<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen e. V. &#8211; Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen e.V.</title>
	<atom:link href="https://strafverteidiger-berlin.de/author/vereinigung-berliner-strafverteidiger-e-v/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://strafverteidiger-berlin.de</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Fri, 05 Jul 2024 20:41:44 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	
	<item>
		<title>Erklärung der Berliner GenStA im Abgeordnetenhaus zum Fall Maja T. – mehr Fragen als Antworten</title>
		<link>https://strafverteidiger-berlin.de/erklaerung-der-berliner-gensta-im-abgeordnetenhaus-zum-fall-maja-t-mehr-fragen-als-antworten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen e. V.]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 Jul 2024 09:25:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Menschenrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Presseerklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Strafvollzug]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://strafverteidiger-berlin.de/?p=4497</guid>

					<description><![CDATA[Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft (GenStA) hat sich zu den Vorgängen betreffend die Auslieferung von Maja T. im Berliner Abgeordnetenhaus erklärt. Die Erklärung wirft dabei aber mehr Fragen auf als sie beantwortet. Die Angelegenheit bedarf daher weiterer Aufklärung durch das Parlament und&#8230;]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft (GenStA) hat sich zu den Vorgängen betreffend die Auslieferung von Maja T. im Berliner Abgeordnetenhaus erklärt. Die Erklärung wirft dabei aber mehr Fragen auf als sie beantwortet. Die Angelegenheit bedarf daher weiterer Aufklärung durch das Parlament und kann mit den bisherigen Antworten der GenStA keinesfalls als abgeschlossen gelten.<br><br>Erwartbar war die Erklärung der GenStA dahingehend, dass man ja formale Garantien aus Ungarn bekommen habe, man vor allem als GenStA ja nichts vom Antrag bei dem BVerfG gewusst habe und dass es dann, als man von diesem erfahren habe, leider zu spät gewesen sei, man keine Einflussmöglichkeiten mehr gehabt habe. <br><br><strong>Aufzuklären sind im Fall Maja T. aber gerade deswegen die dieser Aktenlage vorgelagerten Fragen: </strong><br><br>1.<br>Zuvorderst aufzuklären ist die Frage, wie es denn zu diesem sehr auffällig schnellen Vorgehen kam, das es der GenStA im Ergebnis unmöglich machte, in den von ihr verantworteten Vorgang  noch einzugreifen.<br><br>Insoweit gab die GenStA selbst in ihrer <a href="https://www.berlin.de/generalstaatsanwaltschaft/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1461258.php">Pressemitteilung vom 28.06.24</a> an, dass sie  die Auslieferung <em>&#8222;des*der Betroffenen seitens der Generalstaatsanwaltschaft Berlin umgehend veranlasst&#8220;</em> habe.<br><br>Presseberichte bestätigen zudem weiterhin, dass die GenStA das eilige Vorgehen des sächsischen LKA selbst nach einem Hinweis auf weitere rechtliche Schritte, unter denen die GenStA wohl demnach zumindest auch die Anrufung des BVerfG als mögliche Variante erkannt hat, noch ausdrücklich gedeckt habe. <a href="https://www.tagesspiegel.de/berlin/auslieferung-an-ungarn--eine-rekonstruktion-lag-das-bundesverfassungsgericht-im-fall-maja-t-daneben-11942651.html">So heißt es etwa im Tagesspiegel dazu:</a> <em>&#8222;Das LKA machte mit Rückendeckung der Generalstaatsanwaltschaft weiter. Tenor: Es gebe keine Rechtsmittel und eine Verfassungsbeschwerde habe keine aufschiebende Wirkung.&#8220;</em><br><br>2.<br>Wieso hatte man also trotz der sich insoweit geradezu aufdrängenden Sachlage nicht selbst im Blick, dass hier noch verfassungsrechtliche Fragen im Raum stehen? <br><br>Um es mit den <a href="https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/auslieferung-maja-t-aufarbeitung-abgeordnetenhaus/">Worten des Kollegen RA Gazeas gegenüber LTO zu sagen: </a><em>&#8222;Außerordentliche Rechtsmittel zum BVerfG seien in Auslieferungssachen nahezu zum Standard geworden, weil das Gesetz kein weiteres ordentliches Rechtsmittel gegen die Entscheidung zulasse. &#8218;Dies wissen – selbstverständlich – die zuständigen Generalstaatsanwaltschaften ebenso wie die mit Auslieferungen betrauten Polizeibehörden&#8216;, so Gazeas. &#8218;Das Vorgehen im Fall T. kann ich nicht anders bewerten als den – am Ende erfolgreichen – Versuch, eine gerichtliche Entscheidung, die im Sinne der GenStA ergangen ist, sofort zu vollstrecken, bevor das BVerfG ihm einen Strich durch die Rechnung macht. Anders ist nicht zu erklären, warum in einem Fall, in dem die Festnahme im Dezember 2023 erfolgte und die Zulässigkeitsentscheidung zur Auslieferung erst ein halbes Jahr später, so viel Zeitdruck bestanden haben soll, dass binnen Stunden mit der Auslieferung begonnen werden sollte&#8216;, so der Anwalt. Aus seiner Sicht müsse &#8218;das Verhalten der Generalstaatsanwaltschaft bei Licht betrachtet nicht nur als rechtswidrig erklärt werden, sondern auch Konsequenzen haben'&#8220;.</em><br><br>3.<br>Auch deswegen ergeben sich aus der an den Tag gelegten Eile noch mehr Fragen:<br><br>Demnach wurde die Abschiebung per Hubschrauber durchgeführt. Hubschrauber für derartige Einsätze stehen allerdings auch nicht einfach so mitten in der Nacht bereit. Es scheint sich also um eine bereits im Voraus geplante Aktion gehandelt zu haben. Zumal die Übernahme durch wohl zunächst die österreichischen Behörden ja auch organisiert werden musste. Und das wird mitten in der Nacht auch nicht spontan bewerkstelligt worden sein. Wohin wurde Maja T. denn eigentlich geflogen? <br><br>4.<br>Auch das Argument der „Sicherheitsrisiken“ erklärt bei Licht besehen nichts in Bezug auf die Eile. Es erklärt allenfalls, warum man keinen Transport über Land durchführen wollte. Warum der Transport per Hubschrauber im Rahmen einer Nacht- und Nebelaktion eingeleitet werden musste, erklärt sich dadurch nicht. Genau besehen erklärt er sich dann eigentlich erst recht nicht: Denn wenn man schon den aufwändigen, aber wohl aus Behördensicht sicheren Lufttransport wählt – warum musste es dann so schnell gehen?<br><br>Maja T. wurde ja nicht von irgendwo aus ausgeliefert, sondern aus einer JVA. War die JVA, in der Maja T. seit längerer Zeit bereits einsaß, auf einmal so unsicher geworden, dass nicht einmal der nächste Morgen abgewartet werden konnte?<br><br>Und selbst wenn, was schon abwegig erscheint: Hätte es dann nicht die Möglichkeit getan, Maja T. zunächst in einen Gewahrsam näher an der deutsch-österreichischen Grenze zu fliegen, aber mit der Übergabe noch bis zum Nachmittag oder wenigstens bis zum Mittag zuzuwarten? Oder hätte es nicht andere, den zustehenden Rechtsschutz wenigstens ermöglichende, Alternativen gegeben? Um einfach zu zeigen, dass man an das nötige Zeitfenster für einen möglichen Grundrechtsschutz auf Behördenseite gedacht hat?<br><br>5.<br>Wir betonen, dass wir uns hier nicht zu dem eigentlichen Fall von Maja T., betreffend die der Auslieferung zugrunde liegenden Vorwürfe, positionieren.<br><br>Gleichwohl sind wir der Ansicht, dass es hier um Grundrechte geht, die der Staat auch und gerade in derartigen Fällen achten muss.<br><br>Gerade wenn sich eine Person in Haft befindet, ist es eben der Staat selbst, der für die Person verantwortlich ist &#8211; zuvorderst die Justizbehörden. Es ist der Staat selbst, der sich dann in die Doppelrolle begeben muss, nicht nur einseitig seine Interessen zu vollziehen, sondern auch zugleich für die Möglichkeiten zu sorgen, Grundrechte in Anspruch nehmen zu können.<br><br>6. <br>Ausdrücklich distanzieren wir uns von Gewaltaufrufen unter anderem gegen die Justiz in diesem Zusammenhang.<br><br>Es handelt sich Presseberichten zufolge dabei zwar um Aufrufe auf indymedia, die ihrerseits kritisch zu prüfen sind. Denn jede(r) kann bei indymedia irgendetwas posten. Es ist dabei aus der Vergangenheit bekannt, dass dort auch bewusst Desinformationen gestreut werden, die vermutlich wiederum aus einer ganz anderen Seite des politischen Spektrums stammten. Die<a href="https://www.tagesschau.de/faktenfinder/fakes-antifa-101.html"> Tagesschau hatte darüber bereits vor Jahren berichtet.</a> Es gilt daher, diese Informationen kritisch zu überprüfen und auch insoweit nicht (vor)eilige Schlüsse zu ziehen.<br><br>Unbeschadet dessen stehen wir derartigen Inhalten fern.<br><br>7.<br>Es geht uns an dieser Stelle auch nicht um die Unterstützung irgendeines politischen Spektrums. <br><br>Es geht uns ganz konkret um die Frage, ob die Strafverfolgungsbehörden, insbesondere die Berliner GenStA, sich ihrer eigenen Verpflichtung durch die Grundrechte gewahr sind, die auch ohne Einschaltung von Anwälten besteht. Außerdem geht es uns um die Frage, ob und wie die Behörden dieser Verpflichtung hier gerecht geworden sind.<br><br>Grundrechtsschutz beginnt nicht erst mit einer Verfassungsbeschwerde: Diese setzt vielmehr eine Grundrechtsverletzung voraus. <br> <br>8.<br>Es bleibt auch nach den Erklärungen der Berliner GenStA der Eindruck bestehen, dass hier ein Exempel statuiert werden sollte. Es bleibt der Verdacht, dass ein Mensch mit Grundrechten zum Objekt der Behörden gemacht wurde, damit man zeigen kann: Wir können mit Dir jetzt machen, was wir wollen und das nutzen wir in unserem Sinne.<br><br>Wehret den Anfängen. Mit dem aus den Antworten der GenStA sprechenden Verständnis von einem korrekten Vorgehen darf sich deswegen niemand zufrieden geben, dem Grundrechte etwas bedeuten. Und zwar unabhängig davon, wo man sich politisch verortet.  </p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>PRESSEMITTEILUNG zur Auslieferung von Maja T.:</title>
		<link>https://strafverteidiger-berlin.de/pressemitteilung-zur-auslieferung-von-maja-t/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen e. V.]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Jul 2024 07:49:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Menschenrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Presseerklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://strafverteidiger-berlin.de/?p=4484</guid>

