittel gegen die Entscheidung zulasse. &#8218;Dies wissen – selbstverständlich – die zuständigen Generalstaatsanwaltschaften ebenso wie die mit Auslieferungen betrauten Polizeibehörden&#8216;, so Gazeas. &#8218;Das Vorgehen im Fall T. kann ich nicht anders bewerten als den – am Ende erfolgreichen – Versuch, eine gerichtliche Entscheidung, die im Sinne der GenStA ergangen ist, sofort zu vollstrecken, bevor das BVerfG ihm einen Strich durch die Rechnung macht. Anders ist nicht zu erklären, warum in einem Fall, in dem die Festnahme im Dezember 2023 erfolgte und die Zulässigkeitsentscheidung zur Auslieferung erst ein halbes Jahr später, so viel Zeitdruck bestanden haben soll, dass binnen Stunden mit der Auslieferung begonnen werden sollte&#8216;, so der Anwalt. Aus seiner Sicht müsse &#8218;das Verhalten der Generalstaatsanwaltschaft bei Licht betrachtet nicht nur als rechtswidrig erklärt werden, sondern auch Konsequenzen haben'&#8220;.</em><br><br>3.<br>Auch deswegen ergeben sich aus der an den Tag gelegten Eile noch mehr Fragen:<br><br>Demnach wurde die Abschiebung per Hubschrauber durchgeführt. Hubschrauber für derartige Einsätze stehen allerdings auch nicht einfach so mitten in der Nacht bereit. Es scheint sich also um eine bereits im Voraus geplante Aktion gehandelt zu haben. Zumal die Übernahme durch wohl zunächst die österreichischen Behörden ja auch organisiert werden musste. Und das wird mitten in der Nacht auch nicht spontan bewerkstelligt worden sein. Wohin wurde Maja T. denn eigentlich geflogen? <br><br>4.<br>Auch das Argument der „Sicherheitsrisiken“ erklärt bei Licht besehen nichts in Bezug auf die Eile. Es erklärt allenfalls, warum man keinen Transport über Land durchführen wollte. Warum der Transport per Hubschrauber im Rahmen einer Nacht- und Nebelaktion eingeleitet werden musste, erklärt sich dadurch nicht. Genau besehen erklärt er sich dann eigentlich erst recht nicht: Denn wenn man schon den aufwändigen, aber wohl aus Behördensicht sicheren Lufttransport wählt – warum musste es dann so schnell gehen?<br><br>Maja T. wurde ja nicht von irgendwo aus ausgeliefert, sondern aus einer JVA. War die JVA, in der Maja T. seit längerer Zeit bereits einsaß, auf einmal so unsicher geworden, dass nicht einmal der nächste Morgen abgewartet werden konnte?<br><br>Und selbst wenn, was schon abwegig erscheint: Hätte es dann nicht die Möglichkeit getan, Maja T. zunächst in einen Gewahrsam näher an der deutsch-österreichischen Grenze zu fliegen, aber mit der Übergabe noch bis zum Nachmittag oder wenigstens bis zum Mittag zuzuwarten? Oder hätte es nicht andere, den zustehenden Rechtsschutz wenigstens ermöglichende, Alternativen gegeben? Um einfach zu zeigen, dass man an das nötige Zeitfenster für einen möglichen Grundrechtsschutz auf Behördenseite gedacht hat?<br><br>5.<br>Wir betonen, dass wir uns hier nicht zu dem eigentlichen Fall von Maja T., betreffend die der Auslieferung zugrunde liegenden Vorwürfe, positionieren.<br><br>Gleichwohl sind wir der Ansicht, dass es hier um Grundrechte geht, die der Staat auch und gerade in derartigen Fällen achten muss.<br><br>Gerade wenn sich eine Person in Haft befindet, ist es eben der Staat selbst, der für die Person verantwortlich ist &#8211; zuvorderst die Justizbehörden. Es ist der Staat selbst, der sich dann in die Doppelrolle begeben muss, nicht nur einseitig seine Interessen zu vollziehen, sondern auch zugleich für die Möglichkeiten zu sorgen, Grundrechte in Anspruch nehmen zu können.<br><br>6. <br>Ausdrücklich distanzieren wir uns von Gewaltaufrufen unter anderem gegen die Justiz in diesem Zusammenhang.<br><br>Es handelt sich Presseberichten zufolge dabei zwar um Aufrufe auf indymedia, die ihrerseits kritisch zu prüfen sind. Denn jede(r) kann bei indymedia irgendetwas posten. Es ist dabei aus der Vergangenheit bekannt, dass dort auch bewusst Desinformationen gestreut werden, die vermutlich wiederum aus einer ganz anderen Seite des politischen Spektrums stammten. Die<a href="https://www.tagesschau.de/faktenfinder/fakes-antifa-101.html"> Tagesschau hatte darüber bereits vor Jahren berichtet.</a> Es gilt daher, diese Informationen kritisch zu überprüfen und auch insoweit nicht (vor)eilige Schlüsse zu ziehen.<br><br>Unbeschadet dessen stehen wir derartigen Inhalten fern.<br><br>7.<br>Es geht uns an dieser Stelle auch nicht um die Unterstützung irgendeines politischen Spektrums. <br><br>Es geht uns ganz konkret um die Frage, ob die Strafverfolgungsbehörden, insbesondere die Berliner GenStA, sich ihrer eigenen Verpflichtung durch die Grundrechte gewahr sind, die auch ohne Einschaltung von Anwälten besteht. Außerdem geht es uns um die Frage, ob und wie die Behörden dieser Verpflichtung hier gerecht geworden sind.<br><br>Grundrechtsschutz beginnt nicht erst mit einer Verfassungsbeschwerde: Diese setzt vielmehr eine Grundrechtsverletzung voraus. <br> <br>8.<br>Es bleibt auch nach den Erklärungen der Berliner GenStA der Eindruck bestehen, dass hier ein Exempel statuiert werden sollte. Es bleibt der Verdacht, dass ein Mensch mit Grundrechten zum Objekt der Behörden gemacht wurde, damit man zeigen kann: Wir können mit Dir jetzt machen, was wir wollen und das nutzen wir in unserem Sinne.<br><br>Wehret den Anfängen. Mit dem aus den Antworten der GenStA sprechenden Verständnis von einem korrekten Vorgehen darf sich deswegen niemand zufrieden geben, dem Grundrechte etwas bedeuten. Und zwar unabhängig davon, wo man sich politisch verortet.  </p>
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		<title>PRESSEMITTEILUNG zur Auslieferung von Maja T.:</title>
		<link>https://strafverteidiger-berlin.de/pressemitteilung-zur-auslieferung-von-maja-t/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen e. V.]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Jul 2024 07:49:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Menschenrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Presseerklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
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					<description><![CDATA[Den Behörden ausgeliefert? Behörden müssen effektiven Grundrechtsschutz ermöglichen statt ihn zu vereiteln Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft war in der Nacht zum 28.06.2024 nach Presseberichten in ein Vorgehen mindestens des sächsischen LKA federführend eingebunden (sie schreibt in ihrer Pressemitteilung selbst, sie habe die Auslieferung umgehend&#8230;]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h1 class="wp-block-heading"><strong>Den Behörden ausgeliefert? Behörden müssen effektiven Grundrechtsschutz ermöglichen statt ihn zu vereiteln</strong></h1>