					<description><![CDATA[Den Behörden ausgeliefert? Behörden müssen effektiven Grundrechtsschutz ermöglichen statt ihn zu vereiteln Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft war in der Nacht zum 28.06.2024 nach Presseberichten in ein Vorgehen mindestens des sächsischen LKA federführend eingebunden (sie schreibt in ihrer Pressemitteilung selbst, sie habe die Auslieferung umgehend&#8230;]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h1 class="wp-block-heading"><strong>Den Behörden ausgeliefert? Behörden müssen effektiven Grundrechtsschutz ermöglichen statt ihn zu vereiteln</strong></h1>



<p></p>



<p>Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft war in der Nacht zum 28.06.2024 nach Presseberichten in ein Vorgehen mindestens des sächsischen LKA federführend eingebunden (sie schreibt in ihrer Pressemitteilung selbst, sie habe die Auslieferung umgehend veranlasst), das offenbar auf die Vereitelung von Rechtsschutz einer deutschen Person gegenüber ihrer Überstellung nach Ungarn gerichtet war. Auch mit einigen Tagen Abstand konnte dieser Eindruck nicht entkräftet werden, sondern wurde durch die erfolgten Presserecherchen leider eher noch verstärkt.<br><br><strong>Die deutschen Behörden sind nun aufgerufen alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um diesen Vorgang rückgängig zu machen und weiteren Schaden von Maja T. abzuwenden.<br><br>Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft und die Justizsenatorin müssen erklären, weshalb hier alles ganz schnell gehen musste, anstatt sich hinter Formalien zu verstecken.<br><br>Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin&nbsp;muss&nbsp;darlegen, wie und warum sie sich vom LKA Sachsen dazu&nbsp;bringen lassen konnte, einem dort offenbar mit Eigeninteressen betriebenen&nbsp;Schnellverfahren nachzugeben, anstatt sich die Zeit zu nehmen,&nbsp;die &nbsp;gerade auch in derartigen Verfahren&nbsp;den Staatsanwaltschaften obliegende Aufsichtsfunktion&nbsp;mit Blick&nbsp;auf die Wahrung von Grundrechten&nbsp;auszuüben.&nbsp;&nbsp;<br><br>Auch die Politik darf hier nicht wegschauen: Was will sie bei der Duldung derartiger Vorgehensweisen im eigenen Land zukünftig noch autoritären Staaten entgegenhalten? Vielleicht, dass sie einfach nicht schnell genug waren?</strong><br><br>1.<br>Nach Presseberichten sollen die Polizeibeamten, die in diesem Fall sich außergewöhnlich schnell an die Vollziehung der Auslieferungsentscheidung des Kammergerichts machten,&nbsp;noch am Freitagmorgen zwischen 3 und 4 Uhr nachts aufgefordert worden sein, die Entscheidung aus Karlsruhe abzuwarten. Das LKA Sachsen habe sich dann noch einmal bei der Generalstaatsanwaltschaft rückversichert. Die Behörde habe jedoch mitgeteilt, dass eine Entscheidung des BVerfG in der Sache keine aufschiebende Wirkung hätte. Daraufhin habe das LKA die Auslieferung fortgesetzt. Gegen 8.30 Uhr habe das Bundesverfassungsgericht die Berliner Generalstaatsanwaltschaft per Telefon informiert, dass man über einen Eilantrag in der Sache berate. Die Generalstaatsanwaltschaft habe sich darauf jedoch erst am späten Freitagvormittag zurückgemeldet und mitgeteilt, dass Maja T. seit 10 Uhr an Ungarn übergeben worden sei.</p>



<p>2.<br>Bemerkenswert ist im konkreten Fall dabei zunächst, dass die italienische Justiz zuvor die Auslieferung eines italienischen Staatsbürgers in demselben Verfahren wegen der rechtsstaatswidrigen Haft- und Verfahrensbedingungen in Ungarn für unzulässig erklärt hat.<br><br>3.<br>Es musste der Generalstaatsanwaltschaft Berlin bei dieser Ausgangslage daher bereits von sich aus klar sein, dass hier der Wunsch der sächsischen Polizei, Maja T. unmittelbar nach Verkündung der Entscheidung des KG nach Österreich und dann nach Ungarn zu überstellen, der Vereitelung weiterer &#8211; erwartbarer &#8211;&nbsp;rechtsstaatlicher Überprüfungen in Deutschland dienen sollte.</p>



<p>4.<br>Bereits dies stellt einen für eine Justizbehörde&nbsp;inakzeptablen Vorgang dar. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ist sich offenbar nicht mehr ihrer Stellung als rechtliches Kontrollorgan bewusst, sondern versteht sich nun offenbar als Dienstleister für andere Staaten.<br><br>5.<br>Das muss insbesondere allen, die Grundrechte in Anspruch nehmen dürfen, zu denken geben: Die federführende Justizbehörde versteckt sich hinter einer allgemeinen Rechtsauskunft, anstatt von sich aus gegenüber der Polizei auf die Ermöglichung eines erwartbaren Rechtsschutzbegehrens einer deutschen Person durch eine bereits angekündigte oder jedenfalls höchstwahrscheinlich zu erwartende Eilentscheidung des BVerfG zu drängen. Zumal sie jedenfalls ab 08.30 Uhr selbst vom BVerfG informiert worden war, dass über den Eilantrag entschieden werde. Wir fragen: Was hat die Generalstaatsanwaltschaft ab 08.30 Uhr gemacht?&nbsp;</p>



<p>6.<br>Aus unserer Sicht führt das Bundesverfassungsgericht in seiner Pressemitteilung diese Uhrzeiten nicht ohne Grund detailliert auf &#8211; es spricht eine Fassungslosigkeit aus der Pressemitteilung, die wir teilen.</p>



<p>7.<br>Die Sache hat insbesondere deswegen einen giftigen Beigeschmack, weil hier die Behörden ganz offensichtlich auf dem Rücken einer einzelnen Person ein Exempel für weitere Gesuchte statuieren wollten. Denn dem Vernehmen nach hatte&nbsp;die Generalstaatsanwaltschaft Dresden&nbsp;betreffend der weiteren Gesuchten zuvor offenbar erklärt, dass der Auslieferung nach Ungarn nur widersprochen werde, wenn sich die Personen dem hiesigen Verfahren stellen würden und zugleich vor dem Ermittlungsrichter ein Geständnis abgeben würden.<br><br>Offenbar ist also der Umgang mit Maja T. in den Aufbau einer Drohkulisse zur Geständniserpressung bei Dritten eingebunden.<br><br>Dass man in Sachsen offenbar&nbsp;meint, mit einem derartigen Vorgehen das Vertrauen in den Rechtsstaat zu stärken, ist gerade im allgemeinen gesellschaftlichen Klima bereits bedenklich. Dass die Berliner Generalstaatsanwaltschaft sich mit derartigen&nbsp;Methoden&nbsp;offenbar&nbsp;gemein machte und damit als letztes Korrektiv ausfiel, zeigt, dass rechtsstaatliche Brandmauern auch in Berlin offenbar bereits porös sind.<br><br>Tricksereien zur Verhinderung der Anrufung von (Verfassungs-)Gerichten&nbsp;kennt man eigentlich aus Staaten, die gemeinhin nicht als Rechtsstaaten angesehen werden.</p>