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<p>Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft war in der Nacht zum 28.06.2024 nach Presseberichten in ein Vorgehen mindestens des sächsischen LKA federführend eingebunden (sie schreibt in ihrer Pressemitteilung selbst, sie habe die Auslieferung umgehend veranlasst), das offenbar auf die Vereitelung von Rechtsschutz einer deutschen Person gegenüber ihrer Überstellung nach Ungarn gerichtet war. Auch mit einigen Tagen Abstand konnte dieser Eindruck nicht entkräftet werden, sondern wurde durch die erfolgten Presserecherchen leider eher noch verstärkt.<br><br><strong>Die deutschen Behörden sind nun aufgerufen alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um diesen Vorgang rückgängig zu machen und weiteren Schaden von Maja T. abzuwenden.<br><br>Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft und die Justizsenatorin müssen erklären, weshalb hier alles ganz schnell gehen musste, anstatt sich hinter Formalien zu verstecken.<br><br>Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin&nbsp;muss&nbsp;darlegen, wie und warum sie sich vom LKA Sachsen dazu&nbsp;bringen lassen konnte, einem dort offenbar mit Eigeninteressen betriebenen&nbsp;Schnellverfahren nachzugeben, anstatt sich die Zeit zu nehmen,&nbsp;die &nbsp;gerade auch in derartigen Verfahren&nbsp;den Staatsanwaltschaften obliegende Aufsichtsfunktion&nbsp;mit Blick&nbsp;auf die Wahrung von Grundrechten&nbsp;auszuüben.&nbsp;&nbsp;<br><br>Auch die Politik darf hier nicht wegschauen: Was will sie bei der Duldung derartiger Vorgehensweisen im eigenen Land zukünftig noch autoritären Staaten entgegenhalten? Vielleicht, dass sie einfach nicht schnell genug waren?</strong><br><br>1.<br>Nach Presseberichten sollen die Polizeibeamten, die in diesem Fall sich außergewöhnlich schnell an die Vollziehung der Auslieferungsentscheidung des Kammergerichts machten,&nbsp;noch am Freitagmorgen zwischen 3 und 4 Uhr nachts aufgefordert worden sein, die Entscheidung aus Karlsruhe abzuwarten. Das LKA Sachsen habe sich dann noch einmal bei der Generalstaatsanwaltschaft rückversichert. Die Behörde habe jedoch mitgeteilt, dass eine Entscheidung des BVerfG in der Sache keine aufschiebende Wirkung hätte. Daraufhin habe das LKA die Auslieferung fortgesetzt. Gegen 8.30 Uhr habe das Bundesverfassungsgericht die Berliner Generalstaatsanwaltschaft per Telefon informiert, dass man über einen Eilantrag in der Sache berate. Die Generalstaatsanwaltschaft habe sich darauf jedoch erst am späten Freitagvormittag zurückgemeldet und mitgeteilt, dass Maja T. seit 10 Uhr an Ungarn übergeben worden sei.</p>



<p>2.<br>Bemerkenswert ist im konkreten Fall dabei zunächst, dass die italienische Justiz zuvor die Auslieferung eines italienischen Staatsbürgers in demselben Verfahren wegen der rechtsstaatswidrigen Haft- und Verfahrensbedingungen in Ungarn für unzulässig erklärt hat.<br><br>3.<br>Es musste der Generalstaatsanwaltschaft Berlin bei dieser Ausgangslage daher bereits von sich aus klar sein, dass hier der Wunsch der sächsischen Polizei, Maja T. unmittelbar nach Verkündung der Entscheidung des KG nach Österreich und dann nach Ungarn zu überstellen, der Vereitelung weiterer &#8211; erwartbarer &#8211;&nbsp;rechtsstaatlicher Überprüfungen in Deutschland dienen sollte.</p>



<p>4.<br>Bereits dies stellt einen für eine Justizbehörde&nbsp;inakzeptablen Vorgang dar. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ist sich offenbar nicht mehr ihrer Stellung als rechtliches Kontrollorgan bewusst, sondern versteht sich nun offenbar als Dienstleister für andere Staaten.<br><br>5.<br>Das muss insbesondere allen, die Grundrechte in Anspruch nehmen dürfen, zu denken geben: Die federführende Justizbehörde versteckt sich hinter einer allgemeinen Rechtsauskunft, anstatt von sich aus gegenüber der Polizei auf die Ermöglichung eines erwartbaren Rechtsschutzbegehrens einer deutschen Person durch eine bereits angekündigte oder jedenfalls höchstwahrscheinlich zu erwartende Eilentscheidung des BVerfG zu drängen. Zumal sie jedenfalls ab 08.30 Uhr selbst vom BVerfG informiert worden war, dass über den Eilantrag entschieden werde. Wir fragen: Was hat die Generalstaatsanwaltschaft ab 08.30 Uhr gemacht?&nbsp;</p>