<p>8.<br>Ebenfalls inakzeptabel ist vor diesem Hintergrund die dazu ergangene Presseerklärung der Generalstaatsanwaltschaft. Sie stellt den untauglichen Versuch dar, das Geschehene als vollkommen normal darzustellen. Sie führt juristisch unbewanderte Leser mit dem Rechtsbegriff der „sofortigen Vollziehbarkeit“ in die Irre und will damit suggerieren, es sei nach einer Auslieferungsbewilligung normal, dass die Person trotz angekündigtem Rechtsschutzbegehren noch mitten in der Nacht aus dem eigenen Land geschafft wird. Das ist eine in diesem Zusammenhang würdelose PR-Taktik. Denn auch bei einer &#8222;sofortigen Vollziehbarkeit&#8220; haben die Behörden die Grundrechte zu achten. Dass dies so nicht ausdrücklich im Grundgesetz steht (wie Vieles, was sich erst durch die Konkretisierung der Verfassung durch das BVerfG ergibt), ändert daran nichts.<br><br>9.<br>Mit dem Blick auf die aktuell viel diskutierte &#8222;Resilienz&#8220; des BVerfG zeigt dies aber ein &#8222;Resilienz&#8220;-Problem des Grundgesetzes schlechthin: Vieles ist dort nicht ausdrücklich geregelt und auch nicht alles vom BVerfG entschieden. Trotzdem hielten sich die Behörden bislang schlicht daran, Grundrechtsschutz zumindest zu ermöglichen. Was ist der Grundrechtsschutz&nbsp;wert, wenn er&nbsp;durch derart simple Tricks unterlaufen werden kann? Dieser Umgang mit der Verfassung&nbsp;muss eigentlich auch diejenigen in Sorge versetzen, die für &#8222;Linke&#8220; nicht viel übrig haben.&nbsp;&nbsp;</p>



<p>10.<br>Denn unabhängig von dem zugrundeliegenden Vorwurf, zu dem wir uns hier nicht positionieren, muss sichergestellt werden, dass Grundrechtsträger auch im Auslieferungsverfahren den Behörden nicht ausgeliefert sind. Das Rechtsstaatsprinzip verpflichtet selbst Behörden im Bekämpfungsmodus, effektiven Grundrechtsschutz zu ermöglichen. Wenn der Staatsschutz das vergisst, bekämpft er selbst den Rechtsstaat, den er zu schützen vorgibt.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Aufruf zur Protestaktion am 22.01.2016</title>
		<link>https://strafverteidiger-berlin.de/aufruf-zur-protestaktion-am-22-01-2016/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen e. V.]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 Jan 2016 15:24:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Menschenrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Presseerklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.strafverteidiger-berlin.de/?p=1154</guid>

					<description><![CDATA[TAG DER BEDROHTEN ANWÄLTIN / TAG DES BEDROHTEN ANWALTS
22. Januar 2016
Solidarität mit den Anwältinnen und Anwälten, Richterinnen und Richtern sowie anderen juristischen Berufen in Honduras


Seit 2010 werden jedes Jahr am oder um den 24. Januar Proteste vor Botschaften in Solidarität mit Anwältinnen und Anwälten organisiert, die bedroht, angegriffen oder sogar getötet werden, weil sie in Ausübung ihrer gesetzlichen Aufgabenerfüllung Menschenrechte verteidigen oder arme Menschen, Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter oder Bäuerinnen und Bauern vertreten.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: center"><strong>TAG DER BEDROHTEN ANWÄLTIN / TAG DES BEDROHTEN ANWALTS</strong><br />
<strong>22. Januar 2016</strong><br />
<strong>Solidarität mit den Anwältinnen und Anwälten, Richterinnen und Richtern sowie anderen juristischen Berufen in Honduras</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Seit 2010 werden jedes Jahr am oder um den 24. Januar Proteste vor Botschaften in Solidarität mit Anwältinnen und Anwälten organisiert, die bedroht, angegriffen oder sogar getötet werden, weil sie in Ausübung ihrer gesetzlichen Aufgabenerfüllung Menschenrechte verteidigen oder arme Menschen, Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter oder Bäuerinnen und Bauern vertreten.</p>
<p>Am 22. Januar 2016 werden europaweit und in außereuropäischen Ländern Anwältinnen und Anwälte und Mitglieder anderer juristischer Berufe vor den Botschaften Honduras protestieren. Den Botschaftern wird eine Petition zugunsten der honduranischen Anwälte und anderer juristischer Berufe überreicht.</p>
<p style="text-align: center">
<strong>Freitag, den 22. Januar 2016, 14:00 Uhr</strong><br />
<strong>Botschaft der Republik Honduras, Cuxhavener Straße 14, 10555 Berlin</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Anwältinnen und Anwälte sind zur Teilnahme in Robe aufgerufen.</p>
<p>Mit den Protesten soll auf die andauernde Welle von Gewaltverbrechen gegen Anwältinnen und Anwälte sowie Vertreter anderer juristischer Berufe in Honduras aufmerksam gemacht werden. Deren Lage in Honduras ist verzweifelt. Allein zwischen 2010 und 2015 hat die Inter-Amerikanische Menschenrechtskommission (IAHRC) 91 Morde an Anwältinnen und Anwälten registriert.</p>
<p style="text-align: center">
<strong>91 Morde an Anwältinnen und Anwälten</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Gewalt betrifft jedoch nicht nur Anwältinnen und Anwälte sowie andere juristische Berufe. Große Teile der honduranischen Bevölkerungen leiden unter gravierenden Menschenrechtsverletzungen, die das gesamte öffentliche Leben in Honduras belasten. Die Hauptgründe für diese massive Gewalt sind Armut, Arbeitslosigkeit, Drogenhandel, Frauenfeindlichkeit und schwere Defizite bei der Aufklärung und Verfolgung dieser Verbrechen. Die Gewaltverbrechen werden nicht nur von Banden verübt, wie die honduranische Regierung erklärt, sondern gehen auch von einflussreichen Personen im Staatsapparat und bei den Sicherheitskräften aus oder werden von diesen gedeckt. Anwältinnen und Anwälte, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Richterinnen und Richter, die mit solchen Gewaltdelikten befasst sind, gehen ein hohes Risiko ein, selber Opfer von Gewalttaten zu werden.</p>
<p style="text-align: center">
<strong>Korruption innerhalb von Staatsanwaltschaft und Justiz</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Neben organisatorischen Mängeln bei der Strafverfolgung und der Einschüchterung von allen Verfahrensbeteiligten ist auch weit verbreitete Korruption innerhalb von Staatsanwaltschaft und Justiz für die weitverbreitete Straflosigkeit verantwortlich. Die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter wird nicht garantiert. Stattdessen erfolgen Eingriffe in die Rechtsprechung. Restriktive Gesetze machen es den Gerichten schwer, ihre Unabhängigkeit zu bewahren und die Funktionsfähigkeit des Rechts zu gewährleisten. Richterinnen und Richter, die gegen den Staatsstreich von 2009 protestierten, wurden illegal entlassen, so der Inter-Amerikanische Menschenrechtsgerichtshof Ende 2015. Gerade die Eingriffe in den Justizapparat haben das gesamte Justizwesen weiter geschwächt.</p>
<p>Diese Lage wurde von verschiedenen UN-Einrichtungen bestätigt: in Sonderberichten, durch die Mechanismen der Menschenrechtsverträge und durch den Menschenrechtsrat. Laut dem ›Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung‹ (UNDOC) hatte Honduras in 2013 die höchste Mordrate der Welt. Auch Nichtregierungsorganisationen wie Amnesty International und Human Rights Watch (HRW) bestätigen das. HRW kommentiert: »Honduras leidet unter ungezügelten Verbrechen und Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen. [&#8230;] Richter sind Einschüchterungen und politischer Einmischung ausgesetzt«.</p>
<p style="text-align: center">
<strong>Todesdrohungen und Morde an Richtern und Staatsanwälten</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die IAHRC erhielt zudem Berichte über die Ermordung und Einschüchterung von Richterinnen und Richtern in Honduras, darunter über die Ermordung der Strafrichterin Mireya Efigenia Mendoza Pena, die auch Stellvertretende Sekretärin der ›Vereinigung der Richter für Demokratie‹ war, einer Organisation, die Richterinnen und Richter in Honduras verteidigt. Nach öffentlich zugänglichen Informationen haben 2014 wenigstens 20 Richterinnen und Richter Todesdrohungen erhalten, so die Vereinigung. Wenigstens drei Richter wurden in den letzten zwei Jahren ermordet.</p>
<p>Der UN-Sonderberichterstatter zur Situation von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern hat Berichte erhalten, wonach Staatsanwältinnen und Staatsanwälte – insbesondere wenn sie für Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen und Umweltverbrechen zuständig sind – Todesdrohungen erhalten haben oder ermordet wurden. Staatsanwaltschaften und Gerichte, die mit Verbrechen befasst waren, in die Sicherheitskräfte verstrickt waren, standen unter politischem Druck durch hochrangige Staatsbedienstete und sogar aus dem Büro des Generalstaatsanwalts.</p>
<p>Professor Bill Bowring, Rechtsanwalt und Präsident der ›Europäischen Vereinigung von Jurist*innen für Demokratie und Menschenrechte in der Welt‹ (EJDM), sowie internationaler Sekretär der ›Haldane Society of Socialist Lawyers‹ erklärte: »Rechtsanwälten, Staatsanwälten und Richtern in Honduras muss es möglich sein, ihre gesetzlichen Verpflichtungen ohne Einschüchterung ausüben zu können. Der nötige Schutz muss staatlicherseits gewährleistet werden, insbesondere wenn aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit ihr Leben gefährdet ist«.</p>
<p>Die Anwältin Florence de la Pradelle, Koordinatorin der Kommission ›Verteidigung der Verteidigung der Europäischen Demokratischen Anwält*innen‹ (EDA) sagte: »Ich unterstütze die Initiative, die Öffentlichkeit auf den Verfall der Menschenrechte im honduranischen Staat aufmerksam zu machen und hierbei insbesondere die Angriffe gegen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie gegen  Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger«.<br />
<strong>Ansprechpartner:</strong></p>
<ul>
<li>Thomas Schmidt, Rechtsanwalt in Düsseldorf und Generalsekretär der ›Europäischen Vereinigung von Juristinnen und Juristen für Demokratie und Menschenrechte in der Welt‹ (EJDM)<br />
FON 0049.211.444.001<strong>, </strong><a href="mailto:thomas.schmidt@eldh.eu">thomas.schmidt@eldh.eu</a></li>
</ul>
<ul>
<li>Hans Gaasbeek, Rechtsanwalt in Haarlem und Direktor der niederländischen Stiftung DAY OF THE ENDANGERED LAWYER<br />
FON 0031.23.531.8657, MOBIL 0031.65.205.5043, <a href="mailto:hgaasbeek@gaasbeekengaasbeek.nl">hgaasbeek@gaasbeekengaasbeek.nl</a></li>
</ul>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Veranstaltung ICDL-Germany e.V. am 23.01.2016</title>
		<link>https://strafverteidiger-berlin.de/veranstaltung-icdl-germany-e-v-am-23-01-2016/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen e. V.]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 06 Jan 2016 08:56:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.strafverteidiger-berlin.de/?p=1107</guid>