<p>6.<br>Aus unserer Sicht führt das Bundesverfassungsgericht in seiner Pressemitteilung diese Uhrzeiten nicht ohne Grund detailliert auf &#8211; es spricht eine Fassungslosigkeit aus der Pressemitteilung, die wir teilen.</p>



<p>7.<br>Die Sache hat insbesondere deswegen einen giftigen Beigeschmack, weil hier die Behörden ganz offensichtlich auf dem Rücken einer einzelnen Person ein Exempel für weitere Gesuchte statuieren wollten. Denn dem Vernehmen nach hatte&nbsp;die Generalstaatsanwaltschaft Dresden&nbsp;betreffend der weiteren Gesuchten zuvor offenbar erklärt, dass der Auslieferung nach Ungarn nur widersprochen werde, wenn sich die Personen dem hiesigen Verfahren stellen würden und zugleich vor dem Ermittlungsrichter ein Geständnis abgeben würden.<br><br>Offenbar ist also der Umgang mit Maja T. in den Aufbau einer Drohkulisse zur Geständniserpressung bei Dritten eingebunden.<br><br>Dass man in Sachsen offenbar&nbsp;meint, mit einem derartigen Vorgehen das Vertrauen in den Rechtsstaat zu stärken, ist gerade im allgemeinen gesellschaftlichen Klima bereits bedenklich. Dass die Berliner Generalstaatsanwaltschaft sich mit derartigen&nbsp;Methoden&nbsp;offenbar&nbsp;gemein machte und damit als letztes Korrektiv ausfiel, zeigt, dass rechtsstaatliche Brandmauern auch in Berlin offenbar bereits porös sind.<br><br>Tricksereien zur Verhinderung der Anrufung von (Verfassungs-)Gerichten&nbsp;kennt man eigentlich aus Staaten, die gemeinhin nicht als Rechtsstaaten angesehen werden.</p>



<p>8.<br>Ebenfalls inakzeptabel ist vor diesem Hintergrund die dazu ergangene Presseerklärung der Generalstaatsanwaltschaft. Sie stellt den untauglichen Versuch dar, das Geschehene als vollkommen normal darzustellen. Sie führt juristisch unbewanderte Leser mit dem Rechtsbegriff der „sofortigen Vollziehbarkeit“ in die Irre und will damit suggerieren, es sei nach einer Auslieferungsbewilligung normal, dass die Person trotz angekündigtem Rechtsschutzbegehren noch mitten in der Nacht aus dem eigenen Land geschafft wird. Das ist eine in diesem Zusammenhang würdelose PR-Taktik. Denn auch bei einer &#8222;sofortigen Vollziehbarkeit&#8220; haben die Behörden die Grundrechte zu achten. Dass dies so nicht ausdrücklich im Grundgesetz steht (wie Vieles, was sich erst durch die Konkretisierung der Verfassung durch das BVerfG ergibt), ändert daran nichts.<br><br>9.<br>Mit dem Blick auf die aktuell viel diskutierte &#8222;Resilienz&#8220; des BVerfG zeigt dies aber ein &#8222;Resilienz&#8220;-Problem des Grundgesetzes schlechthin: Vieles ist dort nicht ausdrücklich geregelt und auch nicht alles vom BVerfG entschieden. Trotzdem hielten sich die Behörden bislang schlicht daran, Grundrechtsschutz zumindest zu ermöglichen. Was ist der Grundrechtsschutz&nbsp;wert, wenn er&nbsp;durch derart simple Tricks unterlaufen werden kann? Dieser Umgang mit der Verfassung&nbsp;muss eigentlich auch diejenigen in Sorge versetzen, die für &#8222;Linke&#8220; nicht viel übrig haben.&nbsp;&nbsp;</p>