					<description><![CDATA[Liebe Kolleginnen und Kollegen,

gemeinsam mit dem Verein ICDL-Germany e.V. veranstaltet die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. am 23.01.2016 in Berlin erneut eine Fortbildungsveranstaltung zur Verteidigung an den Internationalen Strafgerichtshöfen.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h1>Veranstaltung am 23. Januar 2016</h1>
<p>&nbsp;</p>
<p>Liebe Kolleginnen und Kollegen,</p>
<p>gemeinsam mit dem Verein ICDL-Germany e.V. veranstaltet die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. am 23.01.2016 in Berlin erneut eine Fortbildungsveranstaltung zur Verteidigung an den Internationalen Strafgerichtshöfen.</p>
<p>Die Referenten werden auf Englisch vortragen. Auch für Mitglieder, die nicht konkret mit der Materie vertraut sind, dürfte die Veranstaltung aus prozessualer und materiell-rechtlicher Sicht hoch interessant sein.</p>
<p>Der Kollege Richard Harvey wird zu der Frage vortragen, ob Angeklagte vor den Internationalen Strafgerichten ihre Verteidigung selbst führen müssen oder ob ihnen auch gegen ihren Willen ein Anwalt beigeordnet werden kann.</p>
<p>Der Kollege Danny Ivetic wird über das letzte noch anhängige Verfahren bei dem Jugoslawien Tribunal gegen den ehemaligen General Ratko Mladic berichten.</p>
<p>Die Kollegin Sarah Bafadhel wird über die Verteidigung Saif Al-Islam Gaddafi berichten.</p>
<p>Schließlich wird es auch Praktikerberichte deutscher Kollegen geben. Unter anderem wird unsere Berliner Kollegin Nathalie von Wistinghausen über ein vor dem OLG Frankfurt/Main anhängiges Verfahren berichten, in dem ihrem Mandanten Beteiligung an dem Völkermord in Ruanda vorgeworfen wird.</p>
<p>Mitglieder unserer Vereinigung können zum ermäßigten Tarif von 100,00 € teilnehmen.</p>
<p>Eine FAO-Bescheinigung über sieben Stunden wird von der ICDL-Germany e.V. erteilt.</p>
<p>Nachstehend finden Sie die Programmübersicht sowie den Anmeldebogen; die Anmeldung erfolgt direkt bei dem ICDL-Germany e.V.</p>
<p>Mit freundlichen kollegialen Grüßen</p>
<p>Der Vorstand</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><a href="https://www.strafverteidiger-berlin.de/wp-content/uploads/2016/01/Programm2016deutsch.pdf">Programm2016deutsch</a></p>
<p><a href="https://www.strafverteidiger-berlin.de/wp-content/uploads/2016/01/Anmeldung-Berlin-2016.pdf">Anmeldung Berlin 2016</a></p>
<p><a href="https://www.strafverteidiger-berlin.de/wp-content/uploads/2016/01/Programm-2016-ENG-2.pdf">Programm 2016-ENG 2</a></p>
<p><a href="https://www.strafverteidiger-berlin.de/wp-content/uploads/2016/01/Anmeldung-Berlin-engl.-2016.pdf">Anmeldung Berlin engl. 2016</a></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Aufruf zur Demonstration zum internationalen Tag der Menschenrechte vor der Botschaft der Türkei am 10.12.2015</title>
		<link>https://strafverteidiger-berlin.de/aufruf-zur-demonstration-zum-internationalen-tag-der-menschenrechte-vor-der-botschaft-der-tuerkei-am-10-12-2015/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen e. V.]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Dec 2015 10:11:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Menschenrechte]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.strafverteidiger-berlin.de/?p=1083</guid>