<p>10.<br>Denn unabhängig von dem zugrundeliegenden Vorwurf, zu dem wir uns hier nicht positionieren, muss sichergestellt werden, dass Grundrechtsträger auch im Auslieferungsverfahren den Behörden nicht ausgeliefert sind. Das Rechtsstaatsprinzip verpflichtet selbst Behörden im Bekämpfungsmodus, effektiven Grundrechtsschutz zu ermöglichen. Wenn der Staatsschutz das vergisst, bekämpft er selbst den Rechtsstaat, den er zu schützen vorgibt.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen e.V. fordert Justizsenatorin Badenberg auf, sich für Ihre Wähler einzusetzen</title>
		<link>https://strafverteidiger-berlin.de/vereinigung-berliner-strafverteidigerinnen-e-v-fordert-justizsenatorin-badenberg-auf-sich-fuer-ihre-waehler-einzusetzen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Geschäftsstelle]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 15 Mar 2024 09:53:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Presseerklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen e.V. fordert von Frau Justizsenatorin Badenberg, sich für eine schnelle Einführung des Cannabisgesetzes und des Hauptverhandlungsdokumentationsgesetzes stark zu machen. Als Justizsenatorin hat sie die Aufgabe, den Bereich der Justiz stellvertretend für die Wähler zu gestalten. Das&#8230;]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen e.V. fordert von Frau Justizsenatorin Badenberg, sich für eine schnelle Einführung des Cannabisgesetzes und des Hauptverhandlungsdokumentationsgesetzes stark zu machen.<br><br>Als Justizsenatorin hat sie die Aufgabe, den Bereich der Justiz stellvertretend für die Wähler zu gestalten. Das Amt geht dementsprechend mit der Notwendigkeit des Ausgleichs von Interessen einher. Daher sollte sie sich nicht nur die Argumente aus dem Bereich der Justiz zu Eigen machen, sondern auch für eine Umsetzung von Regelungen eintreten, die den Justizbetroffenen zugute kommen. Daran mag sie vielleicht auch ihren Staatssekretär erinnern, der als solcher eben nicht mehr Oberstaatsanwalt ist. &nbsp;<br><br>Uns als in der Praxis tätige Verteidigerinnen und Verteidiger überrascht, dass gerade bei den Gesetzen, die einen Mehrwert für die von Strafverfahren Betroffenen (sowie im Ergebnis auch für die Justiz selbst) und eine Entkriminalisierung (also im Ergebnis eine Entlastung der Justiz) schaffen sollen, Argumente von „Bürokratie“ und „Mehrbelastung“ angeführt werden, um diese Gesetze aufzuhalten.<br><br>Der Rückgriff auf diese Argumente erstaunt dabei nicht nur deswegen, weil sich eine Verwaltung über Bürokratie beklagt.&nbsp;<br><br>Vielmehr gab es in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Verschärfungen in den Bereichen des Straf- und Strafprozessrechts, die mit einem massiven Bürokratieaufwand für die Justiz einhergingen. In diesem Zusammenhang war nur ganz selten von einer Mehrbelastung der Justiz die Rede, jedenfalls wurde diesen Verschärfungen nicht entgegengetreten. Wir dürfen etwa an folgende Maßnahmen erinnern:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>2017 wurde in kürzester Zeit die Vermögensabschöpfung komplett verändert. Diese „Reform“ (eigentlich war es eine grundlegende Neukonstruktion) führte sofort zu einer tatsächlichen Mehrbelastung aller Beteiligten am Strafverfahren. Für ihre Umsetzung mussten sogar neue Abteilungen bei den Staatsanwaltschaften aufgebaut werden. Eine Vielzahl der Strafverfahren hat sich dadurch verkompliziert. Dem Gesetz wurde nicht das Argument der Mehrbelastung entgegengehalten.<br>&nbsp;</li>