					<description><![CDATA[Am 28. November 2015 wurde der Präsident der Anwaltskammer Diyabakır, Tahir Elçi, auf offener Straße in der historischen Altstadt der osttürkischen Stadt Diyabakır von unbekannten Tätern erschossen. Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger teilt ihre große Bestürzung und Trauer mit Anwaltsvereinigungen aus&#8230;]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Am 28. November 2015 wurde der Präsident der Anwaltskammer Diyabakır, Tahir Elçi, auf offener Straße in der historischen Altstadt der osttürkischen Stadt Diyabakır von unbekannten Tätern erschossen. Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger teilt ihre große Bestürzung und Trauer mit Anwaltsvereinigungen aus aller Welt und hat ihre Solidarität mit einer internationalen Traueranzeige in türkischen Zeitungen zum Ausdruck gebracht und der Anwaltskammer in Diyabakir kondoliert. Ein zunehmend rauheres, undemokratisches und menschenrechtsfeindliches Klima in der Türkei, das sich u.a. in Massenverhaftungen von Kolleginnen und Kollegen und zuletzt der Erschießung von Rechtsanwalt Tahir Elçi ausdrückt, veranlasst uns zum Aufruf, den Tag der Menschenrechte am 10. Dezember 2015 vor der Türkischen Botschaft in Berlin zu begehen.</p>
<p>Unsere Kolleginnen und Kollegen verdienen und benötigen unsere Solidarität. Dies gilt auch und gerade in einer Zeit, in der sich die Bundesregierung anschickt, Menschenrechts- und Justizfragen hinter politische Interessen zu stellen und mit der Türkei Vereinbarungen abzuschließen, die in erster Linie dazu dienen, das Flüchtlingselend in und vor Deutschland zu minimieren und in die Türkei zu verlagern.</p>
<p>Wir rufen daher mit zur</p>
<p style="text-align: center"><strong>Teilnahme an einer Protestkundgebung vor der türkischen Botschaft, Tiergartenstraße 19-21, 10785 Berlin, am 10.12.2015 um 12.30 Uhr</strong></p>
<p>auf.</p>
<p>Zu der Kundgebung ruft der RAV als Anmelder auf. Der Aufruf wird u.a. auch von der Rechtsanwaltskammer Berlin, der Europäischen Vereinigung von Juristinnen und Juristen für Demokratie und Menschenrechte in der Welt e.V. sowie von der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. getragen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Zum Tod von Tahir Elçi</title>
		<link>https://strafverteidiger-berlin.de/1073-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen e. V.]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 02 Dec 2015 08:20:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Menschenrechte]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.strafverteidiger-berlin.de/?p=1073</guid>

					<description><![CDATA[Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor drei Tagen wurde Rechtsanwalt Tahir Elçi, Präsident der Rechtsanwaltskammer Diyarbakir, in Diyarbakir/Türkei erschossen. Durch die Prozessbeobachtung in dem sog. KCK Verfahren in Istanbul war uns der Kollege Elçi persönlich bekannt &#8211; er war dort als&#8230;]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Kolleginnen und Kollegen,</p>
<p>vor drei Tagen wurde Rechtsanwalt Tahir Elçi, Präsident der Rechtsanwaltskammer Diyarbakir, in Diyarbakir/Türkei erschossen.</p>
<p>Durch die Prozessbeobachtung in dem sog. KCK Verfahren in Istanbul war uns der Kollege Elçi persönlich bekannt &#8211; er war dort als engagierter Verteidiger der angeklagten Anwälte aktiv.</p>
<p>In dem letzten Verhandlungstermin im Oktober 2015 wurde seine eigene vorläufige Festnahme einige Tage zuvor thematisiert. Hintergrund dieser Festnahme Elçi`s war eine Äußerung im Rahmen einer Fernsehdebatte in der er die Ansicht vertrat, dass die Kurdenfrage nicht damit gelöst werden könne, dass man die PKK als terroristische Vereinigung bezeichne, sondern er der Auffassung sei, man müsse die PKK als bewaffnete politische Organisation begreifen. Daraufhin erging gegen ihn ein Festnahmeersuchen wegen des Vorwurfs der Propaganda für eine terroristische Vereinigung. Er wurde nachts in den Räumen der Anwaltskammer Diyarbakir festgenommen und nach Istanbul verbracht &#8211; es gab massive Proteste der türkischen Anwaltschaft, der Erlass eines Haftbefehls wurde abgelehnt &#8211; allerdings unterlag er seitdem einem Ausreiseverbot. Zudem wurde er von Seiten regierungsnaher Zeitschriften als Terrorist dargestellt. Bereits dieser Umgang mit unserem Kollegen hat uns geschockt, umso mehr sind wir nun von seinem Tod betroffen.</p>
<p>Tahir Elçi hat mehrfach erfolgreich die Verurteilung der Türkei vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erwirkt und war ein unermüdlicher Streiter für die Menschenrechte. Er war ein mutiger Anwalt vor dem wir größten Respekt haben.</p>
<p>Im Namen der Strafverteidigervereinigung haben wir gemeinsam mit dem RAV ein Beileidschreiben an die Anwaltskammer Diyarbakir verfasst. Am morgigen Tag wird eine Traueranzeige in zwei türkischen Zeitungen, Cumhüriyet und Gündem, erscheinen, an der wir uns gemeinsam mit den Anwaltsorganisationen die seit Jahren den unwürdigen Prozess gegen unsere Kolleginnen und Kollegen in der Türkei beobachten, beteiligen.</p>
<p>Mit freundlichen kollegialen Grüßen</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Vorstand</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Berlin, den 01.12.2015</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Gemeinsame Beileids- und Solidaritätserklärung mit RAV an RAK Diyarbakir anlässlich der Ermordung von Rechtsanwalt Tahir Elçi</title>
		<link>https://strafverteidiger-berlin.de/ermordung-tahir-elci/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen e. V.]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Nov 2015 09:13:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Menschenrechte]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.strafverteidiger-berlin.de/?p=1056</guid>