<li>Frau Justizsenatorin Badenberg stellte in diesem Zusammenhang noch im Oktober 2023 ihr&nbsp;Modellprojekt „Vermögensabschöpfung bei Ordnungswidrigkeiten“ vor. Auch dieses wird zu einer bereits jetzt absehbaren&nbsp;Mehrbelastung aller am Ordnungswidrigkeitenverfahren Beteiligten und damit&nbsp;natürlich auch der Justiz führen. Diese zu erwartende Mehrbelastung wird dem Modellprojekt der Justizsenatorin aber nicht entgegengehalten oder von ihr selbst erörtert. Hier soll &#8222;bekämpft&#8220; werden.&nbsp; &nbsp;<br>&nbsp;</li>



<li>Die Verschärfungen im Bereich der Tatbestände des&nbsp;Wohnungseinbruchsdiebstahles&nbsp;(§ 244 Abs. 4 StGB), der Sexualdelikte (§§ 177ff. StGB), des Besitzes kinderpornographischer Bilder (§ 184b Abs. 1 StGB), des Widerstandes und des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte (§§ 113, 114 StGB) haben zugleich zu einem Wegfall von Einstellungsmöglichkeiten sowie zum Teil zu einer zunehmenden Zuständigkeit der Kollegialgerichte, insbesondere der&nbsp;Schöffengerichte, bei diesen Vorwürfen geführt: Die Amtsgerichte müssen also in derartigen Fällen nicht nur einen Richter, sondern auch zwei Schöffen organisieren und bereitstellen. Vor der Problematik der Veränderung des § 184b StGB haben Wissenschaft und Praxis&nbsp;in seltener Einigkeit gewarnt. Die Justizverwaltungen bzw. Justizsenatoren und Justizminister haben hier nicht über das Argument der Mehrbelastung versucht, diese Gesetzesänderungen zu blockieren.&nbsp;</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li>Die zunehmende Flut von Daten in Strafverfahren aufgrund kontinuierlich erweiterter Datensammelfähigkeiten und -wünsche im Bereich der Polizei blähen eine Vielzahl von Strafverfahren auf, ohne dass die Justiz hierfür adäquat ausgestattet wäre. Die Mehrbelastung der Justiz hält die Sammelleidenschaft der Polizei nicht auf.&nbsp;&nbsp;<br>&nbsp;</li>



<li>Dass ggf. händisch gearbeitet werden muss, ist Standard auch und gerade in der Berliner Justiz. So verfassen Richterinnen und Richter in Verhandlungen händische Notizen an Stelle eines ordentlichen Protokolls. Bestenfalls ist der Computer hier eine modernere Schreibmaschine.&nbsp;Das soll durch das Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz ja gerade geändert werden.&nbsp;Die Geschäftsstellen arbeiten teilweise ebenfalls händisch, weil für sie keine besonders weitgehenden digitalen Möglichkeiten bestehen.&nbsp;<br><br>In den seltensten Fällen war hier von der Justizverwaltung zu hören, dass&nbsp;die Justiz diesen Aufwand nicht mehr leisten könne. Auch die Polizei ist bislang nicht als Behörde aufgefallen, die sich Regelungen&nbsp;zu Lasten der Rechte der Bürger mit dem Argument der Mehrbelastung verwehrt hätte.&nbsp;</li>
</ul>



<p>Erst jetzt, wenn eine Entkriminalisierung (und damit eine jedenfalls künftige Entlastung der Justiz) bzw. eine bessere Transparenz für diejenigen, die von Strafverfahren betroffen sind (Dokumentation der Hauptverhandlung), bevorsteht, werden die Argumente &#8222;Bürokratie&#8220; und &#8222;Mehrbelastung&#8220; betont.&nbsp;<br><br>Es bleibt daher der zweifelhafte Eindruck vorgeschobener Argumente.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
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