					<description><![CDATA[Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, mit unendlichem Entsetzen und großer Trauer haben wir von der Ermordung unseres Kollegen Tahir Elçi erfahren. Wir haben großen Respekt für seinen mutigen Kampf für die Menschenrechte in der Türkei. Seine Erschießung ist ein direkter Angriff auf&#8230;]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,</p>
<p>mit unendlichem Entsetzen und großer Trauer haben wir von der Ermordung unseres Kollegen Tahir Elçi erfahren.</p>
<p>Wir haben großen Respekt für seinen mutigen Kampf für die Menschenrechte in der Türkei. Seine Erschießung ist ein direkter Angriff auf die freie Advokatur und all diejenigen, die sich für Frieden, Freiheit und die Wahrung der Menschenrechte in der Türkei einsetzen. Wie auch in etlichen anderen Fällen, ist dieser Ermordung eine gezielte Hetzkampagne seitens der türkischen Regierung und der regierungsnahen Medien vorangegangen.</p>
<p>Wir sprechen Euch, der Anwaltskammer Diyarbakir und all jenen, die sich im Sinne von Tahir Elçi weiterhin engagieren, unsere uneingeschränkte Solidarität aus.</p>
<p>Unser Mitgefühl gilt seiner Familie und seinen Freunden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>RAV – der Vorstand –<br />
Vereinigung Berliner Strafverteidiger – der Vorstand <strong>–</strong></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>3.12.2015 – Fortbildungsveranstaltung: „Islamistischer Terrorismus vor Gericht“</title>
		<link>https://strafverteidiger-berlin.de/islamischer-terrorismus-vor-gericht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen e. V.]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Nov 2015 16:13:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.strafverteidiger-berlin.de/?p=1025</guid>

					<description><![CDATA[Strafverfahren gegen „islamistische Terroristen“ gibt es in Deutschland seit einigen Jahren immer häufiger. Die Bandbreite der Beschuldigten reicht vom Werber für den „Jihad“ über den Internetpropagandisten für den „IS“ bis zum Spendensammler für die „Nusra-Front“, vom Arzt, der der „Junud al-Sham“ medizinische Unterstützung zukommen lässt, über den für die „JAMWA“ Wache haltenden Familienvater bis zum Teilnehmer an Kampfhandlungen der „Freien-Männer-Syriens“. Hinzu kommen mögliche Anschläge in Deutschland.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2 style="text-align: center;"><strong>Einladung zur Fortbildungsveranstaltung (§ 15 FAO)</strong></h2>
<h2 style="text-align: center;"><strong>„Islamistischer Terrorismus vor Gericht“</strong></h2>
<p style="text-align: center;"><strong>am Donnerstag, den 3. Dezember 2015 um 19.00 Uhr</strong></p>
<p style="text-align: center;"><strong>in der</strong></p>
<p style="text-align: center;"><strong>Rechtsanwaltskammer Berlin,</strong></p>
<p style="text-align: center;"><strong>4. OG / Sitzungssaal</strong></p>
<p style="text-align: center;"><strong>Littenstraße 9, 10179 Berlin</strong></p>
<p style="text-align: center;"><strong>Rechtsanwalt Dr. Tarig Elobied</strong></p>
<p style="text-align: center;"><strong>VRiKG Josef Hoch</strong></p>
<p style="text-align: center;"><strong>Dr. Guido Steinberg (Stiftung Wissenschaft und Politik)</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Strafverfahren gegen „islamistische Terroristen“ gibt es in Deutschland seit einigen Jahren immer häufiger. Die Bandbreite der Beschuldigten reicht vom Werber für den „Jihad“ über den Internetpropagandisten für den „IS“ bis zum Spendensammler für die „Nusra-Front“, vom Arzt, der der „Junud al-Sham“ medizinische Unterstützung zukommen lässt, über den für die „JAMWA“ Wache haltenden Familienvater bis zum Teilnehmer an Kampfhandlungen der „Freien-Männer-Syriens“. Hinzu kommen mögliche Anschläge in Deutschland.</p>
<p>Die diesen Verfahren zugrundeliegenden Sachverhalte spielen oft in einem ungewohnten Milieu und oft im Ausland. Regelmäßig ermittelt in diesen Verfahren die Generalbundesanwaltschaft, die sich der Informationen nicht nur der Polizei, sondern auch der Ämter für Verfassungsschutz, des BND und ausländischer Geheimdienste bedient. Neben bzw. statt des Ermittlungsrichters beim Amtsgericht werden die Ermittlungsrichter der Oberlandesgerichte bzw. des Bundesgerichtshofs tätig. Schließlich werden solche Verfahren regelmäßig beim Oberlandesgericht angeklagt. Für die Revision gegen dessen Urteil ist nicht der „übliche“ Strafsenat beim BGH zuständig.</p>
<p>Die Veranstaltung soll in die Thematik einführen und die Besonderheiten solcher Strafverfahren aufzeigen.</p>
<p style="text-align: center;"><strong>Die Teilnehmerzahl ist auf 30 Plätze begrenzt!</strong></p>
<p>Die Teilnahmegebühr beträgt</p>
<ul>
<li>für Mitglieder 25,00 €,</li>
<li>für Nichtmitglieder 50,00 €</li>
<li>für junge Kollegen, deren Zulassung nicht älter als zwei Jahre ist, 15,00 €.</li>
</ul>
<p>Veranstaltungsdauer: 2 Stunden.</p>
<p>Wir bitten um Überweisung der Teilnahmegebühr auf das folgende Konto</p>
<p style="text-align: center;"><strong>IBAN: DE90 1001 0010 0364 1411 03</strong><br />
<strong>BIC: PBNKDEFF</strong></p>
<p>Bitte geben Sie im Verwendungszweck den Titel der Veranstaltung sowie Ihren Namen an; bitte keine Schecks einreichen. Um Anmeldung per E-Mail: <a href="mailto:info@strafverteidiger-berlin.de">info@strafverteidiger-berlin.de</a> oder Fax: 030/347 812 66 wird höflich gebeten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><a href="https://www.strafverteidiger-berlin.de/wp-content/uploads/2015/11/Einladung.pdf" title="Einladung Terrorismus" class="vcex-button theme-button graphical blue small align-left inline animate-on-hover" target="_blank"><span class="theme-button-inner">Veranstaltungshinweis als PDF</span></a> </p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>25.11.2015 – Auslieferung, Vollstreckungsübernahme &#038; Co. – Praxishinweise zur europaweiten Strafverfolgung“</title>
		<link>https://strafverteidiger-berlin.de/auslieferung-vollstreckungsuebernahme-co-praxishinweise-zur-europaweiten-strafverfolgung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen e. V.]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 16 Nov 2015 09:58:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.strafverteidiger-berlin.de/?p=1018</guid>

					<description><![CDATA[In den zurückliegenden Jahren sind auf europäischer Ebene einige Rahmenbeschlüsse &#038; Richtlinien in Kraft getreten, die die Zusammenarbeit der (Ermittlungs)Behörden stärken, aber auch die Verfahrensrechte der Beschuldigten betreffen. Beispielsweise haben sich deren Rechte mit der Dolmetscher-Richtlinie verbessert. Weitreichende Änderungen hat es aber auch gegeben durch z. B. die Möglichkeit für deutsche Staatsangehörige, nun auch in das EU-Ausland ausgeliefert zu werden, oder auch durch Regelungen zur länderübergreifenden Vollstreckung von Geldbußen und Geldstrafen und im Bereich der Bewährungshilfe bzw. Durchsetzung von Auflagen.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2 style="text-align: center;">Einladung zur Fortbildungsveranstaltung (§ 15 FAO)</h2>
<h2 style="text-align: center;"><strong>„Auslieferung, Vollstreckungsübernahme &amp; Co. –</strong></h2>
<h2 style="text-align: center;"><strong>Praxishinweise zur europaweiten Strafverfolgung“</strong></h2>
<p style="text-align: center;">am Mittwoch, den 25. November 2015 um 19.00 Uhr</p>
<p style="text-align: center;">in der Dorotheenstädtischen Buchhandlung</p>
<p style="text-align: center;">Turmstraße 5, 10559 Berlin</p>
<p style="text-align: center;"><strong>Referenten:</strong></p>
<p style="text-align: center;"><strong>Rechtsanwältin Ria Halbritter &amp; Rechtsanwalt Kai Peters</strong></p>
<p style="text-align: left;">In den zurückliegenden Jahren sind auf europäischer Ebene einige Rahmenbeschlüsse &amp; Richtlinien in Kraft getreten, die die Zusammenarbeit der (Ermittlungs)Behörden stärken, aber auch die Verfahrensrechte der Beschuldigten betreffen. Beispielsweise haben sich deren Rechte mit der Dolmetscher-Richtlinie verbessert. Weitreichende Änderungen hat es aber auch gegeben durch z. B. die Möglichkeit für deutsche Staatsangehörige, nun auch in das EU-Ausland ausgeliefert zu werden, oder auch durch Regelungen zur länderübergreifenden Vollstreckung von Geldbußen und Geldstrafen und im Bereich der Bewährungshilfe bzw. Durchsetzung von Auflagen.</p>
<p>Die Fortbildung zeigt den neuesten Stand dieser Regelungen auf und liefert wichtige Praxishinweise.</p>
<p>Die Teilnahmegebühr beträgt</p>
<ul>
<li>für Mitglieder 25,00 €,</li>
<li>für Nichtmitglieder 50,00 €,</li>
<li>für junge Kollegen, deren Zulassung nicht älter als zwei Jahre ist, 15,00 €.</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<p>Veranstaltungsdauer: 2 Stunden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wir bitten um Überweisung der Teilnahmegebühr auf das Konto bei der</p>
<p><strong>Postbank Berlin, BLZ 100 100 10, Kontonummer 36 41 41 103</strong></p>
<p><strong>IBAN: DE90 1001 0010 0364 1411 03 BIC: PBNKDEFF</strong></p>
<p>Bitte geben Sie im Verwendungszweck den Titel der Veranstaltung sowie Ihren Namen an; bitte keine Schecks einreichen. Um Anmeldung per E-Mail: <a href="mailto:info@strafverteidiger-berlin.de">info@strafverteidiger-berlin.de</a> oder Fax: 030/347 812 66 wird höflich gebeten.</p>
<p><a href="https://www.strafverteidiger-berlin.de/wp-content/uploads/2015/11/Einladung_Auslieferung.pdf" title="Einladung Auslieferung" class="vcex-button theme-button graphical blue small align-left inline animate-on-hover" target="_blank"><span class="theme-button-inner">Veranstaltungshinweis als PDF</span></a> </p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>2016 / 2017: Termine Wochenendseminar Bad Saarow in den kommenden Jahren</title>
		<link>https://strafverteidiger-berlin.de/termine-wochenendseminar-bad-saarow-2016-2017/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen e. V.]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Sep 2015 07:43:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.strafverteidiger-berlin.de/?p=948</guid>

					<description><![CDATA[Die Veranstaltung der Berliner Strafverteidiger e. V. veranstaltet jährlich ein Wochenendseminar in Bad Saarow. Die Termine der kommenden Veranstaltungen sind: Bad Saarow 2016: 16.09./17.09. Bad Saarow 2017: 22.09./23.09. &#160;]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Veranstaltung der Berliner Strafverteidiger e. V. veranstaltet jährlich ein Wochenendseminar in Bad Saarow. Die Termine der kommenden Veranstaltungen sind:</p>
<p><strong>Bad Saarow 2016: 16.09./17.09.</strong><br />
<strong>Bad Saarow 2017: 22.09./23.09.</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
